Grundsätzlich gelten für das Parken eines Pkw-Anhängers die gleichen Regeln wie für das Parken des Zugfahrzeugs selbst. In Deutschland darf ein Pkw Anhänger auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen geparkt werden, solange er andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert und keine besonderen Parkverbote oder Einschränkungen wie z.B. Halteverbote oder eingeschränkte Parkzeiten vorhanden sind.
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