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Wie wird der Inva­li­di­täts­grad in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung berechnet?

Der Inva­li­di­täts­grad in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung ist ent­schei­dend dafür, wie hoch die Inva­li­di­täts­leis­tung aus­fällt. Die­se Leis­tung wird basie­rend auf dem Grad der dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung berech­net, die durch einen Unfall ver­ur­sacht wur­de. Hier erfährst du, wie der Inva­li­di­täts­grad berech­net wird und wel­che Fak­to­ren dabei eine Rol­le spielen.

1. Defi­ni­ti­on des Invaliditätsgrads

Der Inva­li­di­täts­grad gibt an, wie stark die kör­per­li­che oder geis­ti­ge Leis­tungs­fä­hig­keit durch den Unfall dau­er­haft beein­träch­tigt ist. Je höher der Grad der Inva­li­di­tät, des­to höher ist die Aus­zah­lung der Versicherung.

2. Berech­nung des Invaliditätsgrads

Die Berech­nung des Inva­li­di­täts­grads erfolgt auf Basis einer Glie­derta­xe, die in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen fest­ge­legt ist. Die­se Tabel­le gibt an, wel­chen Pro­zent­satz an Inva­li­di­tät der Ver­lust oder die Funk­ti­ons­un­fä­hig­keit bestimm­ter Kör­per­tei­le oder Sin­nes­or­ga­ne entspricht.

Bei­spiel­wer­te aus der Gliedertaxe:

  • Arm­ver­lust: 70 %
  • Ver­lust eines Beins über dem Knie: 70 %
  • Ver­lust eines Auges: 50 %
  • Ver­lust des Dau­mens: 20 %
  • Ver­lust des Zei­ge­fin­gers: 10 %

Die­se Wer­te kön­nen je nach Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft leicht vari­ie­ren. In den meis­ten Fäl­len ist die Glie­derta­xe stan­dar­di­siert, aber es lohnt sich, die genau­en Bedin­gun­gen dei­ner Unfall­ver­si­che­rung zu prüfen.

3. Ärzt­li­che Begutachtung

Nach einem Unfall stellt ein Arzt den Grad der Beein­träch­ti­gung fest. Die­ser Pro­zess kann eine oder meh­re­re Unter­su­chun­gen umfas­sen, um sicher­zu­stel­len, dass die Inva­li­di­tät dau­er­haft ist. Die Fest­stel­lung muss oft inner­halb einer bestimm­ten Frist nach dem Unfall erfol­gen, z. B. inner­halb von 12 oder 24 Monaten.

4. Anwen­dung der Progression

Bei schwe­re­ren Inva­li­di­täts­gra­den kann die Pro­gres­si­on ins Spiel kom­men, um die Aus­zah­lung zu erhö­hen. Wenn bei­spiels­wei­se eine Pro­gres­si­on von 350 % ver­ein­bart ist und der Inva­li­di­täts­grad 100 % beträgt, wird die Ver­si­che­rungs­sum­me mit dem Fak­tor 3,5 mul­ti­pli­ziert. Das bedeu­tet, dass du bei einem Inva­li­di­täts­grad von 100 % und einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro eine Aus­zah­lung von 350.000 Euro erhältst.

5. Kom­bi­na­ti­on von Teilbeeinträchtigungen

Wenn meh­re­re Kör­per­tei­le betrof­fen sind, wer­den die ein­zel­nen Inva­li­di­täts­gra­de addiert. Wenn z. B. ein Unfall zur teil­wei­sen Beein­träch­ti­gung des Arms (40 %) und des Beins (30 %) führt, beträgt der kom­bi­nier­te Inva­li­di­täts­grad 70 %.

6. Berech­nung bei Funktionsbeeinträchtigungen

Nicht nur der voll­stän­di­ge Ver­lust eines Kör­per­teils oder Organs wird berück­sich­tigt. Auch Funk­ti­ons­be­ein­träch­ti­gun­gen, wie ein­ge­schränk­te Beweg­lich­keit oder Seh­schwä­che, flie­ßen in die Berech­nung ein. In sol­chen Fäl­len wird der Inva­li­di­täts­grad von einem Arzt bewer­tet und in Pro­zent angegeben.

Fazit

Der Inva­li­di­täts­grad in der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung wird auf Basis der Glie­derta­xe und der ärzt­li­chen Begut­ach­tung ermit­telt. Die Höhe der Aus­zah­lung hängt vom Grad der Inva­li­di­tät und der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me sowie mög­li­chen Pro­gres­sio­nen ab. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine Ver­si­che­rung mit einer fai­ren Glie­derta­xe und einer für dich pas­sen­den Pro­gres­si­on zu fin­den, um im Ernst­fall best­mög­lich abge­si­chert zu sein.

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