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Wie ver­hal­te ich mich im Scha­dens­fall in der Wohnmobilversicherung?

Jedes Unfall- bzw. Scha­den­er­eig­nis, wel­ches zu einen mög­li­chen Leis­tungs­fall für Ihre Wohn­mo­bil­ver­si­che­rung füh­ren kann, ist die­ser unver­züg­lich zu melden.

Machen Sie Fotos aus unter­schied­li­chen Blick­win­keln von der Unfall­stel­le, den betei­lig­ten Fahr­zeu­gen und den Schäden.

Zie­hen Sie mög­lichst immer die Poli­zei hin­zu und las­sen Sie den Unfall ent­spre­chend poli­zei­lich auf­neh­men und las­sen Sie sich das ent­spre­chen­de Akten­zei­chen mitteilen.

Im Rah­men der Scha­dens­schil­de­rung ist der Unfall­her­gang von Ihnen mög­lichst detail­liert und wahr­heits­ge­mäß zu schil­dern und wiederzugeben.

Ohne Rück­spra­che und Zusa­ge durch Ihren Wohn­mo­bil‑Versicherer sind Sie sind nicht berech­tigt, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ganz oder teil­wei­se Drit­ten gegen­über anzu­er­ken­nen oder bereits Zah­lun­gen an die­se zu leisten.

Gegen even­tu­el­le Mahn­be­schei­de oder Ver­fü­gun­gen von Ver­wal­tungs­be­hör­den auf Scha­dens­er­satz haben Sie ohne Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rer immer frist­ge­recht ein Wider­spruch zu erheben.

Für den Fall, dass Ihnen Ihr Unfall­geg­ner sei­ne Per­so­nen- und/oder Ver­si­che­rungs­da­ten nicht mit­tei­len kann oder will, kön­nen Sie sich rund um die Uhr unter Anga­be des amtl. Kfz-Kenn­zei­chens des Unfall­geg­ners, an den Zen­tral­ruf der Auto­ver­si­che­rer unter der Ruf­num­mer 0800–250 260 0 wenden.

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