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Wie wird Ertragsausfall berechnet?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. April 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Der Ertragsausfall wird berechnet, indem man den erwarteten Bruttogewinn während der Betriebsunterbrechung vom tatsächlich erzielten Gewinn abzieht. Die Berechnung berücksichtigt historische Umsatzdaten, variable Kosten, eingesparte Betriebsmittel und zusätzliche Wiederbeschaffungskosten. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine präzise Ermittlung entscheidend, da sie die Schadensersatzleistung direkt beeinflusst.

Der Ertrags­aus­fall wird berech­net, indem man den erwar­te­ten Brut­to­ge­winn wäh­rend der Betriebs­un­ter­bre­chung vom tat­säch­lich erziel­ten Gewinn abzieht. Die Berech­nung berück­sich­tigt his­to­ri­sche Umsatz­da­ten, varia­ble Kos­ten, ein­ge­spar­te Betriebs­mit­tel und zusätz­li­che Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten. Bei der Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ist eine prä­zi­se Ermitt­lung ent­schei­dend, da sie die Scha­dens­er­satz­leis­tung direkt beeinflusst.

Schritt-für-Schritt-Berech­nung des Ertragsausfalls

Die Berech­nung folgt einem struk­tu­rier­ten Ablauf, der meh­re­re Fak­to­ren berücksichtigt:

  • Ermitt­lung der Base­line: Der erwar­te­te Umsatz wird auf Basis his­to­ri­scher Daten aus dem glei­chen Zeit­raum des Vor­jah­res oder eines Durch­schnitts­zeit­raums fest­ge­legt. Geplan­te Geschäfts­er­wei­te­run­gen, neue Kun­den­ver­trä­ge oder Markt­trends müs­sen ein­be­zo­gen werden.
  • Tat­säch­li­che Ein­nah­men wäh­rend der Unter­bre­chung: Der real erziel­ten Umsatz wäh­rend des Scha­den­falls wird doku­men­tiert – oft deut­lich redu­ziert oder null.
  • Brut­to­ge­winn­ver­lust: Die Dif­fe­renz zwi­schen erwar­te­tem und tat­säch­li­chem Brut­to­ge­winn zeigt den rei­nen Ertrags­ver­lust. Der Brut­to­ge­winn errech­net sich aus Ver­kaufs­er­lö­sen minus varia­ble Kos­ten (Roh­ma­te­ri­al, Ener­gie, Provisionen).
  • Ein­spa­run­gen abzie­hen: Varia­ble Kos­ten, die wäh­rend der Unter­bre­chung weg­fal­len (bei­spiels­wei­se Roh­stoff­ein­kauf), müs­sen vom Ver­lust sub­tra­hiert werden.
  • Zusatz­kos­ten addie­ren: Not­wen­di­ge Auf­wen­dun­gen zur Mini­mie­rung der Unter­bre­chung (Über­stun­den, Not­un­ter­künf­te für Maschi­nen, Leih­ge­rä­te) wer­den hinzugerechnet.
  • Fremd­ein­nah­men abzie­hen: Ent­schä­di­gun­gen durch Drit­te, staat­li­che Hil­fen oder Aus­weich­ge­schäf­te müs­sen vom Gesamt­ver­lust abge­zo­gen werden.

Prak­ti­sches Berechnungsbeispiel

Ein Ein­zel­han­dels­un­ter­neh­men hat monat­lich ca. 100.000 Euro Umsatz bei einer Brut­to­ge­winn­mar­ge von 35%. Ein Brand führt zu einer vier­wö­chi­gen Betriebsunterbrechung:

  • Erwar­te­ter Brut­to­ge­winn: 35.000 Euro (35% von 100.000 Euro)
  • Tat­säch­li­che Ein­nah­men: 0 Euro
  • Ein­ge­spar­te Betriebs­kos­ten: 8.000 Euro (Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al, Nebenkosten)
  • Zusatz­kos­ten für Not­fall­te­le­gramm: 2.000 Euro
  • Ent­schä­di­gung durch ande­re Ver­si­che­rung: 5.000 Euro
  • End­gül­ti­ger Ertrags­aus­fall: 35.000 — 8.000 + 2.000 — 5.000 = 24.000 Euro

Wich­ti­ge Doku­men­ta­ti­on für die Schadensregulierung

  • Ver­gleich­ba­re Geschäfts­zah­len der letz­ten 12–24 Monate
  • Abrech­nung mit Kun­den und Lie­fe­ran­ten wäh­rend der Unterbrechung
  • Bele­ge für Zusatz­aus­ga­ben (Leih­ge­büh­ren, Überstundenlohnzettel)
  • Nach­wei­se über alter­na­ti­ve Ein­nah­men oder Versicherungsleistungen
  • Geschäfts­pla­nung und geplan­te Ent­wick­lun­gen (Ver­trä­ge, Prognosen)
  • Ärzt­li­che oder behörd­li­che Doku­men­ta­ti­on des Schadenereignisses

Tipp: Füh­ren Sie bereits prä­ven­tiv detail­lier­te Auf­zeich­nun­gen Ihrer Betriebs­zah­len, um im Scha­dens­fall schnell nach­wei­sen zu kön­nen, wel­chen Gewinn Sie wäh­rend der Unter­bre­chung ver­lo­ren haben. Vie­le Ver­si­che­rer und Gerich­te akzep­tie­ren aus­sa­ge­kräf­ti­ge Doku­men­ta­ti­on eher, wenn die­se zeit­nah und nach­voll­zieh­bar ist.

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