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Wie viele private Unfallversicherungen darf man haben?

Aktualisiert: 24. August 2026  ·  Veröffentlicht: 27. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Rechtlich können Sie unbegrenzt viele private Unfallversicherungen abschließen – es gibt keine gesetzliche Obergrenze in Deutschland. Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung: Vereinbarte Invaliditätsleistungen mehrerer Policen werden im Leistungsfall grundsätzlich nebeneinander gezahlt. Versicherer setzen aber eigene Annahmegrenzen und fragen bestehende Verträge im Antrag ab.

Recht­lich kön­nen Sie unbe­grenzt vie­le pri­va­te Unfall­ver­si­che­run­gen abschlie­ßen – es gibt kei­ne gesetz­li­che Ober­gren­ze in Deutsch­land. Die Unfall­ver­si­che­rung ist eine Sum­men­ver­si­che­rung: Ver­ein­bar­te Inva­li­di­täts­leis­tun­gen meh­re­rer Poli­cen wer­den im Leis­tungs­fall grund­sätz­lich neben­ein­an­der gezahlt. Ver­si­che­rer set­zen aber eige­ne Annah­me­gren­zen und fra­gen bestehen­de Ver­trä­ge im Antrag ab. Meh­re­re Ver­trä­ge sind nur sinn­voll, wenn sie gezielt unter­schied­li­che Risi­ken ohne Über­lap­pung abdecken.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Kei­ne gesetz­li­che Ober­gren­ze – meh­re­re pri­va­te Unfall­ver­si­che­run­gen sind erlaubt.
  • Als Sum­men­ver­si­che­rung zah­len meh­re­re Poli­cen ihre Inva­li­di­täts­leis­tun­gen neben­ein­an­der.
  • Ver­si­che­rer haben eige­ne Annah­me­gren­zen (Ori­en­tie­rung: Gesamt­sum­me am Ein­kom­men ausgerichtet).
  • Antrags­fra­gen ehr­lich beant­wor­ten – ver­schwie­ge­ne Vor­ver­trä­ge gefähr­den den Schutz.
  • Sinn­vol­ler als Dop­pe­lung: eine star­ke Haupt­po­li­ce mit pas­sen­der Progression.

Wer­den Leis­tun­gen meh­re­rer Unfall­ver­si­che­run­gen angerechnet?

Bei den zen­tra­len Leis­tungs­ar­ten nein: Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ist eine Sum­men­ver­si­che­rung. Inva­li­di­täts­ka­pi­tal, Unfall­ren­te, Kran­ken­haus­ta­ge­geld oder Todes­fall­sum­me wer­den in der ver­ein­bar­ten Höhe gezahlt – unab­hän­gig davon, ob wei­te­re Poli­cen bestehen. Zwei Ver­trä­ge mit je 100.000 Euro Inva­li­di­täts­sum­me zah­len bei Voll­in­va­li­di­tät also grund­sätz­lich beide.

Anders sieht es bei Kos­ten­po­si­tio­nen aus: Tat­säch­lich ange­fal­le­ne Kos­ten wie Ber­gungs­kos­ten, kos­me­ti­sche Ope­ra­tio­nen oder Heil­kos­ten wer­den nur ein­mal erstat­tet – nie­mand darf sich an einem Scha­den berei­chern. Und beim Antrag müs­sen Sie bestehen­de Unfall­ver­si­che­run­gen ange­ben, wenn danach gefragt wird: Fal­sche Anga­ben kön­nen den Ver­si­che­rer nach §§ 19 ff. VVG zum Rück­tritt berechtigen.

Leis­tungs­ar­ten bei meh­re­ren Policen

Leis­tung Bei meh­re­ren Verträgen
Inva­li­di­täts­ka­pi­tal / Progression jede Poli­ce zahlt ihre ver­ein­bar­te Summe
Unfall­ren­te, Tage­geld, Todesfallsumme wer­den neben­ein­an­der gezahlt
Ber­gungs­kos­ten, Heil­kos­ten, kos­me­ti­sche OPs tat­säch­li­che Kos­ten – nur ein­mal erstattbar
Annah­me neu­er Anträge Ver­si­che­rer prüft Gesamt­ab­si­che­rung, kann ablehnen

Wann sind meh­re­re Unfall­ver­si­che­run­gen sinnvoll?

