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Wie wird ein Trike zugelassen?

Die Zulas­sung eines Trikes in Deutsch­land ist ein Pro­zess, der sicher­stellt, dass das Fahr­zeug die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen für den Stra­ßen­ver­kehr erfüllt. Trikes kom­bi­nie­ren Ele­men­te von Motor­rä­dern und Autos, was bedeu­tet, dass sie spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen an die Zulas­sung haben. Hier fin­den Sie eine detail­lier­te Anlei­tung zum Zulas­sungs­pro­zess, den erfor­der­li­chen Doku­men­ten und den recht­li­chen Bestimmungen.


1. Vor­be­rei­tung der Zulassungsunterlagen

Bevor Sie zur Zulas­sungs­stel­le gehen, müs­sen Sie sicher­stel­len, dass Sie alle erfor­der­li­chen Doku­men­te und Infor­ma­tio­nen vor­be­rei­tet haben:

  1. Fahr­zeug­pa­pie­re
    • Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II (Fahr­zeug­brief):
      Die­ses Doku­ment beweist das Eigen­tum am Trike und ent­hält wich­ti­ge tech­ni­sche Daten.
    • Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I (Fahr­zeug­schein):
      Die­se Beschei­ni­gung wird bei der Zulas­sung aus­ge­stellt und muss im Fahr­zeug mit­ge­führt werden.
  2. Ver­si­che­rungs­nach­weis
    • eVB-Num­mer (elek­tro­ni­sche Versicherungsbestätigung):
      Die­se Num­mer erhal­ten Sie von Ihrer Ver­si­che­rung und ist ein Nach­weis dafür, dass das Trike ver­si­chert ist. Ohne die­se Num­mer kön­nen Sie Ihr Trike nicht zulassen.
  3. Iden­ti­täts­nach­weis
    • Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass:
      Sie benö­ti­gen einen gül­ti­gen Iden­ti­täts­nach­weis, um die Zulas­sung abzuschließen.
  4. TÜV-Beschei­ni­gung
    • Haupt­un­ter­su­chung (HU):
      Das Trike muss eine gül­ti­ge TÜV-Pla­ket­te haben, die beweist, dass es tech­nisch ein­wand­frei und ver­kehrs­si­cher ist. Dies gilt nicht für Neu­fahr­zeu­ge, die erst­mals zuge­las­sen werden.
  5. Zoll­be­schei­ni­gung
    • Bei impor­tier­ten Fahrzeugen:
      Eine Zoll­be­schei­ni­gung ist erfor­der­lich, um zu bestä­ti­gen, dass alle Zoll­ge­büh­ren bezahlt wurden.
  6. SEPA-Last­schrift­man­dat
    • Für die Kfz-Steuer:
      Ein SEPA-Last­schrift­man­dat zur Abbu­chung der Kfz-Steu­er von Ihrem Konto.
  7. Kauf­ver­trag
    • Nach­weis des Eigentumserwerbs:
      Ein Kauf­ver­trag oder eine Rech­nung, die den Erwerb des Trikes bestä­tigt, kann hilf­reich sein, um den Eigen­tums­über­gang zu dokumentieren.

2. Schrit­te zur Zulas­sung eines Trikes

Sobald Sie alle erfor­der­li­chen Doku­men­te vor­be­rei­tet haben, kön­nen Sie mit dem Zulas­sungs­pro­zess fortfahren:

  1. Ter­min­ver­ein­ba­rung
    • Online oder telefonisch:
      Vie­le Zulas­sungs­stel­len bie­ten die Mög­lich­keit, einen Ter­min online oder tele­fo­nisch zu ver­ein­ba­ren. Dies kann War­te­zei­ten erheb­lich verkürzen.
  2. Besuch der Zulassungsstelle
    • Vor­la­ge der Unterlagen:
      Bei der Zulas­sungs­stel­le legen Sie alle oben genann­ten Doku­men­te vor.
    • Num­mern­schil­der:
      Sie kön­nen ent­we­der Ihre eige­nen Num­mern­schil­der mit­brin­gen (z.B. von einem vor­he­ri­gen Fahr­zeug) oder neue Num­mern­schil­der anfer­ti­gen las­sen. Es besteht auch die Mög­lich­keit, ein Wunsch­kenn­zei­chen zu reservieren.
  3. Prü­fung der Unterlagen
    • Über­prü­fung durch die Zulassungsstelle:
      Die Beam­ten prü­fen Ihre Unter­la­gen und stel­len sicher, dass alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt sind. Dazu gehört auch die Über­prü­fung der tech­ni­schen Daten des Fahrzeugs.
  4. Zulas­sung und Aus­ga­be der Fahrzeugpapiere
    • Aus­stel­lung der Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II:
      Nach erfolg­rei­cher Prü­fung erhal­ten Sie die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I, die im Fahr­zeug mit­ge­führt wer­den muss, sowie Teil II, die Sie zu Hau­se auf­be­wah­ren sollten.
    • TÜV-Pla­ket­te:
      Falls die Haupt­un­ter­su­chung bestan­den wur­de, wird die TÜV-Pla­ket­te auf das hin­te­re Num­mern­schild geklebt.
  5. Zah­lung der Gebühren
    • Zulas­sungs­ge­büh­ren:
      Die Gebüh­ren für die Zulas­sung vari­ie­ren je nach Regi­on und Art des Trikes. Sie decken die Kos­ten für die Aus­stel­lung der Papie­re und die Kenn­zei­chen ab.

