Bei kleineren Unfällen bzw. kleineren Unfallschäden werden üblicherweise die behandelnden Ärzte oder Krankenhäuser für die Begutachtung und Bestimmung des Invaliditätsgrades ausgewählt.
Bei schwereren Unfällen und auch bei höheren versicherten Invaliditätssummen wird in der Regel ein spezieller Gutachter seitens des Unfall Versicherers für die Begutachtung und Festlegung des Invaliditätsgrads bestimmt.