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Wie ver­hält sich die Haft­pflicht im Schadensfall?

Im Scha­dens­fall über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine wich­ti­ge Rol­le, um den ent­stan­de­nen Scha­den zu regu­lie­ren und dich als Ver­si­che­rungs­neh­mer vor finan­zi­el­len Risi­ken zu schüt­zen. Hier ist der Ablauf, wie sich die Haft­pflicht­ver­si­che­rung im Scha­dens­fall verhält:

1. Scha­dens­mel­dung an die Versicherung

  • Sobald ein Scha­den auf­tritt, musst du die­sen so schnell wie mög­lich dei­ner Ver­si­che­rung mel­den. Die Scha­dens­mel­dung erfolgt in der Regel über: 
    • Tele­fon
    • Online-For­mu­la­re auf der Web­sei­te des Versicherers
    • E‑Mail oder pos­ta­lisch
  • In der Scha­dens­mel­dung soll­test du den Vor­fall detail­liert beschrei­ben, einschließlich: 
    • Datum und Uhrzeit
    • Ort des Schadens
    • Beschrei­bung des Schadens
    • Betei­lig­te Personen
    • Fotos oder Bele­ge (wenn möglich)
  • Tipp: Mel­de den Scha­den sofort, um Ver­zö­ge­run­gen bei der Bear­bei­tung zu ver­mei­den. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten auch eine schnel­le digi­ta­le Scha­dens­mel­dung an.

2. Prü­fung durch die Versicherung

  • Nach Ein­gang der Scha­dens­mel­dung prüft die Ver­si­che­rung, ob der Scha­den von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt ist. Hier­bei wird geprüft, ob: 
    • Du als Ver­si­che­rungs­neh­mer für den Scha­den haft­bar bist.
    • Der Scha­den unter die ver­si­cher­ten Risi­ken fällt.
    • Der Scha­den nicht durch Aus­schlüs­se (z. B. vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den) betrof­fen ist.
  • Tipp: Hal­te alle Infor­ma­tio­nen bereit, um Rück­fra­gen der Ver­si­che­rung schnell beant­wor­ten zu können.

3. Scha­denser­mitt­lung

  • Wenn der Scha­den grö­ßer oder kom­ple­xer ist, kann die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter oder Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen, um den Scha­den vor Ort zu bewer­ten. Dies gilt vor allem bei: 
    • Hohen Scha­dens­sum­men
    • Unklar­hei­ten über die Schadensursache
  • Bei­spiel: Bei einem Was­ser­scha­den in der Miet­woh­nung könn­te die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter schi­cken, um den genau­en Umfang des Scha­dens festzustellen.
  • Tipp: Arbei­te eng mit dem Gut­ach­ter zusam­men und stel­le ihm alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zur Verfügung.

4. Regu­lie­rung des Schadens

  • Wenn die Ver­si­che­rung die Haf­tung aner­kennt, über­nimmt sie die Scha­den­re­gu­lie­rung und zahlt die ent­stan­de­nen Kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Dies umfasst: 
    • Sach­schä­den: Erstat­tung von Repa­ra­tur­kos­ten oder Kos­ten für Ersatzbeschaffungen.
    • Per­so­nen­schä­den: Über­nah­me von Behand­lungs­kos­ten, Schmer­zens­geld oder Rentenansprüchen.
    • Ver­mö­gens­schä­den: Erstat­tung von finan­zi­el­len Ver­lus­ten, die durch den Scha­den ent­stan­den sind.
  • Bei­spiel: Wenn du ver­se­hent­lich das Smart­phone eines Freun­des beschä­digst, zahlt die Ver­si­che­rung den Kauf eines neu­en Geräts oder die Reparatur.
  • Tipp: Die Ver­si­che­rung wickelt in der Regel die Zah­lung direkt mit dem Geschä­dig­ten ab. Du musst nicht in Vor­leis­tung treten.

5. Abwehr unbe­rech­tig­ter Forderungen

  • Wenn der Geschä­dig­te über­zo­ge­ne oder unbe­rech­tig­te Ansprü­che stellt, schützt dich die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch vor sol­chen For­de­run­gen. Die Ver­si­che­rung wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab und kann dich bei Bedarf sogar vor Gericht vertreten.
  • Bei­spiel: Der Geschä­dig­te ver­langt eine über­höh­te Ent­schä­di­gung für einen klei­ne­ren Scha­den. In die­sem Fall über­nimmt die Ver­si­che­rung die recht­li­che Abwehr der Forderungen.
  • Tipp: Über­las­se es der Ver­si­che­rung, ob ein Anspruch gerecht­fer­tigt ist oder nicht. Mel­de den Scha­den, aber gebe kei­ne Schuld­ein­ge­ständ­nis­se ab, bevor die Ver­si­che­rung den Fall geprüft hat.

6. Selbst­be­tei­li­gung

  • Falls du eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart hast, trägst du im Scha­dens­fall den ver­ein­bar­ten Betrag selbst. Die Ver­si­che­rung über­nimmt nur den Betrag, der über die Selbst­be­tei­li­gung hinausgeht.
  • Bei­spiel: Bei einer Selbst­be­tei­li­gung von 150 Euro und einem Scha­den von 500 Euro wür­dest du die ers­ten 150 Euro selbst zah­len, wäh­rend die Ver­si­che­rung die rest­li­chen 350 Euro übernimmt.

7. Scha­den­re­gu­lie­rung bei Personenschäden

  • Wenn durch den Scha­den eine Per­son ver­letzt wird, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel die Kos­ten für: 
    • Arzt- und Behandlungskosten
    • Schmer­zens­geld
    • Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men
    • Ren­ten­an­sprü­che, wenn die ver­letz­te Per­son arbeits­un­fä­hig wird.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst ver­se­hent­lich einen Unfall, bei dem eine Per­son ver­letzt wird. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung und mög­li­che Folgekosten.

8. Scha­den­er­satz­an­sprü­che Dritter

  • Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung regu­liert auch Scha­den­er­satz­an­sprü­che Drit­ter, die durch dein Ver­hal­ten oder das Ver­hal­ten mit­ver­si­cher­ter Per­so­nen (z. B. Kin­der) ent­stan­den sind. Dazu gehört der Ersatz für Sach­schä­den, Per­so­nen­schä­den und Ver­mö­gens­schä­den.
  • Bei­spiel: Dein Kind ver­ur­sacht einen Scha­den bei einem Freund, indem es sein Fahr­rad beschä­digt. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Fahrrads.

Fazit

Im Scha­dens­fall über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Regu­lie­rung der Kos­ten und schützt dich vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen. Wich­tig ist, den Scha­den schnell zu mel­den und alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Ver­si­che­rung prüft den Fall, regu­liert berech­tig­te Schä­den und wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die im Scha­dens­fall zuver­läs­sig und schnell agiert.

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