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Wie schnell darf man mit Motorradanhänger fahren?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Motorradanhänger dürfen in Deutschland maximal 80 km/h fahren – diese Höchstgeschwindigkeit gilt auf allen Straßentypen einheitlich und ist in der StVO verankert. Leichte Anhänger unter 750 kg zulässigem Gesamtgewicht (zGG) mit Bremsanlage können unter Umständen bis 100 km/h auf Autobahnen fahren, wenn die Zulassungsbescheinigung dies explizit erlaubt.

Motor­rad­an­hän­ger dür­fen in Deutsch­land maxi­mal 80 km/h fah­ren – die­se Höchst­ge­schwin­dig­keit gilt auf allen Stra­ßen­ty­pen ein­heit­lich und ist in der StVO ver­an­kert. Leich­te Anhän­ger unter 750 kg zuläs­si­gem Gesamt­ge­wicht (zGG) mit Brems­an­la­ge kön­nen unter Umstän­den bis 100 km/h auf Auto­bah­nen fah­ren, wenn die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung dies expli­zit erlaubt.

Geschwin­dig­keits­li­mits für Motor­rad­an­hän­ger – Die gel­ten­den Regeln 2026

Die 80-km/h‑Höchst­ge­schwin­dig­keit ist für Motor­rad­an­hän­ger über 750 kg zuläs­si­gem Gesamt­ge­wicht bun­des­weit bin­dend – unab­hän­gig von Auto­bahn, Land­stra­ße oder inner­ört­li­chem Ver­kehr. Selbst auf Auto­bahn­stre­cken, wo Pkw 130 km/h fah­ren dür­fen, bleibt Ihr Motor­rad mit schwe­rem Anhän­ger auf 80 km/h beschränkt. Die­se strik­te Rege­lung exis­tiert aus gutem Grund: Motor­rad­an­hän­ger sind anfäl­lig für Schlin­ger­be­we­gun­gen, haben län­ge­re Brems­we­ge und gefähr­den bei höhe­ren Geschwin­dig­kei­ten sich selbst und ande­re Verkehrsteilnehmer.

Für Anhän­ger unter 750 kg zGG gibt es eine wich­ti­ge Aus­nah­me: Mit einer aus­rei­chend dimen­sio­nier­ten Brems­an­la­ge (hydrau­lisch oder pneu­ma­tisch) kön­nen Sie auf Auto­bah­nen und Schnell­stra­ßen bis zu 100 km/h fah­ren. Vor­aus­set­zung ist ein ent­spre­chen­der Ein­trag in Ihrer Fahr­zeug­zu­las­sungs­be­schei­ni­gung (Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I, Feld 32). Vie­le leich­te Anhän­ger haben die­se Frei­ga­be nicht – über­prü­fen Sie Ihre Papie­re genau. Ohne expli­zi­te Geneh­mi­gung gilt auch bei leich­ten Anhän­gern die 80-km/h‑­Re­gel.

Sicher­heit und prak­ti­sche Fahr­hin­wei­se mit Anhänger

Die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit ist nicht gleich­zu­set­zen mit der siche­ren Fahr­ge­schwin­dig­keit. Mit Motor­rad­an­hän­ger ver­län­gert sich der Brems­weg erheb­lich – ins­be­son­de­re bei ungüns­ti­gen Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen (Regen, Schnee, Nebel) soll­ten Sie deut­lich unter dem Maxi­mum blei­ben. Auch Spur­wech­sel, Aus­weich­ma­nö­ver und enge Kur­ven wer­den mit Anhän­ger insta­bi­ler und risi­ko­rei­cher. Fah­ren Sie defen­siv und vorausschauend.

  • Brems­an­la­ge: Vor jeder Fahrt kon­trol­lie­ren – man­gel­haf­te Brem­sen sind Ver­schleiß­tei­le und müs­sen regel­mä­ßig gewar­tet werden
  • Berei­fung und Luft­druck: Über­prü­fen Sie Pro­fil und Druck – fal­sche Wer­te beein­flus­sen Sta­bi­li­tät und Brems­leis­tung massiv
  • Bela­dung und Gewichts­ver­tei­lung: Gleich­mä­ßig ver­tei­len, zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht nicht über­schrei­ten, regel­mä­ßig kontrollieren
  • Beleuch­tung und Reflek­to­ren: Funk­ti­ons­fä­hig­keit vor Fahrt­an­tritt prü­fen – beson­ders bei Nacht­fahr­ten essentiell
  • Ver­si­che­rung: Spe­zi­el­le Anhän­ger­ver­si­che­rung mit Kas­ko­de­ckung ist unver­zicht­bar – Haft­pflicht ist Pflicht, Teilkasko/Vollkasko schüt­zen vor Schä­den, Dieb­stahl und Vandalismus
  • Fahr­wei­se anpas­sen: Bei schlech­tem Wet­ter 10–20 km/h unter dem Limit fah­ren, län­ge­re Abstän­de zum Vor­der­mann halten

Check­lis­te für siche­res Fah­ren mit Motorradanhänger

  • Zulas­sungs­be­schei­ni­gung prü­fen – Maxi­mal­tem­po und Brems­aus­stat­tung notieren
  • Bei Anhän­gern unter 750 kg: Brems­an­la­ge über­prü­fen, um mög­li­che 100-km/h‑­Ge­neh­mi­gung zu nutzen
  • Brem­sen, Rei­fen und Beleuch­tung vor Fahrt­an­tritt kontrollieren
  • Anhän­ger sach­ge­recht bela­den – Schwer­punkt nach hin­ten, zGG nicht überschreiten
  • Geschwin­dig­keit an Wet­ter und Ver­kehrs­si­tua­ti­on anpas­sen (maxi­mal 60–70 km/h bei Näs­se oder Nebel)
  • Motor­rad­an­hän­ger-Ver­si­che­rung abschlie­ßen – min­des­tens Haft­pflicht, emp­foh­len: Kaskoversicherung
  • Regel­mä­ßi­ge Wartung durch­füh­ren – Brem­sen­ver­schleiß ist nor­mal und erfor­dert häu­fi­ge­re Inspek­tio­nen als bei Pkw
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