Eine Kündigung der Hausratversicherung hat in der Regel keinen Einfluss auf laufende Schadensfälle, solange der Schaden vor dem Ende der Versicherungslaufzeit eingetreten ist. Die Versicherung ist verpflichtet, alle Schäden, die während der Versicherungsdauer gemeldet wurden und entstanden sind, entsprechend der Vertragsbedingungen zu regulieren, selbst wenn der Vertrag nachträglich gekündigt wurde.
1. Schadensregulierung nach Kündigung
Wenn ein Schaden auftritt und Sie diesen der Versicherung während der Vertragslaufzeit melden, bleibt die Versicherung leistungspflichtig, auch wenn der Vertrag später gekündigt wird. Der Versicherer ist verpflichtet, den Schaden gemäß den Versicherungsbedingungen zu regulieren. Wichtig dabei ist:
- Der Schaden muss während der Laufzeit des Vertrags entstanden sein, nicht nach dem Kündigungsdatum.
- Die Meldung des Schadens sollte so schnell wie möglich erfolgen, unabhängig davon, ob Sie den Vertrag gekündigt haben oder nicht.
2. Beispiele für die Schadensregulierung bei Kündigung
- Beispiel 1: Sie kündigen Ihre Hausratversicherung zum Ende des Jahres. Im Oktober tritt ein Wasserschaden in Ihrer Wohnung auf, den Sie noch vor Vertragsende melden. In diesem Fall ist die Versicherung verpflichtet, den Schaden zu regulieren, auch wenn der Vertrag zum Ende des Jahres ausläuft.
- Beispiel 2: Sie haben einen Einbruchdiebstahl im November, kündigen aber den Vertrag bereits im September mit Wirkung zum Jahresende. Solange der Schaden im versicherten Zeitraum auftritt, muss die Versicherung die Kosten für den Schaden übernehmen, unabhängig davon, dass der Vertrag bereits gekündigt wurde.
3. Laufende Schadensbearbeitung nach Vertragsende
Wenn die Schadenbearbeitung noch nach dem Vertragsende andauert (z. B. die Schadensprüfung durch einen Gutachter), ist dies kein Problem. Der Versicherer muss den Schadensfall weiter bearbeiten und abschließen, auch wenn der Vertrag inzwischen beendet wurde. Die Entschädigung erfolgt für Schäden, die während der Laufzeit entstanden sind.
4. Kündigung im Schadensfall durch den Versicherer
In einigen Fällen kann der Versicherer nach einem Schadensfall den Vertrag kündigen. Dies gilt als außerordentliche Kündigung und ist in den Versicherungsbedingungen verankert. Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag nach einem regulierten Schaden zu kündigen, wenn er dies für angemessen hält. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Regulierung des bereits gemeldeten Schadens.
- Beispiel: Nach einem großen Feuerschaden reguliert die Versicherung den Schaden vollständig, kündigt aber anschließend den Vertrag. Der Schaden wird weiterhin bearbeitet und entschädigt, die Kündigung betrifft nur die zukünftige Vertragsbeziehung.
5. Schaden nach Kündigungsdatum
Für Schäden, die nach dem Ende der Vertragslaufzeit auftreten, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Daher sollten Sie sicherstellen, dass Sie lückenlos versichert sind, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen. Nach dem Kündigungsdatum wird der Versicherer keine Schäden mehr regulieren, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.
Fazit
Eine Kündigung der Hausratversicherung beeinflusst laufende Schadensfälle nicht, solange der Schaden während der Laufzeit des Vertrags eingetreten ist. Die Versicherung bleibt verpflichtet, den Schaden zu regulieren, selbst wenn der Vertrag gekündigt wurde. Es ist wichtig, den Schaden rechtzeitig zu melden und sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente zur Schadensregulierung eingereicht werden. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, die passende Police zu finden, und stellt sicher, dass Sie immer optimal versichert sind.