Die Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie in Deutschland in Ihrer Steuererklärung unter den Sonderausgaben geltend machen. Allerdings nur den Teil der Versicherungsprämie, der auf die Haftpflichtversicherung entfällt. Wenn Sie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie nur den Teil der Prämie absetzen, der auf die Haftpflichtversicherung entfällt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. In der Steuererklärung können Sie diese unter „Sonderausgaben“ eingeben. Dabei gibt es jedoch bestimmte Höchstbeträge, die nicht überschritten werden dürfen.