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Wie wirkt sich eine Kün­di­gung auf lau­fen­de Scha­dens­fäl­le aus?

Eine Kün­di­gung der Haus­rat­ver­si­che­rung hat in der Regel kei­nen Ein­fluss auf lau­fen­de Scha­dens­fäl­le, solan­ge der Scha­den vor dem Ende der Ver­si­che­rungs­lauf­zeit ein­ge­tre­ten ist. Die Ver­si­che­rung ist ver­pflich­tet, alle Schä­den, die wäh­rend der Ver­si­che­rungs­dau­er gemel­det wur­den und ent­stan­den sind, ent­spre­chend der Ver­trags­be­din­gun­gen zu regu­lie­ren, selbst wenn der Ver­trag nach­träg­lich gekün­digt wurde.

1. Scha­dens­re­gu­lie­rung nach Kündigung

Wenn ein Scha­den auf­tritt und Sie die­sen der Ver­si­che­rung wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit mel­den, bleibt die Ver­si­che­rung leis­tungs­pflich­tig, auch wenn der Ver­trag spä­ter gekün­digt wird. Der Ver­si­che­rer ist ver­pflich­tet, den Scha­den gemäß den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu regu­lie­ren. Wich­tig dabei ist:

  • Der Scha­den muss wäh­rend der Lauf­zeit des Ver­trags ent­stan­den sein, nicht nach dem Kündigungsdatum.
  • Die Mel­dung des Scha­dens soll­te so schnell wie mög­lich erfol­gen, unab­hän­gig davon, ob Sie den Ver­trag gekün­digt haben oder nicht.

2. Bei­spie­le für die Scha­dens­re­gu­lie­rung bei Kündigung

  • Bei­spiel 1: Sie kün­di­gen Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung zum Ende des Jah­res. Im Okto­ber tritt ein Was­ser­scha­den in Ihrer Woh­nung auf, den Sie noch vor Ver­trags­en­de mel­den. In die­sem Fall ist die Ver­si­che­rung ver­pflich­tet, den Scha­den zu regu­lie­ren, auch wenn der Ver­trag zum Ende des Jah­res ausläuft.
  • Bei­spiel 2: Sie haben einen Ein­bruch­dieb­stahl im Novem­ber, kün­di­gen aber den Ver­trag bereits im Sep­tem­ber mit Wir­kung zum Jah­res­en­de. Solan­ge der Scha­den im ver­si­cher­ten Zeit­raum auf­tritt, muss die Ver­si­che­rung die Kos­ten für den Scha­den über­neh­men, unab­hän­gig davon, dass der Ver­trag bereits gekün­digt wurde.

3. Lau­fen­de Scha­dens­be­ar­bei­tung nach Vertragsende

Wenn die Scha­den­be­ar­bei­tung noch nach dem Ver­trags­en­de andau­ert (z. B. die Scha­dens­prü­fung durch einen Gut­ach­ter), ist dies kein Pro­blem. Der Ver­si­che­rer muss den Scha­dens­fall wei­ter bear­bei­ten und abschlie­ßen, auch wenn der Ver­trag inzwi­schen been­det wur­de. Die Ent­schä­di­gung erfolgt für Schä­den, die wäh­rend der Lauf­zeit ent­stan­den sind.

4. Kün­di­gung im Scha­dens­fall durch den Versicherer

In eini­gen Fäl­len kann der Ver­si­che­rer nach einem Scha­dens­fall den Ver­trag kün­di­gen. Dies gilt als außer­or­dent­li­che Kün­di­gung und ist in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ver­an­kert. Der Ver­si­che­rer hat das Recht, den Ver­trag nach einem regu­lier­ten Scha­den zu kün­di­gen, wenn er dies für ange­mes­sen hält. Dies hat jedoch kei­nen Ein­fluss auf die Regu­lie­rung des bereits gemel­de­ten Schadens.

  • Bei­spiel: Nach einem gro­ßen Feu­er­scha­den regu­liert die Ver­si­che­rung den Scha­den voll­stän­dig, kün­digt aber anschlie­ßend den Ver­trag. Der Scha­den wird wei­ter­hin bear­bei­tet und ent­schä­digt, die Kün­di­gung betrifft nur die zukünf­ti­ge Vertragsbeziehung.

5. Scha­den nach Kündigungsdatum

Für Schä­den, die nach dem Ende der Ver­trags­lauf­zeit auf­tre­ten, besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz mehr. Daher soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Sie lücken­los ver­si­chert sind, wenn Sie eine neue Ver­si­che­rung abschlie­ßen. Nach dem Kün­di­gungs­da­tum wird der Ver­si­che­rer kei­ne Schä­den mehr regu­lie­ren, die nach die­sem Zeit­punkt eintreten.

Fazit

Eine Kün­di­gung der Haus­rat­ver­si­che­rung beein­flusst lau­fen­de Scha­dens­fäl­le nicht, solan­ge der Scha­den wäh­rend der Lauf­zeit des Ver­trags ein­ge­tre­ten ist. Die Ver­si­che­rung bleibt ver­pflich­tet, den Scha­den zu regu­lie­ren, selbst wenn der Ver­trag gekün­digt wur­de. Es ist wich­tig, den Scha­den recht­zei­tig zu mel­den und sicher­zu­stel­len, dass alle not­wen­di­gen Doku­men­te zur Scha­dens­re­gu­lie­rung ein­ge­reicht wer­den. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, und stellt sicher, dass Sie immer opti­mal ver­si­chert sind.

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