Gebäudeschäden, die durch Hausrat verursacht werden, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Hausratversicherung deckt lediglich Schäden am Hausrat selbst, also an den beweglichen Gegenständen in deiner Wohnung oder deinem Haus, wie Möbel, Elektronik oder Kleidung. Für Schäden am Gebäude ist stattdessen die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Es gibt jedoch Fälle, in denen ein Zusammenhang zwischen dem Hausrat und dem Gebäude bestehen kann, wobei entweder die Hausrat- oder die Haftpflichtversicherung eine Rolle spielt. Hier sind die wichtigsten Aspekte:
1. Wohngebäudeversicherung für Gebäudeschäden
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst und die fest eingebauten Bestandteile, wie Wände, Decken, Fußböden, Fenster, Türen und sanitäre Anlagen. Schäden am Gebäude, die durch ein versichertes Risiko entstehen, werden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Zu den typischen Risiken gehören:
- Feuer
- Leitungswasserschäden
- Sturm und Hagel
- Blitzschlag
Wenn dein Hausrat (zum Beispiel ein elektrisches Gerät) einen Schaden am Gebäude verursacht, wird dies von der Wohngebäudeversicherung übernommen, sofern der Schaden unter die versicherten Gefahren fällt.
- Beispiel: Eine Waschmaschine läuft aus und verursacht einen Wasserschaden an Wänden oder Fußböden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparaturkosten für die beschädigten baulichen Bestandteile des Gebäudes.
2. Hausratversicherung deckt nur Schäden am Hausrat selbst
Die Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat, also an beweglichen Gegenständen, die sich in der Wohnung oder im Haus befinden. Sie übernimmt jedoch keine Schäden, die am Gebäude selbst entstehen. Wenn also der Hausrat ein Problem im Gebäude verursacht, zahlt die Hausratversicherung nur für den beschädigten Hausrat, nicht aber für das Gebäude.
- Beispiel: Eine brennende Kerze verursacht ein Feuer, das sowohl Möbel (Hausrat) als auch Wände und Decken (Gebäude) beschädigt. Die Hausratversicherung zahlt nur für die beschädigten Möbel und persönlichen Gegenstände, während die Wohngebäudeversicherung für die baulichen Schäden aufkommt.
3. Haftpflichtversicherung bei Mietern
Wenn du als Mieter in einer Wohnung wohnst und versehentlich Schäden am Gebäude verursachst, die durch deinen Hausrat entstehen (zum Beispiel durch eine defekte Waschmaschine oder ein Wasserbett), kann die Haftpflichtversicherung einspringen. Sie schützt dich vor finanziellen Forderungen des Vermieters, wenn du das gemietete Eigentum beschädigst.
- Mietsachschäden: Schäden, die du als Mieter am Mieteigentum verursachst, wie zerstörte Böden, Wände oder Fenster, werden in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt.
- Beispiel: Ein Wasserbett platzt und verursacht einen Wasserschaden am Boden und den Wänden der Mietwohnung. Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur der Gebäudeschäden, die der Vermieter geltend machen könnte.
4. Was passiert bei Schäden durch den Hausrat des Mieters?
Wenn du Mieter bist und dein Hausrat das Gebäude beschädigt, beispielsweise durch eine auslaufende Waschmaschine, könnte es zu Schäden am Gebäude kommen, die dein Vermieter beheben muss. In diesem Fall kann der Vermieter dich für die Kosten in Anspruch nehmen, und deine Haftpflichtversicherung würde die Forderung abdecken.
- Beispiel: Eine defekte Waschmaschine verursacht einen Wasserschaden an den Fliesen oder Wänden der Mietwohnung. Die Kosten für die Reparatur dieser Schäden würde deine Haftpflichtversicherung übernehmen.
5. Wann zahlt die Haftpflichtversicherung des Eigentümers?
Wenn du als Eigentümer ein Gebäude besitzt und durch deinen Hausrat ein Gebäudeschaden verursacht wird, greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Die Haftpflichtversicherung des Eigentümers würde nur dann einspringen, wenn durch den Eigentümer fahrlässig ein Schaden verursacht wurde, der auch Dritte betrifft (zum Beispiel Nachbarn).
- Beispiel: Ein defektes Gerät in deiner Wohnung verursacht einen Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung. Hier würde deine Haftpflichtversicherung den Schaden beim Nachbarn abdecken.
Fazit
Gebäudeschäden, die durch den Hausrat verursacht werden, fallen in der Regel nicht in den Bereich der Hausratversicherung. Diese deckt nur Schäden an den beweglichen Gegenständen in deiner Wohnung oder deinem Haus. Für Schäden am Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Wenn du Mieter bist, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für Schäden am Gebäude, die du verursachst. Ein Hausratversicherung Vergleich kann dir helfen, den passenden Schutz für deinen Hausrat zu finden und sicherzustellen, dass du in allen Fällen optimal abgesichert bist.