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Wie wird ein Trike zugelassen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. August 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ein Trike wird in Deutschland über die zuständige Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsbehörde) zugelassen, wobei Sie eine gültige Versicherung (eVB-Nummer), die erforderlichen Fahrzeugpapiere und einen Identitätsnachweis vorlegen müssen. Die Klassifizierung als Motorrad oder Pkw hängt von Gewicht, Bauart und Motorisierung des Trikes ab und beeinflusst Versicherung, Steuern und behördliche Anforderungen erheblich.

Ein Trike wird in Deutsch­land über die zustän­di­ge Zulas­sungs­stel­le (Kfz-Zulas­sungs­be­hör­de) zuge­las­sen, wobei Sie eine gül­ti­ge Ver­si­che­rung (eVB-Num­mer), die erfor­der­li­chen Fahr­zeug­pa­pie­re und einen Iden­ti­täts­nach­weis vor­le­gen müs­sen. Die Klas­si­fi­zie­rung als Motor­rad oder Pkw hängt von Gewicht, Bau­art und Moto­ri­sie­rung des Trikes ab und beein­flusst Ver­si­che­rung, Steu­ern und behörd­li­che Anfor­de­run­gen erheblich.

Erfor­der­li­che Doku­men­te für die Trike-Zulassung

Bevor Sie zur Zulas­sungs­stel­le gehen, benö­ti­gen Sie fol­gen­de Unterlagen:

  • eVB-Num­mer (Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung): Dies ist die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung von Ihrer Trik­e­ver­si­che­rung – ohne sie ist eine Zulas­sung unmög­lich. Beach­ten Sie, dass die eVB-Num­mer zeit­lich begrenzt gül­tig ist (meist 4 Wochen).
  • Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II (Fahr­zeug­brief): Ori­gi­nal­be­leg zum Eigen­tums­nach­weis des Fahrzeugs
  • Gül­ti­ger Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • TÜV-Pla­ket­te (Haupt­un­ter­su­chung): Bei Neu­fahr­zeu­gen nicht erfor­der­lich, bei gebrauch­ten Trikes muss die HU gül­tig sein
  • Zoll­be­schei­ni­gung: Nur bei impor­tier­ten Fahr­zeu­gen erforderlich
  • SEPA-Last­schrift­man­dat: Für die auto­ma­ti­sche Kfz-Steuer-Abbuchung
  • Kauf­ver­trag oder Rech­nung: Als Eigen­tums­nach­weis bei pri­va­tem Kauf

Ablauf der Trike-Zulas­sung Schritt für Schritt

Ter­min­ver­ein­ba­rung: Die meis­ten Zulas­sungs­stel­len bie­ten Online- oder Tele­fon­ter­mi­ne an. Dies spart erheb­lich Zeit und ver­mei­det lan­ge War­te­schlan­gen – nut­zen Sie die­se Mög­lich­keit auf jeden Fall.

Vor­la­ge und Prü­fung: Bei Ihrem Ter­min legen Sie alle Unter­la­gen vor. Die Behör­de über­prüft Ihre Doku­men­te auf Voll­stän­dig­keit und Kor­rekt­heit, veri­fi­ziert die tech­ni­schen Fahr­zeug­da­ten und kon­trol­liert die Versicherungsbestätigung.

Num­mern­schil­der: Sie kön­nen ent­we­der ein Wunsch­kenn­zei­chen reser­vie­ren (ca. 10–15 Euro zusätz­lich) oder neue Schil­der anfer­ti­gen las­sen (ca. 10–30 Euro je nach Regi­on und Anbie­ter). Alter­na­tiv kön­nen Sie bereits ver­wen­de­te Kenn­zei­chen von einem Vor­fahr­zeug übernehmen.

Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und Aus­stel­lung: Nach erfolg­rei­cher Prü­fung erhal­ten Sie die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I (Fahr­zeug­schein), die beim Fah­ren mit­ge­führt wer­den muss. Teil II (Fahr­zeug­brief) wird Ihnen aus­ge­hän­digt oder zuge­sandt und soll­te sicher zu Hau­se auf­be­wahrt werden.

Beson­der­hei­ten: Motor­rad- vs. Pkw-Klassifizierung

Die Klas­si­fi­zie­rung Ihres Trikes hat gro­ße Aus­wir­kun­gen auf Ver­si­che­rung und Steuern:

  • Motor­rad­trikes: Klei­ne­re, leich­te­re Trikes (unter ca. 400 kg) wer­den oft als Motor­rä­der ein­ge­stuft. Sie benö­ti­gen eine Motor­rad­ver­si­che­rung und pro­fi­tie­ren von güns­ti­ger Kfz-Steuer.
  • Pkw-Trikes: Schwe­re­re Model­le (über ca. 400 kg) gel­ten als Pkw und erfor­dern eine Kfz-Ver­si­che­rung wie ein Auto sowie ent­spre­chend höhe­re Kfz-Steuern.
  • Sai­son­kenn­zei­chen: Ide­al für Trike­fah­rer, die sai­so­nal fah­ren. Der Gül­tig­keits­zeit­raum (z.B. 04–10) wird auf dem Kenn­zei­chen ver­merkt und redu­ziert Ver­si­che­rungs- und Steuerkosten.
  • Old­ti­mer-Kenn­zei­chen (H): Trikes älter als 30 Jah­re mit Ori­gi­nal­zu­stand oder fach­ge­rech­ter Restau­ra­ti­on erhal­ten Steuervergünstigungen.
  • E‑Kennzeichen: Elek­tri­sche Trikes erhal­ten das E‑Kennzeichen mit Vor­tei­len wie Buspu­ren-Nut­zung oder kos­ten­lo­sen Park­plät­zen in vie­len Städten.

Prak­ti­sche Check­lis­te für Ihre Zulassung

  • Ver­si­che­rung abschlie­ßen und eVB-Num­mer anfor­dern (mind. 4 Wochen Gül­tig­keit einplanen)
  • Alle Doku­men­te voll­stän­dig und kor­rekt ausfüllen
  • Trike tech­nisch über­prü­fen (Brem­sen, Beleuch­tung, Sicherheitssysteme)
  • Online-Ter­min bei der Zulas­sungs­stel­le vereinbaren
  • Kos­ten kal­ku­lie­ren (Zulas­sungs­ge­büh­ren ca. 30–50 Euro, Num­mern­schil­der ca. 10–30 Euro)
  • Ori­gi­nal­do­ku­men­te und Kopien mitbringen
  • Bei
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