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Wie wird die Ver­si­che­rung bei einem Total­scha­den des Wohn­mo­bils abgewickelt?

Wie wird die Ver­si­che­rung bei einem Total­scha­den des Wohn­mo­bils abgewickelt?

Wenn dein Wohn­mo­bil bei einem Unfall, Feu­er oder einer Natur­ka­ta­stro­phe einen Total­scha­den erlei­det, hängt die Abwick­lung und die Höhe der Ent­schä­di­gung von der Art der Ver­si­che­rung ab, die du abge­schlos­sen hast. In der Regel über­neh­men die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung den Scha­den, wobei der Wie­der­be­schaf­fungs­wert oder in man­chen Fäl­len der Neu­wert des Fahr­zeugs erstat­tet wird.

Hier sind die wich­tigs­ten Schrit­te und Details, wie die Ver­si­che­rung bei einem Total­scha­den dei­nes Wohn­mo­bils abge­wi­ckelt wird und wel­che Fak­to­ren die Ent­schä­di­gung beeinflussen.

1. Defi­ni­ti­on eines Totalschadens

Ein Total­scha­den liegt vor, wenn die Repa­ra­tur­kos­ten dei­nes Wohn­mo­bils den Wie­der­be­schaf­fungs­wert über­stei­gen oder wenn das Fahr­zeug nach einem Dieb­stahl nicht wie­der auf­ge­fun­den wird. In die­sem Fall gilt das Wohn­mo­bil als unwirt­schaft­li­cher Total­scha­den, und die Ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel den Wert des Fahr­zeugs vor dem Scha­den, abzüg­lich even­tu­el­ler Selbstbeteiligungen.

Arten von Totalschaden:

  • Tech­ni­scher Total­scha­den: Das Wohn­mo­bil ist so stark beschä­digt, dass es nicht mehr repa­riert wer­den kann.
  • Wirt­schaft­li­cher Total­scha­den: Die Repa­ra­tur­kos­ten über­stei­gen den Wert des Fahr­zeugs, sodass eine Repa­ra­tur nicht wirt­schaft­lich ist.
  • Dieb­stahl und nicht wie­der­ge­fun­de­nes Fahr­zeug: Wenn das Wohn­mo­bil gestoh­len wird und inner­halb einer bestimm­ten Frist nicht wie­der­ge­fun­den wird, gilt es eben­falls als Totalschaden.

2. Teil­kas­ko­ver­si­che­rung bei Totalschaden

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung deckt einen Total­scha­den ab, wenn die­ser durch äuße­re Ein­flüs­se ver­ur­sacht wur­de, wie z. B. durch Feu­er, Dieb­stahl, Sturm, Hagel oder Blitz­ein­schlä­ge. In sol­chen Fäl­len erstat­tet die Teil­kas­ko den Wie­der­be­schaf­fungs­wert dei­nes Wohn­mo­bils, das heißt den Betrag, der erfor­der­lich ist, um ein ver­gleich­ba­res Fahr­zeug zu kaufen.

Typi­sche Leis­tun­gen der Teilkasko:

  • Wie­der­be­schaf­fungs­wert: Die Teil­kas­ko zahlt den aktu­el­len Markt­wert des Wohn­mo­bils vor dem Scha­dens­er­eig­nis, abzüg­lich der Selbstbeteiligung.
  • Abwick­lung bei Dieb­stahl: Wenn das Wohn­mo­bil gestoh­len wird und nicht wie­der auf­ge­fun­den wird, über­nimmt die Teil­kas­ko den Wiederbeschaffungswert.
  • Schutz bei Natur­ge­wal­ten: Total­schä­den durch Natur­ge­wal­ten wie Sturm, Hagel oder Über­schwem­mun­gen sind durch die Teil­kas­ko abgedeckt.

3. Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bei Totalschaden

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet umfas­sen­den Schutz und über­nimmt auch selbst­ver­schul­de­te Unfall­schä­den sowie Schä­den durch Van­da­lis­mus. Bei einem Total­scha­den durch einen Unfall oder Van­da­lis­mus erstat­tet die Voll­kas­ko eben­falls den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Wohn­mo­bils. In bestimm­ten Fäl­len, ins­be­son­de­re bei Neu­fahr­zeu­gen, wird auch der Neu­wert erstat­tet, sofern dies in der Poli­ce fest­ge­legt ist.

Vor­tei­le der Voll­kas­ko bei Totalschaden:

  • Schutz bei selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len: Wenn der Total­scha­den durch einen Unfall ver­ur­sacht wur­de, den du selbst ver­schul­det hast, über­nimmt die Voll­kas­ko den Wiederbeschaffungswert.
  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Eini­ge Voll­kas­ko­ver­si­che­run­gen bie­ten in den ers­ten Mona­ten oder Jah­ren nach dem Kauf eine Neu­wert­ent­schä­di­gung an. Das bedeu­tet, dass du den vol­len Kauf­preis dei­nes Wohn­mo­bils erstat­tet bekommst, anstatt nur den Zeitwert.
  • Van­da­lis­mus­schä­den: Die Voll­kas­ko über­nimmt Total­schä­den, die durch mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen ent­stan­den sind.

4. Neu­wert­ent­schä­di­gung vs. Wiederbeschaffungswert

Bei einem Total­scha­den stellt sich die Fra­ge, ob die Ver­si­che­rung den Neu­wert oder den Wie­der­be­schaf­fungs­wert dei­nes Wohn­mo­bils ersetzt. Der Neu­wert ist der Betrag, den du für ein neu­es, gleich­wer­ti­ges Fahr­zeug zah­len müss­test, wäh­rend der Wie­der­be­schaf­fungs­wert den aktu­el­len Markt­wert des Fahr­zeugs vor dem Scha­den widerspiegelt.

