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Mini-Implantate werden von guten Zahnzusatzversicherungen mit 90–100 % der Restkosten erstattet – allerdings nur, wenn die Police ausdrücklich Abutments, Locatoren, Inserts und Prothesenleistungen abdeckt. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur den Festzuschuss zur Regelversorgung (z. B.
Mini-Implantate werden von guten Zahnzusatzversicherungen mit 90–100 % der Restkosten erstattet – allerdings nur, wenn die Police ausdrücklich Abutments, Locatoren, Inserts und Prothesenleistungen abdeckt. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur den Festzuschuss zur Regelversorgung (z. B. Prothese), den Großteil tragen Sie privat oder Ihre Zusatzversicherung.
Mini-Implantate sind schlankere Implantatschrauben mit einem Durchmesser von ca. 1,8–3,0 mm. Sie stabilisieren vor allem Total- und Teilprothesen – häufig mit 2–4 Implantaten im Unterkiefer. Im Gegensatz zu Standardimplantaten (3,3–5,0 mm) erfordern sie oft weniger Knochenaufbau und ermöglichen minimalinvasivere Operationen mit kürzerer Einheilung.
In der Kieferorthopädie werden Mini-Implantate als temporäre „Miniscrews” zur gezielten Zahnbewegung eingesetzt – das ist eine Mehrleistung außerhalb der Kassenleistung und sollte durch eine gute Kinder-Zahnzusatzversicherung gedeckt sein.
Die GKV beteiligt sich an Implantaten nicht direkt, sondern über den Festzuschuss zur Regelversorgung (z. B. zur Prothese statt zum Implantat selbst). Ein typischer Zuschuss liegt bei ca. 300–500 €. Die restlichen Kosten müssen Sie selbst tragen – oder eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung springt ein. Premiumtarife erstatten Mini-Implantate inklusive Abutments, Inserts und Suprakonstruktion mit 90–100 % der Restkosten, sofern Limits und Staffeln ausreichend dimensioniert sind.
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