Schäden durch Blitzeinschlag sind sowohl in der Hausratversicherung als auch in der Wohngebäudeversicherung in der Regel abgedeckt, allerdings unterscheiden sich die abgedeckten Schadensarten je nach Versicherungstyp.
1. Hausratversicherung und Blitzeinschlag
Die Hausratversicherung schützt den beweglichen Hausrat gegen Schäden durch Blitzeinschlag. Ein direkter Blitzeinschlag kann verschiedene Schäden verursachen, insbesondere durch Überspannung und Kurzschlüsse an elektrischen Geräten. Die Hausratversicherung deckt diese typischen Schäden ab:
- Elektronische Geräte: Fernseher, Computer, Haushaltsgeräte und andere technische Geräte, die durch die elektrische Überspannung infolge eines Blitzeinschlags beschädigt oder zerstört werden, sind in der Regel versichert.
- Einrichtung: Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, die durch einen Blitzeinschlag oder die daraus resultierenden Folgeschäden (z. B. Feuer) beschädigt werden, sind ebenfalls abgedeckt.
Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag
Überspannungsschäden treten oft auf, wenn ein Blitz in der Nähe einschlägt und eine Spannungsspitze verursacht, die elektronische Geräte beschädigen kann. Diese Schäden sind nicht immer standardmäßig in der Hausratversicherung enthalten, sondern oft nur mit einem Zusatzbaustein versichert. Es lohnt sich daher, die Versicherungsbedingungen zu prüfen, ob Überspannungsschäden explizit abgesichert sind.
2. Wohngebäudeversicherung und Blitzeinschlag
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst, die durch einen direkten Blitzeinschlag verursacht werden. Typische Schäden, die abgedeckt sind:
- Dach und Wände: Schäden durch Blitzeinschlag am Dach, an der Fassade oder an anderen festen Bestandteilen des Gebäudes sind durch die Wohngebäudeversicherung versichert.
- Folgeschäden durch Feuer: Wenn ein Blitzeinschlag zu einem Brand führt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes.
Die Wohngebäudeversicherung greift also für alle festen Teile des Hauses, während die Hausratversicherung für den beweglichen Hausrat zuständig ist.
Wichtige Punkte zur Schadensregulierung bei Blitzeinschlag
- Schaden dokumentieren:
- Wenn es zu einem Blitzeinschlag kommt, sollten Sie den Schaden sofort dokumentieren. Machen Sie Fotos der beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile und notieren Sie den Zeitpunkt des Blitzeinschlags.
- Schaden melden:
- Melden Sie den Schaden unverzüglich bei Ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Viele Versicherungen bieten einen Online-Schadenservice an.
- Kaufbelege aufbewahren:
- Bewahren Sie Kaufbelege oder Rechnungen für beschädigte Geräte oder Gegenstände auf, um den Wert dieser Gegenstände nachzuweisen.
- Gutachtertermin:
- In vielen Fällen wird die Versicherung einen Gutachter schicken, um den Schaden zu bewerten. Warten Sie mit größeren Reparaturen, bis der Schaden von der Versicherung bestätigt wurde.
Zusätzliche Absicherung: Überspannungsschäden
Wie bereits erwähnt, sind Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag nicht immer automatisch durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wenn Sie wertvolle elektronische Geräte wie Computer, Fernseher oder Hi-Fi-Anlagen besitzen, sollten Sie sicherstellen, dass Überspannungsschäden in Ihrer Police enthalten sind oder durch eine Erweiterung versichert werden.
- Tipp: Nutzen Sie Überspannungsschutz-Steckdosen, um empfindliche Geräte zusätzlich zu schützen.
Fazit
Schäden durch Blitzeinschlag sind sowohl in der Hausratversicherung als auch in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Die Hausratversicherung deckt Schäden an elektronischen Geräten und Möbeln ab, während die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude selbst verantwortlich ist. Besonders wichtig ist der Schutz vor Überspannungsschäden, da dieser nicht immer standardmäßig in der Hausratversicherung enthalten ist und als Zusatzbaustein abgesichert werden sollte. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, den passenden Schutz für Ihren Hausrat zu finden und sicherzustellen, dass Sie gegen alle potenziellen Risiken abgesichert sind.