Unter­schie­de:

  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Die Neu­wert­ent­schä­di­gung ist in den ers­ten Mona­ten oder Jah­ren nach dem Kauf mög­lich, in denen du den vol­len Kauf­preis des Wohn­mo­bils ersetzt bekommst. Die­se Opti­on ist jedoch oft nur in spe­zi­el­len Voll­kas­ko­ta­ri­fen enthalten.
  • Wie­der­be­schaf­fungs­wert: Der Wie­der­be­schaf­fungs­wert wird gezahlt, wenn das Wohn­mo­bil älter ist oder wenn kei­ne Neu­wert­ent­schä­di­gung ver­ein­bart wur­de. Die­ser Wert ent­spricht dem Markt­wert des Wohn­mo­bils zum Zeit­punkt des Schadens.

5. Schrit­te der Scha­dens­ab­wick­lung bei einem Totalschaden

Wenn ein Total­scha­den ein­ge­tre­ten ist, erfolgt die Scha­dens­ab­wick­lung in meh­re­ren Schrit­ten. Die Ver­si­che­rung bewer­tet den Scha­den, ermit­telt den Wie­der­be­schaf­fungs­wert oder Neu­wert und zahlt die ent­spre­chen­de Entschädigung.

Typi­sche Schritte:

  1. Scha­den­mel­dung: Du musst den Scha­den umge­hend dei­ner Ver­si­che­rung mel­den und alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen, wie Fotos und Berich­te der Poli­zei (bei Unfäl­len oder Dieb­stahl), einreichen.
  2. Gut­ach­ter­ein­schät­zung: Ein Gut­ach­ter wird beauf­tragt, den Scha­den zu bewer­ten und zu ermit­teln, ob es sich um einen Total­scha­den han­delt. Dabei wird der Wie­der­be­schaf­fungs­wert oder Neu­wert festgelegt.
  3. Ermitt­lung des Wie­der­be­schaf­fungs­werts: Der Ver­si­che­rer berech­net den Wie­der­be­schaf­fungs­wert dei­nes Wohn­mo­bils auf Basis des Alters, des Zustands und des aktu­el­len Marktwerts.
  4. Ent­schä­di­gungs­zah­lung: Die Ver­si­che­rung zahlt dir den Wie­der­be­schaf­fungs­wert oder Neu­wert aus, abzüg­lich even­tu­el­ler Selbst­be­tei­li­gun­gen und Rest­wer­ten des Fahrzeugs.

6. Selbst­be­tei­li­gung und Restwert

Bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung wird oft eine Selbst­be­tei­li­gung fäl­lig, die von der Ent­schä­di­gungs­sum­me abge­zo­gen wird. Zudem kann der Rest­wert des Fahr­zeugs berück­sich­tigt wer­den, wenn das Wohn­mo­bil nach dem Scha­den noch ver­wert­bar ist, bei­spiels­wei­se durch den Ver­kauf als Schrott oder an einen Händler.

Wich­ti­ge Punkte:

  • Selbst­be­tei­li­gung: Die Selbst­be­tei­li­gung ist der Betrag, den du im Scha­dens­fall selbst tra­gen musst. Die­ser wird von der Ent­schä­di­gungs­sum­me abgezogen.
  • Rest­wert: Wenn das beschä­dig­te Wohn­mo­bil noch einen Rest­wert hat, wird die­ser Betrag von der Ent­schä­di­gung abge­zo­gen. Du kannst das Fahr­zeug dann an einen Rest­wert­händ­ler verkaufen.

7. Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich und Wohn­mo­bil Versicherungsvergleich

Um sicher­zu­stel­len, dass du bei einem Total­scha­den die best­mög­li­che Ent­schä­di­gung erhältst, soll­test du einen Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich oder Wohn­mo­bil Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­füh­ren. Dies hilft dir, die ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­an­bie­ter zu ver­glei­chen und eine Poli­ce zu wäh­len, die eine ange­mes­se­ne Neu­wert- oder Wie­der­be­schaf­fungs­wert­ent­schä­di­gung bietet.

Wich­ti­ge Punk­te beim Vergleich:

  • Neu­wert- oder Wie­der­be­schaf­fungs­wert­ent­schä­di­gung: Ach­te dar­auf, ob die Ver­si­che­rung im Total­scha­den­fall den Neu­wert oder den Wie­der­be­schaf­fungs­wert dei­nes Wohn­mo­bils ersetzt.
  • Selbst­be­tei­li­gung und Prä­mi­en­hö­he: Prü­fe die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung und wie sich die­se auf die Ent­schä­di­gungs­sum­me auswirkt.
  • Erwei­ter­te Deckun­gen: Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten erwei­ter­te Deckun­gen an, wie bei­spiels­wei­se eine län­ge­re Neu­wert­ent­schä­di­gung oder höhe­re Restwertansätze.

Fazit

Bei einem Total­scha­den an dei­nem Wohn­mo­bil über­nimmt die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung die Ent­schä­di­gung, je nach Art des Scha­dens und der gewähl­ten Poli­ce. Die Ent­schä­di­gung erfolgt in der Regel zum Wie­der­be­schaf­fungs­wert, in eini­gen Fäl­len aber auch zum Neu­wert des Fahr­zeugs. Ein Wohn­mo­bil Ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die bes­te Ver­si­che­rung für dein Wohn­mo­bil zu fin­den, die im Total­scha­den­fall eine ange­mes­se­ne Deckung bietet.

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