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Wie viel ccm Quad darf man mit Klasse B fahren?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Mit Führerscheinklasse B darfst du Quads bis maximal 50 ccm fahren, die nicht schneller als 45 km/h fahren. Diese gelten rechtlich als Mopeds und benötigen keine zusätzliche Motorraderlaubnis. Wichtig: Beide Kriterien müssen erfüllt sein – ein 50-ccm-Quad, das 50 km/h erreicht, ist bereits nicht erlaubt.

Mit Füh­rer­schein­klas­se B darfst du Quads bis maxi­mal 50 ccm fah­ren, die nicht schnel­ler als 45 km/h fah­ren. Die­se gel­ten recht­lich als Mopeds und benö­ti­gen kei­ne zusätz­li­che Motor­ra­der­laub­nis. Wich­tig: Bei­de Kri­te­ri­en müs­sen erfüllt sein – ein 50-ccm-Quad, das 50 km/h erreicht, ist bereits nicht erlaubt. Für leis­tungs­stär­ke­re Quads brauchst du einen Motor­rad-Füh­rer­schein der Klas­se A1, A2 oder A.

Tech­ni­sche Anfor­de­run­gen für Quads der Klas­se B

Die PKW-Fahr­erlaub­nis Klas­se B erlaubt dir nur leich­te Quads mit kla­ren tech­ni­schen Vor­ga­ben. Die­se Stan­dards gel­ten seit der Füh­rer­schein­re­form 2013 und wur­den 2026 nicht geändert:

  • Maxi­ma­ler Hub­raum: 50 ccm
  • Maxi­ma­le Nenn­leis­tung: 4 kW (ca. 5,4 PS)
  • Maxi­ma­le Höchst­ge­schwin­dig­keit: 45 km/h (werks­sei­tig begrenzt)
  • Recht­li­che Ein­stu­fung: Moped, nicht Motorrad
  • Min­dest­al­ter: 16 Jahre

Der ent­schei­den­de Punkt: Der Fahr­zeug­schein muss bei­de Gren­zen doku­men­tie­ren. Die Höchst­ge­schwin­dig­keit wird durch den Her­stel­ler begrenzt – ent­we­der elek­tro­nisch oder mecha­nisch. Beim Kauf musst du prü­fen, ob das Quad werks­sei­tig auf 45 km/h dros­selt. Eine nach­träg­li­che Mani­pu­la­ti­on der Dros­se­lung ist straf­bar (Ord­nungs­wid­rig­keit) und führt auto­ma­tisch zum Ver­si­che­rungs­aus­fall im Scha­dens­fall. Das bedeu­tet: Du zahlst Schä­den selbst.

Füh­rer­schei­ne für stär­ke­re Quads

Möch­test du ein Quad mit höhe­rem Hub­raum fah­ren, brauchst du einen Motor­rad-Füh­rer­schein. Die gän­gigs­ten Klas­sen 2026:

  • Klas­se A1: Ab 16 Jah­ren – Quads bis 125 ccm, max. 11 kW (15 PS), per­fekt für Einsteiger
  • Klas­se A2: Ab 18 Jah­ren – Quads bis 35 kW (47 PS), auf 0,2 kW pro kg Eigen­ge­wicht begrenzt
  • Klas­se A: Ab 24 Jah­ren (oder 20 Jah­ren mit 2+ Jah­ren A1-Erfah­rung) – unbe­grenz­te Hub­raum und Leistung

Eine Motor­rad-Fahr­aus­bil­dung kos­tet ca. 400–800 Euro (je nach Regi­on und Fahr­schu­le) und dau­ert 4–8 Wochen. Sie umfasst Theo­rie- und prak­ti­sche Prüfungen.

Ver­si­che­rungs­kos­ten und Anforderungen

Jedes Quad benö­tigt eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung – ohne Aus­nah­me. Ein 50-ccm-Moped-Quad kos­tet im Schnitt ca. 50–120 Euro pro Jahr, wäh­rend ein stär­ke­res Quad (z.B. 500 ccm) je nach Tarif und Ver­si­che­rer 200–500 Euro jähr­lich kos­ten kann. Spe­zia­li­sier­te Quad-Ver­si­che­rer bie­ten oft bes­se­re Prä­mi­en als Stan­dard­ta­ri­fe für Motor­rä­der. Ach­te dar­auf, dass die exak­te Hub­raum­an­ga­be und das genaue Modell im Ver­si­che­rungs­ver­trag ste­hen – fal­sche Anga­ben füh­ren zu Deckungslücken.

Check­lis­te vor dem Quad-Kauf

  • Füh­rer­schein­klas­se genau über­prü­fen – ist B, A1, A2 oder A eingetragen?
  • Fahr­zeug­schein kon­trol­lie­ren: Hub­raum UND Höchst­ge­schwin­dig­keit abgleichen
  • Bei Gebraucht­kauf: TÜV-Report, Fahr­zeug­his­to­rie und Dros­sel­zu­stand überprüfen
  • Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te von min­des­tens 3 ver­schie­de­nen Anbie­tern einholen
  • Dem Ver­si­che­rer das exak­te Modell, Bau­jahr und Hub­raum mitteilen
  • Falls unter­qua­li­fi­ziert: Motor­rad-Füh­rer­schein­kurs früh­zei­tig buchen
  • Haft­pflicht ist Pflicht – ohne Ver­si­che­rung ist Fah­ren strafbar
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