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Wie wirkt sich die Wohnfläche auf die Hausratversicherung aus?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Wohnfläche ist ein Schlüsselfaktor für Ihre Hausratversicherung: Sie bestimmt direkt die Versicherungssumme und damit Ihren Beitrag. Versicherer rechnen mit ca. 650–750 Euro Hausratwert pro Quadratmeter – größere Wohnungen zahlen daher höhere Prämien.

Die Wohn­flä­che ist ein Schlüs­sel­fak­tor für Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung: Sie bestimmt direkt die Ver­si­che­rungs­sum­me und damit Ihren Bei­trag. Ver­si­che­rer rech­nen mit ca. 650–750 Euro Haus­rat­wert pro Qua­drat­me­ter – grö­ße­re Woh­nun­gen zah­len daher höhe­re Prä­mi­en. Eine kor­rek­te Anga­be ist essen­ti­ell, um im Scha­dens­fall voll­stän­dig abge­si­chert zu sein.

Wohn­flä­che als Berech­nungs­grund­la­ge der Versicherungssumme

Die Wohn­flä­che dient Ver­si­che­rern als objek­ti­ve Basis zur Schät­zung des Haus­rat­werts. Anstatt jeden ein­zel­nen Gegen­stand zu erfas­sen, arbei­ten Ver­si­che­rer mit Pau­schal­wer­ten: Pro Qua­drat­me­ter wird ein durch­schnitt­li­cher Wert zugrun­de gelegt. Dies ver­ein­facht die Kal­ku­la­ti­on und redu­ziert das Unter­ver­si­che­rungs­ri­si­ko erheblich.

Prak­ti­sches Rechen­bei­spiel: Bei einer 80-Qua­drat­me­ter-Woh­nung und einem Satz von 700 Euro pro Qua­drat­me­ter ergibt sich eine Ver­si­che­rungs­sum­me von ca. 56.000 Euro. Eine 120-Qua­drat­me­ter-Woh­nung wäre mit ca. 84.000 Euro ver­si­chert. Die­se auto­ma­ti­sche Ska­lie­rung gewähr­leis­tet, dass Ihre Abde­ckung pro­por­tio­nal zum ver­füg­ba­ren Platz und damit zum typi­schen Haus­rat­be­stand wächst.

Aus­wir­kun­gen auf Ver­si­che­rungs­bei­trag und Schutzlücken

Mit der Wohn­flä­che steigt nicht nur die Ver­si­che­rungs­sum­me, son­dern auch der Ver­si­che­rungs­bei­trag. Grö­ße­re Woh­nun­gen ent­hal­ten in der Regel mehr Möbel, Elek­tro­nik und Wert­sa­chen – das erhöh­te Scha­den­po­ten­zi­al schlägt sich in der Prä­mie nie­der. Hin­zu kom­men regio­na­le Fak­to­ren wie Ein­bruchs­quo­ten und indi­vi­du­el­le Sicher­heits­maß­nah­men (Alarm­an­la­gen, siche­re Schlösser).

Kri­tisch: Wer absicht­lich eine gerin­ge­re Wohn­flä­che angibt, um Kos­ten zu spa­ren, ris­kiert eine Unter­ver­si­che­rung. Im Scha­dens­fall zahlt die Ver­si­che­rung dann nur antei­lig – mit erheb­li­chen finan­zi­el­len Fol­gen. Ein fal­scher Wert von 20 Qua­drat­me­tern kann zu einer Kür­zung von bis zu 20 Pro­zent der Leis­tung führen.

Was zählt zur ver­si­cher­ten Wohnfläche?

  • Zähl­ba­re Berei­che: Wohn­zim­mer, Schlaf‑, Kin­der- und Arbeits­zim­mer, Küche, Bade­zim­mer, Flu­re, Die­le, Spei­se­kam­mer, aus­ge­bau­te Dach­ge­schos­se und bewohn­te Kellerräume
  • Nicht zähl­bar: Bal­kon, Ter­ras­se, Gara­ge, unbe­wohn­ter Kel­ler, Boden­raum, Trep­pen­haus (Mehr­fa­mi­li­en­haus), Gemeinschaftsräume

Nut­zen Sie beim Ein­trag die Wohn­flä­chen­an­ga­be aus Ihrem Miet­ver­trag oder Grund­buch­aus­zug – die­se soll­te dem amt­li­chen Stan­dard entsprechen.

Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht und moder­ne Tarifoptionen

Seriö­se Ver­si­che­rer bie­ten einen Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht an: Passt Ihre tat­säch­li­che Wohn­flä­che zur ange­ge­be­nen, ver­zich­tet die Ver­si­che­rung auf Leis­tungs­kür­zun­gen, selbst wenn der rea­le Haus­rat­wert spä­ter höher aus­fällt. Dies ist beson­ders wert­voll bei wert­vol­len Samm­lun­gen oder hoch­wer­ti­gem Mobiliar.

2026 set­zen ver­mehrt Ver­si­che­rer auf digi­ta­le Selbst­be­wer­tun­gen: Statt Pau­schal­wer­te kön­nen Ver­si­che­rungs­neh­mer ihre Aus­stat­tung selbst ein­ge­ben, um prä­zi­se­re Sum­men zu errei­chen. Dies ermög­licht bes­se­re Indi­vi­dua­li­sie­rung und gerech­te­re Prämien.

Check­lis­te für die rich­ti­ge Wohnflächenangabe

  • Genaue Mes­sung: Grund­riss oder Miet­ver­trag als Refe­renz nutzen
  • Abwei­chun­gen klä­ren: Bei Moder­ni­sie­run­gen oder Aus­bau­ten die Ver­si­che­rung informieren
  • Umzug berück­sich­ti­gen: Nach Woh­nungs­wech­sel sofort die Flä­che aktualisieren
  • Tarif ver­glei­chen: Ver­schie­de­ne Ver­si­che­rer rech­nen mit unter­schied­li­chen Qua­drat­me­ter-Sät­zen – ein Ver­gleich spart bis zu 30 Prozent
  • Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht abklä­ren: Die­sen expli­zit in den Ver­trags­be­din­gun­gen suchen
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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