Jedes Unfall- bzw. Schadenereignis, welches zu einen möglichen Leistungsfall für Ihre Wohnmobilversicherung führen kann, ist dieser unverzüglich zu melden.
Machen Sie Fotos aus unterschiedlichen Blickwinkeln von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und den Schäden.
Ziehen Sie möglichst immer die Polizei hinzu und lassen Sie den Unfall entsprechend polizeilich aufnehmen und lassen Sie sich das entsprechende Aktenzeichen mitteilen.
Im Rahmen der Schadensschilderung ist der Unfallhergang von Ihnen möglichst detailliert und wahrheitsgemäß zu schildern und wiederzugeben.
Ohne Rücksprache und Zusage durch Ihren Wohnmobil‑Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise Dritten gegenüber anzuerkennen oder bereits Zahlungen an diese zu leisten.
Gegen eventuelle Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz haben Sie ohne Rücksprache mit dem Versicherer immer fristgerecht ein Widerspruch zu erheben.
Für den Fall, dass Ihnen Ihr Unfallgegner seine Personen- und/oder Versicherungsdaten nicht mitteilen kann oder will, können Sie sich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens des Unfallgegners, an den Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0800–250 260 0 wenden.