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Wie wird die Ver­si­che­rungs­sum­me ermittelt?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung ist der Betrag, bis zu dem dein Haus­rat im Scha­dens­fall abge­si­chert ist. Sie soll­te den Neu­wert aller dei­ner Gegen­stän­de abde­cken, um im Scha­dens­fall eine voll­stän­di­ge Ent­schä­di­gung zu gewähr­leis­ten. Die Ermitt­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me erfolgt ent­we­der durch eine Schät­zung des Werts dei­nes Haus­rats oder auf Basis der Wohn­flä­che. Hier sind die wich­tigs­ten Metho­den zur Berechnung:

1. Pau­scha­le Ermitt­lung nach Wohnfläche

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, die Ver­si­che­rungs­sum­me pau­schal auf Basis der Wohn­flä­che fest­zu­le­gen. Das ist die ein­fachs­te Metho­de, um sicher­zu­stel­len, dass du aus­rei­chend abge­si­chert bist, ohne jeden Gegen­stand ein­zeln schät­zen zu müs­sen. Der Richt­wert liegt in der Regel bei:

  • 650 bis 750 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohnfläche

Die­se Metho­de berück­sich­tigt den typi­schen Haus­rat­wert pro Qua­drat­me­ter und schützt dich vor einer Unter­ver­si­che­rung, da Ver­si­che­rer oft auf den Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ver­zich­ten, wenn du die­sen Richt­wert wählst.

  • Bei­spiel: Für eine Woh­nung mit 80 Qua­drat­me­tern Wohn­flä­che wird die Ver­si­che­rungs­sum­me mit dem Fak­tor 650 Euro berech­net, was zu einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 52.000 Euro führt.

2. Indi­vi­du­el­le Ermitt­lung des Hausratwerts

Du kannst auch den indi­vi­du­el­len Wert dei­nes Haus­rats ermit­teln, indem du den Neu­wert jedes Gegen­stands in dei­ner Woh­nung oder dei­nem Haus schätzt. Das erfor­dert zwar etwas mehr Auf­wand, bie­tet jedoch eine genaue­re Absi­che­rung, ins­be­son­de­re wenn du wert­vol­le Gegen­stän­de besitzt. Hier sind die Schrit­te zur Ermitt­lung des Werts dei­nes Hausrats:

  1. Erstel­le eine Inven­tar­lis­te: Notie­re dir alle Gegen­stän­de in dei­ner Woh­nung, sor­tiert nach Kate­go­rien wie Möbel, Elek­tro­nik, Klei­dung, Schmuck, Haus­halts­ge­rä­te und Dekoration.
  2. Neu­wert schät­zen: Für jeden Gegen­stand soll­test du den aktu­el­len Neu­wert ange­ben, also den Preis, den du zah­len müss­test, um einen gleich­wer­ti­gen neu­en Gegen­stand zu erwerben.
  3. Beson­de­re Wert­sa­chen ange­ben: Wenn du teu­ren Schmuck, Kunst­wer­ke oder Samm­ler­stü­cke besitzt, ist es wich­tig, die­se geson­dert in der Lis­te auf­zu­füh­ren. In der Regel gibt es Ent­schä­di­gungs­gren­zen für sol­che Wert­sa­chen, die du im Ver­trag über­prü­fen solltest.
  • Bei­spiel: Ein teu­res Sofa für 2.000 Euro, ein Fern­se­her für 1.500 Euro und wei­te­re Möbel und Elek­tro­nik sum­mie­ren sich auf eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 40.000 Euro.

3. Beson­der­hei­ten und Zusatzabsicherungen

Für bestimm­te Gegen­stän­de oder Risi­ken kann es sinn­voll sein, zusätz­li­che Abde­ckun­gen oder beson­de­re Ent­schä­di­gungs­gren­zen zu vereinbaren:

  • Wert­sa­chen: In der Regel ist der Schutz für Schmuck, Kunst oder teu­re Elek­tro­nik auf einen bestimm­ten Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me begrenzt (z. B. 20 % der Gesamt­sum­me). Falls du wert­vol­le Gegen­stän­de besitzt, kannst du die­sen Wert in der Poli­ce anpas­sen lassen.
  • Ele­men­tar­schä­den: Schä­den durch Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben oder ande­re Natur­ka­ta­stro­phen sind nicht immer auto­ma­tisch in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Dafür kannst du einen Ele­men­tar­bau­stein in den Ver­trag aufnehmen.

4. Was pas­siert bei Unterversicherung?

Wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me zu nied­rig ange­setzt ist und dein tat­säch­li­cher Haus­rat einen höhe­ren Wert hat, kann es im Scha­dens­fall zu einer Unter­ver­si­che­rung kom­men. In die­sem Fall über­nimmt die Ver­si­che­rung nur antei­lig den Scha­den, selbst wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht aus­ge­schöpft ist.

  • Bei­spiel: Dein Haus­rat ist 100.000 Euro wert, du hast aber nur eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 50.000 Euro fest­ge­legt. Bei einem Scha­den von 10.000 Euro wür­de die Ver­si­che­rung nur 50 % des Scha­dens, also 5.000 Euro, übernehmen.

Ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht bie­tet dir Schutz vor einer Kür­zung der Ent­schä­di­gung im Scha­dens­fall, solan­ge du die pau­scha­le Berech­nung nach Wohn­flä­che verwendest.

5. Regel­mä­ßi­ge Anpas­sung der Versicherungssumme

Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­sum­me regel­mä­ßig zu über­prü­fen und anzu­pas­sen, ins­be­son­de­re wenn du neue wert­vol­le Gegen­stän­de anschaffst oder der Wert dei­nes Haus­rats steigt. So ver­mei­dest du eine Unter­ver­si­che­rung und stellst sicher, dass dein Ver­si­che­rungs­schutz immer aktu­ell ist.

  • Neue Anschaf­fun­gen: Falls du teu­re Elek­tro­nik, Möbel oder Kunst­wer­ke hin­zu­fügst, soll­test du dies der Ver­si­che­rung mel­den und die Ver­si­che­rungs­sum­me anpassen.
  • Wert­min­de­rung: Umge­kehrt, wenn du alte oder wert­lo­se Gegen­stän­de aus dei­nem Haus­rat ent­fernst, kann es sinn­voll sein, die Ver­si­che­rungs­sum­me zu sen­ken, um die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu reduzieren.

Fazit

Die Ver­si­che­rungs­sum­me bei der Haus­rat­ver­si­che­rung kann pau­schal auf Basis der Wohn­flä­che oder durch eine detail­lier­te Schät­zung des Haus­rat­werts ermit­telt wer­den. Es ist wich­tig, regel­mä­ßig zu über­prü­fen, ob die Ver­si­che­rungs­sum­me aus­reicht, um im Scha­dens­fall eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die opti­ma­le Ver­si­che­rungs­sum­me fest­zu­le­gen und dei­ne Kos­ten ent­spre­chend zu optimieren.

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