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Wie ver­hält es sich mit Schä­den durch Blitzeinschlag?

Schä­den durch Blitz­ein­schlag sind sowohl in der Haus­rat­ver­si­che­rung als auch in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel abge­deckt, aller­dings unter­schei­den sich die abge­deck­ten Scha­dens­ar­ten je nach Versicherungstyp.

1. Haus­rat­ver­si­che­rung und Blitzeinschlag

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt den beweg­li­chen Haus­rat gegen Schä­den durch Blitz­ein­schlag. Ein direk­ter Blitz­ein­schlag kann ver­schie­de­ne Schä­den ver­ur­sa­chen, ins­be­son­de­re durch Über­span­nung und Kurz­schlüs­se an elek­tri­schen Gerä­ten. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt die­se typi­schen Schä­den ab:

  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te: Fern­se­her, Com­pu­ter, Haus­halts­ge­rä­te und ande­re tech­ni­sche Gerä­te, die durch die elek­tri­sche Über­span­nung infol­ge eines Blitz­ein­schlags beschä­digt oder zer­stört wer­den, sind in der Regel versichert.
  • Ein­rich­tung: Möbel und ande­re Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, die durch einen Blitz­ein­schlag oder die dar­aus resul­tie­ren­den Fol­ge­schä­den (z. B. Feu­er) beschä­digt wer­den, sind eben­falls abgedeckt.

Über­span­nungs­schä­den durch Blitzeinschlag

Über­span­nungs­schä­den tre­ten oft auf, wenn ein Blitz in der Nähe ein­schlägt und eine Span­nungs­spit­ze ver­ur­sacht, die elek­tro­ni­sche Gerä­te beschä­di­gen kann. Die­se Schä­den sind nicht immer stan­dard­mä­ßig in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten, son­dern oft nur mit einem Zusatz­bau­stein ver­si­chert. Es lohnt sich daher, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prü­fen, ob Über­span­nungs­schä­den expli­zit abge­si­chert sind.

2. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und Blitzeinschlag

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den am Gebäu­de selbst, die durch einen direk­ten Blitz­ein­schlag ver­ur­sacht wer­den. Typi­sche Schä­den, die abge­deckt sind:

  • Dach und Wän­de: Schä­den durch Blitz­ein­schlag am Dach, an der Fas­sa­de oder an ande­ren fes­ten Bestand­tei­len des Gebäu­des sind durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versichert.
  • Fol­ge­schä­den durch Feu­er: Wenn ein Blitz­ein­schlag zu einem Brand führt, über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung des Gebäudes.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung greift also für alle fes­ten Tei­le des Hau­ses, wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung für den beweg­li­chen Haus­rat zustän­dig ist.

Wich­ti­ge Punk­te zur Scha­dens­re­gu­lie­rung bei Blitzeinschlag

  1. Scha­den doku­men­tie­ren:
    • Wenn es zu einem Blitz­ein­schlag kommt, soll­ten Sie den Scha­den sofort doku­men­tie­ren. Machen Sie Fotos der beschä­dig­ten Gegen­stän­de oder Gebäu­de­tei­le und notie­ren Sie den Zeit­punkt des Blitzeinschlags.
  2. Scha­den mel­den:
    • Mel­den Sie den Scha­den unver­züg­lich bei Ihrer Haus­rat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Vie­le Ver­si­che­run­gen bie­ten einen Online-Scha­den­ser­vice an.
  3. Kauf­be­le­ge auf­be­wah­ren:
    • Bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge oder Rech­nun­gen für beschä­dig­te Gerä­te oder Gegen­stän­de auf, um den Wert die­ser Gegen­stän­de nachzuweisen.
  4. Gut­ach­t­er­ter­min:
    • In vie­len Fäl­len wird die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter schi­cken, um den Scha­den zu bewer­ten. War­ten Sie mit grö­ße­ren Repa­ra­tu­ren, bis der Scha­den von der Ver­si­che­rung bestä­tigt wurde.

Zusätz­li­che Absi­che­rung: Überspannungsschäden

Wie bereits erwähnt, sind Über­span­nungs­schä­den durch Blitz­ein­schlag nicht immer auto­ma­tisch durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Wenn Sie wert­vol­le elek­tro­ni­sche Gerä­te wie Com­pu­ter, Fern­se­her oder Hi-Fi-Anla­gen besit­zen, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Über­span­nungs­schä­den in Ihrer Poli­ce ent­hal­ten sind oder durch eine Erwei­te­rung ver­si­chert werden.

  • Tipp: Nut­zen Sie Über­span­nungs­schutz-Steck­do­sen, um emp­find­li­che Gerä­te zusätz­lich zu schützen.

Fazit

Schä­den durch Blitz­ein­schlag sind sowohl in der Haus­rat­ver­si­che­rung als auch in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den an elek­tro­ni­schen Gerä­ten und Möbeln ab, wäh­rend die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Schä­den am Gebäu­de selbst ver­ant­wort­lich ist. Beson­ders wich­tig ist der Schutz vor Über­span­nungs­schä­den, da die­ser nicht immer stan­dard­mä­ßig in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist und als Zusatz­bau­stein abge­si­chert wer­den soll­te. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, den pas­sen­den Schutz für Ihren Haus­rat zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass Sie gegen alle poten­zi­el­len Risi­ken abge­si­chert sind.

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