3. Beson­der­hei­ten bei der Zulas­sung eines Trikes

  1. Klas­si­fi­zie­rung des Trikes
    • Motor­rad oder Pkw:
      Trikes kön­nen ent­we­der als Motor­rä­der oder als Pkw klas­si­fi­ziert wer­den. Dies hängt von der Kon­struk­ti­on und Moto­ri­sie­rung ab:
      • Motor­rad­trikes: Klei­ne­re Trikes mit gerin­gem Hub­raum und Gewicht wer­den oft als Motor­rä­der eingestuft.
      • Autot­rikes: Grö­ße­re Trikes mit hohem Gewicht und Leis­tung wer­den mög­li­cher­wei­se als Pkw klassifiziert.
  2. Sai­son­kenn­zei­chen
    • Beschrei­bung:
      Sai­son­kenn­zei­chen sind eine belieb­te Opti­on für Trike­fah­rer, die ihr Fahr­zeug nur in den wär­me­ren Mona­ten nut­zen möch­ten. Dies kann Ver­si­che­rungs- und Steu­er­kos­ten reduzieren.
    • Gül­tig­keits­zeit­raum:
      Der Zeit­raum (z.B. 04–10 für April bis Okto­ber) ist auf dem Kenn­zei­chen vermerkt.
  3. Old­ti­mer-Kenn­zei­chen
    • Vor­aus­set­zun­gen:
      Trikes, die älter als 30 Jah­re sind und im Ori­gi­nal­zu­stand oder fach­ge­recht restau­riert wur­den, kön­nen ein Old­ti­mer-Kenn­zei­chen mit dem Buch­sta­ben „H“ erhal­ten. Dies bie­tet steu­er­li­che Vorteile.
  4. Grü­nes Kennzeichen
    • Steu­er­be­frei­ung:
      Unter bestimm­ten Umstän­den, z. B. bei land­wirt­schaft­li­cher Nut­zung, kön­nen Trikes ein grü­nes Kenn­zei­chen für steu­er­be­frei­te Fahr­zeu­ge erhalten.
  5. Elek­tro­kenn­zei­chen
    • Vor­tei­le:
      Elek­trisch ange­trie­be­ne Trikes kön­nen ein „E“-Kennzeichen erhal­ten, das Zugang zu bestimm­ten Vor­tei­len bie­tet, wie z.B. das Nut­zen von Bus­spu­ren oder kos­ten­freie Park­plät­ze in bestimm­ten Städten.

4. Kos­ten der Zulassung

Die Kos­ten für die Zulas­sung eines Trikes kön­nen je nach Regi­on und spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen variieren:

  • Grund­ge­büh­ren:
    • Die­se decken die Bear­bei­tung und Aus­stel­lung der Fahr­zeug­pa­pie­re ab.
  • Num­mern­schil­der:
    • Die Kos­ten für Num­mern­schil­der vari­ie­ren je nach Anbie­ter und kön­nen zwi­schen 10 und 30 Euro liegen.
  • Wunsch­kenn­zei­chen:
    • Wenn Sie ein Wunsch­kenn­zei­chen reser­vie­ren möch­ten, fällt eine zusätz­li­che Gebühr an (in der Regel ca. 10–15 Euro).
  • TÜV-Gebüh­ren:
    • Falls eine Haupt­un­ter­su­chung erfor­der­lich ist, lie­gen die Kos­ten meist zwi­schen 50 und 100 Euro.

5. Tipps zur erfolg­rei­chen Zulas­sung eines Trikes

  1. Doku­men­te sorg­fäl­tig prüfen
    • Stel­len Sie sicher, dass alle Doku­men­te voll­stän­dig und kor­rekt aus­ge­füllt sind. Unvoll­stän­di­ge oder feh­ler­haf­te Unter­la­gen kön­nen den Zulas­sungs­pro­zess verzögern.
  2. Ter­min im Vor­aus planen
    • Da vie­le Zulas­sungs­stel­len gut besucht sind, kann es sinn­voll sein, im Vor­aus einen Ter­min zu ver­ein­ba­ren, um lan­ge War­te­zei­ten zu vermeiden.
  3. Ver­si­che­rungs­op­tio­nen vergleichen
    • Bevor Sie Ihr Trike zulas­sen, ver­glei­chen Sie ver­schie­de­ne Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te, um die bes­te Deckung zu einem güns­ti­gen Preis zu finden.
  4. Fahr­zeug­zu­stand überprüfen
    • Stel­len Sie sicher, dass Ihr Trike in einem tech­nisch ein­wand­frei­en Zustand ist, ins­be­son­de­re wenn es sich um ein gebrauch­tes Fahr­zeug han­delt. Über­prü­fen Sie Brem­sen, Beleuch­tung und ande­re sicher­heits­re­le­van­te Komponenten.
  5. Fahr­si­cher­heits­trai­ning
    • Wenn Sie neu im Trike­fah­ren sind, zie­hen Sie in Betracht, ein Fahr­si­cher­heits­trai­ning zu absol­vie­ren, um sich mit den spe­zi­el­len Fahr­ei­gen­schaf­ten ver­traut zu machen.

Fazit

Die Zulas­sung eines Trikes in Deutsch­land erfor­dert sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung und die Ein­hal­tung aller gesetz­li­chen Vor­ga­ben. Mit den rich­ti­gen Unter­la­gen und einer ord­nungs­ge­mä­ßen Vor­be­rei­tung kann der Zulas­sungs­pro­zess jedoch rei­bungs­los und effi­zi­ent ver­lau­fen. Egal, ob Sie ein neu­es oder gebrauch­tes Trike zulas­sen möch­ten, das Ver­ständ­nis der spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen und Optio­nen kann Ihnen hel­fen, Zeit und Geld zu sparen.

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