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Wie ver­hal­te ich mich im Scha­den­fall in der Anhän­ger Versicherung?

Bei einem Unfall mit Ihrem Anhän­ger, machen Sie mög­lichst vie­le Fotos aus unter­schied­li­chen Blick­win­keln von den betei­lig­ten Fahr­zeu­gen und den Schäden.

Infor­mie­ren Sie mög­lichst die Poli­zei und las­sen Sie die­se den Unfall aufnehmen.

Jeder Ver­si­che­rungs­fall mit Ihrem Anhän­ger ist unver­züg­lich dem Ver­si­che­rer (schrift­lich) anzuzeigen.

Als Ver­si­che­rungs­neh­mer sind Sie ver­pflich­tet, alles zu tun, was zur Auf­klä­rung des Tat­be­stan­des und zur Min­de­rung des Scha­dens dien­lich sein kann.

Der Unfall­her­gang ist aus­führ­lich und wahr­heits­ge­mäß zu schildern.

Ohne Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rer sind Sie sind nicht berech­tigt einen Scha­dens­er­satz­an­spruch ganz oder teil­wei­se anzu­er­ken­nen oder Zah­lun­gen zu leisten.

Gegen Mahn­be­schei­de oder Ver­fü­gun­gen von Ver­wal­tungs­be­hör­den auf Scha­dens­er­satz ist ohne Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rer frist­ge­recht Wider­spruch zu erheben.

Kommt es zu einem Rechts­streit so ist die Pro­zess­füh­rung dem Ver­si­che­rer zu überlassen.

Soll­te Ihnen Ihr Unfall­geg­ner sei­ne Ver­si­che­rungs­da­ten nicht geben kön­nen oder wol­len, so kön­nen Sie sich rund um die Uhr unter Anga­be des amtl. Kfz-Kenn­zei­chens an den Zen­tral­ruf der Auto­ver­si­che­rer unter fol­gen­der Tele­fon­num­mer wen­den: 0800–250 260 0

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