Bei einem Unfall mit Ihrem Anhänger, machen Sie möglichst viele Fotos aus unterschiedlichen Blickwinkeln von den beteiligten Fahrzeugen und den Schäden.
Informieren Sie möglichst die Polizei und lassen Sie diese den Unfall aufnehmen.
Jeder Versicherungsfall mit Ihrem Anhänger ist unverzüglich dem Versicherer (schriftlich) anzuzeigen.
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.
Der Unfallhergang ist ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.
Sollte Ihnen Ihr Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht geben können oder wollen, so können Sie sich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer unter folgender Telefonnummer wenden: 0800–250 260 0