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Wie wird eine Inva­li­di­tät festgestellt?

Bei klei­ne­ren Unfäl­len bzw. klei­ne­ren Unfall­schä­den wer­den übli­cher­wei­se die behan­deln­den Ärz­te oder Kran­ken­häu­ser für die Begut­ach­tung und Bestim­mung des Inva­li­di­täts­gra­des ausgewählt.

Bei schwe­re­ren Unfäl­len und auch bei höhe­ren ver­si­cher­ten  Inva­li­di­täts­sum­men wird in der Regel ein spe­zi­el­ler Gut­ach­ter sei­tens des Unfall Ver­si­che­rers für die Begut­ach­tung und Fest­le­gung des Inva­li­di­täts­grads  bestimmt.

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