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Wie oft muss man mit H Kennzeichen zum TÜV?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Fahrzeuge mit H-Kennzeichen müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung (HU) — genau wie normale Pkw. Obwohl es sich um Oldtimer handelt, gibt es keine Ausnahmen bei der TÜV-Häufigkeit. Allerdings gelten für die Prüfung selbst spezielle Kriterien, die den historischen Originalzustand berücksichtigen.

Fahr­zeu­ge mit H‑Kennzeichen müs­sen alle 24 Mona­te zur Haupt­un­ter­su­chung (HU) — genau wie nor­ma­le Pkw. Obwohl es sich um Old­ti­mer han­delt, gibt es kei­ne Aus­nah­men bei der TÜV-Häu­fig­keit. Aller­dings gel­ten für die Prü­fung selbst spe­zi­el­le Kri­te­ri­en, die den his­to­ri­schen Ori­gi­nal­zu­stand berücksichtigen.

Haupt­un­ter­su­chung bei H‑Kennzeichen: Das Wichtigste

Das H‑Kennzeichen wird von der Zulas­sungs­be­hör­de erteilt, wenn ein Fahr­zeug min­des­tens 30 Jah­re alt ist und den Anfor­de­run­gen der Old­ti­mer-Ver­ord­nung ent­spricht. Der 24-Mona­te-Rhyth­mus für die HU unter­schei­det sich nicht vom Stan­dard bei moder­nen Fahr­zeu­gen. Die TÜV-Prü­fung erfolgt jedoch unter Beach­tung des his­to­ri­schen Cha­rak­ters des Fahr­zeugs — Prü­fer berück­sich­ti­gen, dass Ori­gi­nal­tei­le und Kon­struk­ti­ons­stan­dards aus der Her­stel­lungs­zeit maß­geb­lich sind, nicht heu­ti­ge Normen.

Eine wich­ti­ge Aus­nah­me: Wenn Sie Ihr H‑Kenn­zei­chen-Fahr­zeug anmel­den oder nach län­ge­rer Zeit wie­der akti­vie­ren, ist zunächst eine Ein­zel­un­ter­su­chung (HU + Abgas­un­ter­su­chung) erfor­der­lich, bevor die regel­mä­ßi­gen 24-Mona­te-Zyklen starten.

Beson­der­hei­ten der TÜV-Prü­fung für Oldtimer

Prü­fer nut­zen für H‑Kenn­zei­chen-Fahr­zeu­ge spe­zi­el­le Prüf­be­rich­te, die auf his­to­ri­sche Aspek­te abge­stimmt sind. Das bedeu­tet: nicht alle moder­nen Sicher­heits­stan­dards (wie ABS oder Ser­vo­len­kung) sind erfor­der­lich, wenn das Fahr­zeug seri­en­mä­ßig nicht damit aus­ge­stat­tet war. Aller­dings müs­sen Brems­an­la­ge, Beleuch­tung, Rei­fen und Fahr­werk ver­kehrs­taug­lich sein — die­se Berei­che unter­lie­gen kei­nen Erleichterungen.

Wich­tig: Tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen, die vom Ori­gi­nal abwei­chen, müs­sen doku­men­tiert und geneh­migt sein (Ein­zel­ab­nah­me nach §21 StV­ZO). Nur dann wird die nächs­te HU anerkannt.

Prak­ti­sche Tipps für Oldtimer-Besitzer

  • Ter­min recht­zei­tig pla­nen: Suchen Sie bereits 6–8 Wochen vor Ablauf einen TÜV-Ter­min, da spe­zia­li­sier­te Prüf­stel­len oft aus­ge­bucht sind.
  • Geeig­ne­te Prüf­stel­le wäh­len: Nicht alle TÜV-Stel­len haben Erfah­rung mit Old­ti­mern. Fra­gen Sie nach TÜV-Prü­fern mit Oldtimer-Qualifikation.
  • Doku­men­ta­ti­on bereit­hal­ten: Hal­ten Sie H‑Kenn­zei­chen-Beschei­ni­gung, Zulas­sungs­do­ku­men­te und Unter­la­gen zu Repa­ra­tu­ren bereit.
  • Ver­si­che­rung prü­fen: Old­ti­mer-Kfz-Ver­si­che­run­gen mit H‑Kennzeichen bie­ten oft bes­se­re Kon­di­tio­nen — ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich lohnt sich.
  • Wartung vor TÜV: Über­prü­fen Sie Ver­schleiß­tei­le (Brems­be­lä­ge, Zünd­ker­zen, Schläu­che) vor­ab, um Män­gel zu vermeiden.
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