In Deutschland gilt für Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auf anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Pkws mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht 80 km/h und innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h.
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