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Wie ver­hält es sich mit Nachbarschaftsschäden?

Nach­bar­schafts­schä­den sind Schä­den, die in Ihrer Woh­nung oder Ihrem Haus ent­ste­hen, jedoch auch die Woh­nung oder das Eigen­tum Ihres Nach­barn betref­fen. Sol­che Schä­den kön­nen bei­spiels­wei­se durch Was­ser, Feu­er oder ande­re Ein­flüs­se ver­ur­sacht wer­den. Wie die­se Schä­den regu­liert wer­den, hängt davon ab, wer den Scha­den ver­ur­sacht hat und wel­che Art von Ver­si­che­rung greift. Hier eine Über­sicht, wie sich Nach­bar­schafts­schä­den im Zusam­men­hang mit der Haus­rat­ver­si­che­rung und ande­ren Ver­si­che­run­gen verhalten:

1. Eige­ne Haus­rat­ver­si­che­rung und Nachbarschaftsschäden

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt nur Schä­den ab, die an Ihrem eige­nen Haus­rat ent­ste­hen. Sie über­nimmt also nicht die Kos­ten für Schä­den am Eigen­tum Ihres Nach­barn, die von Ihnen ver­ur­sacht wur­den. Wenn bei­spiels­wei­se ein Lei­tungs­was­ser­scha­den in Ihrer Woh­nung auf­tritt, der auch den Nach­barn betrifft, regu­liert Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung nur die Schä­den an Ihrem eige­nen Hausrat.

2. Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Nachbarschaftsschäden

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung spielt eine zen­tra­le Rol­le, wenn es dar­um geht, Schä­den, die Sie ver­se­hent­lich am Eigen­tum ande­rer Per­so­nen ver­ur­sa­chen, zu regu­lie­ren. Das gilt auch für Schä­den, die Sie in der Woh­nung Ihres Nach­barn verursachen.

  • Was­ser­schä­den: Wenn bei­spiels­wei­se durch ein undich­tes Rohr oder eine über­lau­fen­de Wasch­ma­schi­ne in Ihrer Woh­nung Was­ser in die dar­un­ter lie­gen­de Woh­nung Ihres Nach­barn gelangt und des­sen Möbel beschä­digt, kommt Ihre Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Scha­den auf, sofern Sie für den Scha­den ver­ant­wort­lich sind.
  • Brand­schä­den: Wenn in Ihrer Woh­nung ein Brand aus­bricht und das Feu­er auf die Woh­nung des Nach­barn über­greift, regu­liert Ihre Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Schä­den am Eigen­tum des Nach­barn. Der eige­ne Scha­den wird über die Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt, der Scha­den des Nach­barn über Ihre Haftpflichtversicherung.

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt auch Fol­ge­kos­ten wie Trock­nung oder Repa­ra­tu­ren, die durch den von Ihnen ver­ur­sach­ten Scha­den not­wen­dig werden.

3. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und Nachbarschaftsschäden

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist zustän­dig für Gebäu­de­schä­den, die durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm ent­ste­hen. Wenn ein Was­ser­scha­den durch ein Rohr in Ihrer Woh­nung auf­tritt, das Teil des Gebäu­des ist, greift die Gebäu­de­ver­si­che­rung für die Schä­den an Wän­den, Decken oder Fuß­bö­den, sowohl in Ihrer Woh­nung als auch in der Woh­nung des Nachbarn.

  • Bei­spiel: Wenn ein Rohr in Ihrer Wand bricht und das Was­ser in die Woh­nung des Nach­barn sickert, über­nimmt die Gebäu­de­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur des Roh­res und der durch das Was­ser beschä­dig­ten Wän­de und Böden.

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt jedoch kei­nen Haus­rat ab, weder in Ihrer Woh­nung noch in der Ihres Nachbarn.

4. Eigen­ver­schul­den des Nachbarn

Wenn der Scha­den durch den Nach­barn selbst ver­ur­sacht wur­de, z. B. durch einen fahr­läs­si­gen Umgang mit Was­ser oder Feu­er, kommt des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung für die Schä­den in Ihrer Woh­nung auf. In die­sem Fall soll­ten Sie den Scha­den dem Nach­barn mel­den, und die­ser muss den Scha­den sei­ner Haft­pflicht­ver­si­che­rung anzeigen.

5. Was soll­ten Sie im Scha­dens­fall tun?

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Neh­men Sie sofort Fotos vom Scha­den und notie­ren Sie sich, wie und wann der Scha­den auf­ge­tre­ten ist.
  2. Scha­den dem Ver­si­che­rer mel­den: Kon­tak­tie­ren Sie sowohl Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung als auch Ihre Haft­pflicht­ver­si­che­rung, wenn Sie für den Scha­den ver­ant­wort­lich sind. Infor­mie­ren Sie gege­be­nen­falls auch Ihren Nach­barn, falls die­ser eine Scha­dens­mel­dung machen muss.
  3. Kauf­be­le­ge auf­be­wah­ren: Wenn Haus­rat betrof­fen ist, soll­ten Sie Kauf­be­le­ge oder ande­re Nach­wei­se über den Wert der beschä­dig­ten Gegen­stän­de bereithalten.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt Ihren eige­nen Haus­rat, aber sie deckt kei­ne Nach­bar­schafts­schä­den ab. Für Schä­den, die Sie in der Woh­nung Ihres Nach­barn ver­ur­sa­chen, ist Ihre Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­ant­wort­lich. Wenn es um Schä­den am Gebäu­de selbst geht, greift die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Es ist wich­tig, im Scha­dens­fall die rich­ti­ge Ver­si­che­rung zu infor­mie­ren, um eine schnel­le und kor­rek­te Regu­lie­rung zu gewähr­leis­ten. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­den Ver­si­che­run­gen zu fin­den und Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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