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Wo darf ich mit dem Wohn­mo­bil stehen?

Das Über­nach­ten im Wohn­mo­bil ist in Deutsch­land an bestimm­ten Stel­len erlaubt, an ande­ren jedoch ver­bo­ten. Hier sind eini­ge der wich­tigs­ten Regelungen:

  1. Cam­ping­plät­ze: Das Über­nach­ten im Wohn­mo­bil ist auf Cam­ping­plät­zen erlaubt. Dort gibt es in der Regel auch Ver­sor­gungs­mög­lich­kei­ten wie Strom- und Was­ser­an­schlüs­se sowie sani­tä­re Einrichtungen.
  2. Wohn­mo­bil-Stell­plät­ze: In vie­len Städ­ten und Gemein­den gibt es spe­zi­el­le Stell­plät­ze für Wohn­mo­bi­le, auf denen man gegen Gebühr über­nach­ten darf. Die­se Plät­ze sind oft mit Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen wie Strom- und Was­ser­an­schlüs­sen aus­ge­stat­tet, kön­nen aber auch ein­fa­cher gestal­tet sein.
  3. Park­plät­ze: Das Über­nach­ten im Wohn­mo­bil auf öffent­li­chen Park­plät­zen ist in der Regel ver­bo­ten. In eini­gen weni­gen Gemein­den und Städ­ten gibt es jedoch spe­zi­el­le Park­plät­ze, auf denen das Über­nach­ten im Wohn­mo­bil erlaubt ist. Hier soll­te man sich jedoch vor­ab über die genau­en Rege­lun­gen informieren.
  4. Cam­ping außer­halb von Cam­ping- und Wohn­mo­bil­stell­plät­zen: Das Über­nach­ten im Wohn­mo­bil außer­halb von Cam­ping- und Wohn­mo­bil­stell­plät­zen ist in Deutsch­land in der Regel ver­bo­ten. Es kann jedoch Aus­nah­men geben, wenn das Über­nach­ten auf­grund beson­de­rer Umstän­de not­wen­dig ist, z.B. bei Auto­pan­nen oder bei unvor­her­ge­se­he­nen Ereignissen.

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