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Wie ver­hält es sich mit Gebäu­de­schä­den durch den Hausrat?

Gebäu­de­schä­den, die durch Haus­rat ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt ledig­lich Schä­den am Haus­rat selbst, also an den beweg­li­chen Gegen­stän­den in dei­ner Woh­nung oder dei­nem Haus, wie Möbel, Elek­tro­nik oder Klei­dung. Für Schä­den am Gebäu­de ist statt­des­sen die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zuständig.

Es gibt jedoch Fäl­le, in denen ein Zusam­men­hang zwi­schen dem Haus­rat und dem Gebäu­de bestehen kann, wobei ent­we­der die Haus­rat- oder die Haft­pflicht­ver­si­che­rung eine Rol­le spielt. Hier sind die wich­tigs­ten Aspekte:

1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Gebäudeschäden

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de selbst und die fest ein­ge­bau­ten Bestand­tei­le, wie Wän­de, Decken, Fuß­bö­den, Fens­ter, Türen und sani­tä­re Anla­gen. Schä­den am Gebäu­de, die durch ein ver­si­cher­tes Risi­ko ent­ste­hen, wer­den von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Zu den typi­schen Risi­ken gehören:

  • Feu­er
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den
  • Sturm und Hagel
  • Blitz­schlag

Wenn dein Haus­rat (zum Bei­spiel ein elek­tri­sches Gerät) einen Scha­den am Gebäu­de ver­ur­sacht, wird dies von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nom­men, sofern der Scha­den unter die ver­si­cher­ten Gefah­ren fällt.

  • Bei­spiel: Eine Wasch­ma­schi­ne läuft aus und ver­ur­sacht einen Was­ser­scha­den an Wän­den oder Fuß­bö­den. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten für die beschä­dig­ten bau­li­chen Bestand­tei­le des Gebäudes.

2. Haus­rat­ver­si­che­rung deckt nur Schä­den am Haus­rat selbst

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den am Haus­rat, also an beweg­li­chen Gegen­stän­den, die sich in der Woh­nung oder im Haus befin­den. Sie über­nimmt jedoch kei­ne Schä­den, die am Gebäu­de selbst ent­ste­hen. Wenn also der Haus­rat ein Pro­blem im Gebäu­de ver­ur­sacht, zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung nur für den beschä­dig­ten Haus­rat, nicht aber für das Gebäude.

  • Bei­spiel: Eine bren­nen­de Ker­ze ver­ur­sacht ein Feu­er, das sowohl Möbel (Haus­rat) als auch Wän­de und Decken (Gebäu­de) beschä­digt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt nur für die beschä­dig­ten Möbel und per­sön­li­chen Gegen­stän­de, wäh­rend die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für die bau­li­chen Schä­den aufkommt.

3. Haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Mietern

Wenn du als Mie­ter in einer Woh­nung wohnst und ver­se­hent­lich Schä­den am Gebäu­de ver­ur­sachst, die durch dei­nen Haus­rat ent­ste­hen (zum Bei­spiel durch eine defek­te Wasch­ma­schi­ne oder ein Was­ser­bett), kann die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­sprin­gen. Sie schützt dich vor finan­zi­el­len For­de­run­gen des Ver­mie­ters, wenn du das gemie­te­te Eigen­tum beschädigst.

  • Miet­sach­schä­den: Schä­den, die du als Mie­ter am Mie­tei­gen­tum ver­ur­sachst, wie zer­stör­te Böden, Wän­de oder Fens­ter, wer­den in der Regel durch die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt.
  • Bei­spiel: Ein Was­ser­bett platzt und ver­ur­sacht einen Was­ser­scha­den am Boden und den Wän­den der Miet­woh­nung. Dei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur der Gebäu­de­schä­den, die der Ver­mie­ter gel­tend machen könnte.

4. Was pas­siert bei Schä­den durch den Haus­rat des Mieters?

Wenn du Mie­ter bist und dein Haus­rat das Gebäu­de beschä­digt, bei­spiels­wei­se durch eine aus­lau­fen­de Wasch­ma­schi­ne, könn­te es zu Schä­den am Gebäu­de kom­men, die dein Ver­mie­ter behe­ben muss. In die­sem Fall kann der Ver­mie­ter dich für die Kos­ten in Anspruch neh­men, und dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­de die For­de­rung abdecken.

  • Bei­spiel: Eine defek­te Wasch­ma­schi­ne ver­ur­sacht einen Was­ser­scha­den an den Flie­sen oder Wän­den der Miet­woh­nung. Die Kos­ten für die Repa­ra­tur die­ser Schä­den wür­de dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung übernehmen.

5. Wann zahlt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Eigentümers?

Wenn du als Eigen­tü­mer ein Gebäu­de besitzt und durch dei­nen Haus­rat ein Gebäu­de­scha­den ver­ur­sacht wird, greift in der Regel die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Eigen­tü­mers wür­de nur dann ein­sprin­gen, wenn durch den Eigen­tü­mer fahr­läs­sig ein Scha­den ver­ur­sacht wur­de, der auch Drit­te betrifft (zum Bei­spiel Nachbarn).

  • Bei­spiel: Ein defek­tes Gerät in dei­ner Woh­nung ver­ur­sacht einen Was­ser­scha­den in der dar­un­ter­lie­gen­den Woh­nung. Hier wür­de dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den beim Nach­barn abdecken.

Fazit

Gebäu­de­schä­den, die durch den Haus­rat ver­ur­sacht wer­den, fal­len in der Regel nicht in den Bereich der Haus­rat­ver­si­che­rung. Die­se deckt nur Schä­den an den beweg­li­chen Gegen­stän­den in dei­ner Woh­nung oder dei­nem Haus. Für Schä­den am Gebäu­de selbst ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zustän­dig. Wenn du Mie­ter bist, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für Schä­den am Gebäu­de, die du ver­ur­sachst. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir hel­fen, den pas­sen­den Schutz für dei­nen Haus­rat zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass du in allen Fäl­len opti­mal abge­si­chert bist.

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