Eine zwei­te Poli­ce lohnt sich vor allem bei geziel­ter Auf­ga­ben­tei­lung: eine Grund­ab­si­che­rung für den All­tag plus ein Spe­zi­al­ta­rif für Hoch­ri­si­ko-Akti­vi­tä­ten wie Motor­sport, Berg­stei­gen oder Flug­sport, die im Haupt­ta­rif aus­ge­schlos­sen sind. Auch Grup­pen- oder Ver­eins­un­fall­ver­si­che­run­gen ergän­zen eine pri­va­te Poli­ce sinn­voll, erset­zen sie aber nicht – ihre Sum­men sind meist nied­rig. Zwei iden­ti­sche Grund­ver­trä­ge für die­sel­be Per­son brin­gen dage­gen dop­pel­te Bei­trä­ge, dop­pel­te Ver­wal­tung und im Ernst­fall zwei getrenn­te Gut­ach­ter­ver­fah­ren; meist ist es güns­ti­ger, statt­des­sen die Inva­li­di­täts­sum­me einer Poli­ce zu erhöhen.

Check­lis­te für die opti­ma­le Absicherung

  • Antrags­fra­gen voll­stän­dig beant­wor­ten: Bestehen­de Unfall- und Inva­li­di­täts­ab­si­che­run­gen ange­ben, wenn danach gefragt wird
  • Gesamt­sum­me am Bedarf aus­rich­ten: Faust­re­gel für die Inva­li­di­täts­grund­sum­me ist das 3- bis 6‑Fache des Brut­to­jah­res­ein­kom­mens (mit Progression)
  • Leis­tun­gen ergän­zen statt dop­peln: Glie­derta­xe, Pro­gres­si­on, Ber­gungs­kos­ten, Unfall­ren­te und Mit­wir­kungs­an­teil vergleichen
  • Aus­schlüs­se prü­fen: Unfall­be­griff und Sport-/Be­rufs­aus­schlüs­se unter­schei­den sich zwi­schen Tari­fen erheblich
  • Jähr­lich auf­räu­men: Red­un­dan­te Alt­ver­trä­ge kün­di­gen und statt­des­sen die Haupt­po­li­ce stär­ken – ein Unfall­ver­si­che­rungs-Ver­gleich ist kos­ten­los und unverbindlich

Häu­fig gestell­te Fragen

Bekom­me ich bei zwei Poli­cen wirk­lich bei­de Invaliditätssummen?

Ja – als Sum­men­ver­si­che­rung zahlt jede Poli­ce ihre ver­ein­bar­te Leis­tung. Nur tat­säch­li­che Kos­ten (etwa Ber­gung) wer­den ins­ge­samt nur ein­mal erstattet.

Muss ich dem Ver­si­che­rer mei­ne ande­ren Unfall­ver­si­che­run­gen melden?

Im Antrag ja, wenn danach gefragt wird – die vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht (§ 19 VVG) gilt. Falsch­an­ga­ben kön­nen den Schutz kosten.

Kann ein Ver­si­che­rer mei­nen Antrag wegen zu hoher Gesamt­sum­men ablehnen?

Ja. Ver­si­che­rer prü­fen die Gesamt­ab­si­che­rung im Ver­hält­nis zum Ein­kom­men und leh­nen über­höh­te Sum­men ab – ein Schutz vor Missbrauch.

Zählt die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung mit?

Nein, die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (Arbeit, Schu­le, Wege­un­fäl­le) ist ein eige­nes Sys­tem und min­dert pri­va­te Leis­tun­gen nicht.

Ist eine zwei­te Unfall­ver­si­che­rung bes­ser als eine höhe­re Summe?

Meist nicht: Eine Poli­ce mit höhe­rer Grund­sum­me und Pro­gres­si­on ist güns­ti­ger und im Leis­tungs­fall ein­fa­cher als zwei getrenn­te Ver­trä­ge mit zwei Gutachterverfahren.

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