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Wie viel zahlt die Ver­si­che­rung bei Fahrraddiebstahl?

Die Höhe der Ent­schä­di­gung bei Fahr­rad­dieb­stahl hängt von den Bedin­gun­gen und Deckungs­um­fän­gen Ihrer Fahr­rad­ver­si­che­rung ab. Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Leis­tun­gen je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Ver­trag vari­ie­ren können.

Bei den meis­ten Fahr­rad­ver­si­che­run­gen wird der Ent­schä­di­gungs­be­trag ent­we­der durch den Zeit­wert oder den Neu­wert des gestoh­le­nen Fahr­rads fest­ge­legt. Der Zeit­wert bezieht sich auf den Wert des Fahr­rads zum Zeit­punkt des Dieb­stahls unter Berück­sich­ti­gung von Alter, Abnut­zung und Markt­wert. Der Neu­wert bezieht sich hin­ge­gen auf den Betrag, der erfor­der­lich ist, um das gestoh­le­ne Fahr­rad durch ein iden­ti­sches oder ver­gleich­ba­res Modell zu ersetzen.

Es gibt auch Ver­si­che­run­gen, die eine bestimm­te Pro­zent­zahl des Neu­werts des Fahr­rads als Ent­schä­di­gungs­sum­me anbie­ten. Die­se kann je nach Ver­trag zwi­schen 70 % und 100 % des Neu­werts lie­gen. In eini­gen Fäl­len kann es auch eine Begren­zung für die Ent­schä­di­gungs­sum­me geben, zum Bei­spiel bis zu einem bestimm­ten Betrag oder pro­zen­tu­al zur Versicherungssumme.

Es ist wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen und Deckungs­um­fän­ge Ihrer Fahr­rad­ver­si­che­rung zu über­prü­fen, um die spe­zi­fi­schen Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen bei Fahr­rad­dieb­stahl zu erfah­ren. Bei Fra­gen zur Ent­schä­di­gungs­hö­he oder im Scha­den­fall kön­nen Sie sich direkt an Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter wen­den, um wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu erhalten.

Zusätz­lich zur Ent­schä­di­gung für den gestoh­le­nen Fahr­rad­wert kön­nen Fahr­rad­ver­si­che­run­gen auch wei­te­re Leis­tun­gen anbie­ten, wie bei­spiels­wei­se die Erstat­tung von Dieb­stahl­fol­ge­kos­ten, wie Schlös­ser oder Zube­hör. Die­se Leis­tun­gen kön­nen je nach Ver­si­che­rungs­po­li­ce vari­ie­ren, daher ist es wich­tig, die indi­vi­du­el­len Bedin­gun­gen zu prüfen.

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