Bei Fahrraddiebstahl müssen Sie zwei parallele Schritte einleiten: Erstens Anzeige bei der Polizei erstatten (110), zweitens sofort Ihre Fahrradversicherung benachrichtigen. Eine zeitnahe Polizeianzeige ist Voraussetzung für die Schadensregulierung und erhöht die Chancen auf Wiederbeschaffung erheblich. Mit einer aktiven Fahrradversicherung erhalten Sie je nach Tarif bis zu 100 % Neuwertentschädigung.
Polizeianzeige: Erste und wichtigste Maßnahme
Rufen Sie unmittelbar nach dem Diebstahl die Polizei unter 110 an oder erstatten Sie online Anzeige über das Portal Ihrer Bundesland-Polizei. Eine zeitnahe Meldung ist essentiell – je früher, desto besser sind die Chancen für Ermittlungen und Wiederfindung. Die Polizei überprüft regelmäßig Flohmarktverkäufe und Fahrradreparaturen.
Für die Anzeige halten Sie diese Informationen bereit:
- Rahmennummer (meist unter dem Tretlager oder Sitzrohr eingeprägt) – das wichtigste Erkennungsmerkmal
- Marke, Modell, Baujahr und Farbe
- Besonderheiten: Kratzer, Aufkleber, Zubehör, Lackierungen
- Neupreis und Kaufdatum mit Kaufbeleg
- Hochwertige Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln
- Genaue Adresse, Datum und Uhrzeit des Diebstahls
- Beschreibung des Schlosses und der Sicherungsmaßnahmen
Die Polizei vergibt eine Anzeigenummer – speichern Sie diese digital und ausgedruckt. Diese Nummer benötigt Ihre Versicherung für die Schadenmeldung.
Versicherungsmeldung: Schaden regulieren
Kontaktieren Sie Ihren Fahrradversicherer innerhalb von 24–48 Stunden nach der Polizeianzeige. Die meisten Versicherer bieten 24/7‑Schadenshotlines oder Online-Portale (z.B. App oder Website). Viele Bearbeitungen erfolgen digital und deutlich schneller als früher.
- Nennen Sie die Polizeianzeigenummer
- Reichen Sie den Kaufbeleg ein (notwendig für Schadenhöhe)
- Laden Sie aktuelle Fotos des Fahrrads hoch
- Beschreiben Sie den Diebstahlort (privat, öffentlich, abgesperrt)
- Geben Sie an, ob Schloss vorhanden und wie das Fahrrad gesichert war
Je nach Tarif decken moderne Fahrradversicherungen Schäden von ca. 500 bis 3.000 Euro ab. Eine Neuwertversicherung ersetzt bis zu 24 Monate lang zum aktuellen Kaufpreis – ohne Wertminderung. Die Regulierung erfolgt typischerweise innerhalb von 2–3 Wochen.
Wiederfindungschancen erhöhen
- Fahrradregister nutzen: Melden Sie das Fahrrad auf bikemarked.de, ADFC-Register und nationalen Polizei-Fahndungsdatenbanken an
- Soziale Medien: Posten Sie Fotos mit Rahmennummer in lokalen Facebook-Gruppen und Nachbarschafts-Apps (Nextdoor, NeighbourHub)
- Marktplätze überwachen: Durchsuchen Sie regelmäßig eBay Kleinanzeigen, Vinted und lokale Tauschbörsen mit Filterfunktionen
- Fahrradreparateure informieren: Benachrichtigen Sie lokale Werkstätten – diese erkennen oft gestohlene Räder beim Verkauf