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Wie wer­den Haft­pflicht­schä­den durch Kin­der in der Ver­si­che­rung behandelt?

Haft­pflicht­schä­den durch Kin­der wer­den in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung unter­schied­lich behan­delt, je nach Alter des Kin­des und der kon­kre­ten Situa­ti­on. Die Haf­tungs­fä­hig­keit von Kin­dern spielt eine zen­tra­le Rol­le, da sie je nach Alter als delikt­un­fä­hig gel­ten kön­nen. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, wie Schä­den durch Kin­der in der Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt werden:

1. Delikt­un­fä­hig­keit von Kindern

  • Kin­der unter 7 Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr unter 10 Jah­ren) gel­ten in Deutsch­land als delikt­un­fä­hig. Das bedeu­tet, dass sie für Schä­den, die sie ver­ur­sa­chen, nicht recht­lich ver­ant­wort­lich gemacht wer­den kön­nen. In die­sen Fäl­len greift die Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht auto­ma­tisch.
  • Bei­spiel: Wenn ein Kind unter 7 Jah­ren ver­se­hent­lich das Auto eines Nach­barn beschä­digt, besteht kei­ne gesetz­li­che Haf­tung, da das Kind delikt­un­fä­hig ist.

2. Erwei­ter­ter Schutz für delikt­un­fä­hi­ge Kinder

  • Vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten jedoch erwei­ter­te Tari­fe an, die Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der mit abde­cken. Die­se Tari­fe sichern den Geschä­dig­ten ab, auch wenn das Kind recht­lich nicht haft­bar gemacht wer­den kann. Dadurch kann eine fai­re Ent­schä­di­gung ermög­licht wer­den, obwohl kei­ne gesetz­li­che Haf­tung besteht.
  • Tipp: Über­prü­fe, ob dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der abdeckt, um im Ernst­fall abge­si­chert zu sein.

3. Haf­tung der Eltern für Aufsichtspflichtverletzung

  • Eltern haf­ten nur dann für Schä­den, die durch ihre Kin­der ver­ur­sacht wer­den, wenn sie ihre Auf­sichts­pflicht ver­letzt haben. Wenn die Eltern nach­wei­sen kön­nen, dass sie ihre Auf­sichts­pflicht nicht ver­letzt haben, haf­ten sie in der Regel nicht für den Schaden.
  • Bei­spiel: Wenn ein Kind wäh­rend eines beauf­sich­tig­ten Spie­lens einen Scha­den ver­ur­sacht, ohne dass die Eltern ihre Auf­sichts­pflicht ver­nach­läs­sigt haben, greift die Ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se nicht. Wenn die Eltern jedoch das Kind unbe­auf­sich­tigt las­sen und dadurch ein Scha­den ent­steht, könn­te die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­sprin­gen, weil die Auf­sichts­pflicht ver­letzt wurde.

4. Ver­si­che­rungs­schutz für älte­re Kinder

  • Kin­der ab 7 Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr ab 10 Jah­ren) gel­ten in der Regel als delikt­fä­hig, was bedeu­tet, dass sie für ihre Hand­lun­gen haft­bar gemacht wer­den kön­nen. In die­sem Fall greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, wenn das Kind ver­se­hent­lich einen Scha­den ver­ur­sacht. Der Ver­si­che­rungs­schutz erstreckt sich übli­cher­wei­se auf Kin­der bis zur Voll­jäh­rig­keit und oft auch dar­über hin­aus, solan­ge sie sich in einer Erst­aus­bil­dung oder im Stu­di­um befinden.
  • Bei­spiel: Wenn ein 9‑jähriges Kind beim Fuß­ball­spie­len eine Fens­ter­schei­be zer­bricht, kann die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur über­neh­men, da das Kind delikt­fä­hig ist.

5. Haft­pflicht­schutz für voll­jäh­ri­ge Kinder

  • In vie­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind voll­jäh­ri­ge Kin­der, die noch in der Erst­aus­bil­dung oder im Stu­di­um sind und im sel­ben Haus­halt leben, wei­ter­hin mit­ver­si­chert. Dies gilt oft bis zu einem bestimm­ten Alter (z. B. 25 Jah­re). Danach müs­sen sie in der Regel eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen.
  • Tipp: Prü­fe die Bedin­gun­gen dei­ner Ver­si­che­rung, um zu sehen, wie lan­ge voll­jäh­ri­ge Kin­der noch über den Fami­li­en­ta­rif abge­si­chert sind.

6. Typi­sche Haft­pflicht­schä­den durch Kinder

  • Sach­schä­den: Kin­der kön­nen ver­se­hent­lich das Eigen­tum Drit­ter beschä­di­gen, z. B. Spiel­zeug, elek­tro­ni­sche Gerä­te oder Fahrzeuge.
  • Per­so­nen­schä­den: Wenn Kin­der ande­ren beim Spie­len ver­se­hent­lich Ver­let­zun­gen zufü­gen, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen oder Schmerzensgeld.
  • Bei­spiel: Ein Kind fährt mit dem Fahr­rad in ein par­ken­des Auto und ver­ur­sacht einen Krat­zer. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten, wenn das Kind delikt­fä­hig ist oder die Eltern ihre Auf­sichts­pflicht ver­letzt haben.

7. Aus­schlüs­se und Einschränkungen

  • Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen haben bestimm­te Aus­schlüs­se, die auch bei Schä­den durch Kin­der gel­ten kön­nen. Dies betrifft vor allem vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den oder Schä­den, die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit der Eltern oder des Kin­des ent­stan­den sind.
  • Bei­spiel: Wenn ein Kind absicht­lich das Fahr­rad eines Freun­des beschä­digt, greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel nicht, da der Scha­den vor­sätz­lich ver­ur­sacht wurde.

8. Kulanz­re­ge­lun­gen

  • Man­che Ver­si­che­rer zei­gen bei Schä­den durch klei­ne Kin­der Kulanz und über­neh­men den Scha­den, auch wenn das Kind delikt­un­fä­hig ist. Dies hängt jedoch von der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und dem Ein­zel­fall ab.
  • Tipp: Infor­mie­re dich bei dei­nem Ver­si­che­rer über mög­li­che Kulanz­re­ge­lun­gen für Schä­den durch Kinder.

Fazit

Haft­pflicht­schä­den durch Kin­der wer­den je nach Alter und Situa­ti­on unter­schied­lich behan­delt. Wäh­rend delikt­un­fä­hi­ge Kin­der unter 7 Jah­ren nicht auto­ma­tisch haft­bar gemacht wer­den kön­nen, gibt es erwei­ter­te Tari­fe, die auch sol­che Schä­den abde­cken. Für älte­re Kin­der greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel, sofern kein Vor­satz vor­liegt. Es ist rat­sam, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass auch Schä­den durch Kin­der opti­mal abge­si­chert sind. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, einen Tarif zu fin­den, der den best­mög­li­chen Schutz für die gan­ze Fami­lie bietet.

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