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Wie schnell darf man mit einem Wohn­mo­bil über 3 5 t fahren?

Für Wohn­mo­bi­le mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht (zGG) von über 3,5 Ton­nen gilt auf deut­schen Auto­bah­nen und Kraft­fahr­stra­ßen eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 80 km/h. In eini­gen Bun­des­län­dern kann es Aus­nah­me­re­ge­lun­gen geben, die eine höhe­re Höchst­ge­schwin­dig­keit erlau­ben, aber im All­ge­mei­nen ist die Geschwin­dig­keit von 80 km/h auf Auto­bah­nen und Kraft­fahr­stra­ßen zu beach­ten. Auf Land­stra­ßen und inner­orts gel­ten die all­ge­mei­nen Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen. Es ist wich­tig, sich an die gel­ten­den Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen zu hal­ten, um die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr zu gewähr­leis­ten und mög­li­che Buß­gel­der zu vermeiden.

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