Suche

Wo rufe ich an, wenn mein Fahr­rad geklaut wurde?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 14. Juni 2023

Bei Fahr­rad­dieb­stahl müs­sen Sie zwei par­al­le­le Schrit­te ein­lei­ten: Ers­tens Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­ten (110), zwei­tens sofort Ihre Fahr­rad­ver­si­che­rung benach­rich­ti­gen. Eine zeit­na­he Poli­zei­an­zei­ge ist Vor­aus­set­zung für die Scha­dens­re­gu­lie­rung und erhöht die Chan­cen auf Wie­der­be­schaf­fung erheb­lich. Mit einer akti­ven Fahr­rad­ver­si­che­rung erhal­ten Sie je nach Tarif bis zu 100 % Neuwertentschädigung.

Poli­zei­an­zei­ge: Ers­te und wich­tigs­te Maßnahme

Rufen Sie unmit­tel­bar nach dem Dieb­stahl die Poli­zei unter 110 an oder erstat­ten Sie online Anzei­ge über das Por­tal Ihrer Bun­des­land-Poli­zei. Eine zeit­na­he Mel­dung ist essen­ti­ell – je frü­her, des­to bes­ser sind die Chan­cen für Ermitt­lun­gen und Wie­der­fin­dung. Die Poli­zei über­prüft regel­mä­ßig Floh­markt­ver­käu­fe und Fahrradreparaturen.

Für die Anzei­ge hal­ten Sie die­se Infor­ma­tio­nen bereit:

  • Rah­men­num­mer (meist unter dem Tret­la­ger oder Sitz­rohr ein­ge­prägt) – das wich­tigs­te Erkennungsmerkmal
  • Mar­ke, Modell, Bau­jahr und Farbe
  • Beson­der­hei­ten: Krat­zer, Auf­kle­ber, Zube­hör, Lackierungen
  • Neu­preis und Kauf­da­tum mit Kaufbeleg
  • Hoch­wer­ti­ge Fotos aus ver­schie­de­nen Blickwinkeln
  • Genaue Adres­se, Datum und Uhr­zeit des Diebstahls
  • Beschrei­bung des Schlos­ses und der Sicherungsmaßnahmen

Die Poli­zei ver­gibt eine Anzei­ge­num­mer – spei­chern Sie die­se digi­tal und aus­ge­druckt. Die­se Num­mer benö­tigt Ihre Ver­si­che­rung für die Schadenmeldung.

Ver­si­che­rungs­mel­dung: Scha­den regulieren

Kon­tak­tie­ren Sie Ihren Fahr­rad­ver­si­che­rer inner­halb von 24–48 Stun­den nach der Poli­zei­an­zei­ge. Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten 24/7‑Schadenshotlines oder Online-Por­ta­le (z.B. App oder Web­site). Vie­le Bear­bei­tun­gen erfol­gen digi­tal und deut­lich schnel­ler als früher.

  • Nen­nen Sie die Poli­zei­an­zei­ge­num­mer
  • Rei­chen Sie den Kauf­be­leg ein (not­wen­dig für Schadenhöhe)
  • Laden Sie aktu­el­le Fotos des Fahr­rads hoch
  • Beschrei­ben Sie den Dieb­stahl­ort (pri­vat, öffent­lich, abgesperrt)
  • Geben Sie an, ob Schloss vor­han­den und wie das Fahr­rad gesi­chert war

Je nach Tarif decken moder­ne Fahr­rad­ver­si­che­run­gen Schä­den von ca. 500 bis 3.000 Euro ab. Eine Neu­wert­ver­si­che­rung ersetzt bis zu 24 Mona­te lang zum aktu­el­len Kauf­preis – ohne Wert­min­de­rung. Die Regu­lie­rung erfolgt typi­scher­wei­se inner­halb von 2–3 Wochen.

Wie­der­fin­dungs­chan­cen erhöhen

  • Fahr­rad­re­gis­ter nut­zen: Mel­den Sie das Fahr­rad auf bikemarked.de, ADFC-Regis­ter und natio­na­len Poli­zei-Fahn­dungs­da­ten­ban­ken an
  • Sozia­le Medi­en: Pos­ten Sie Fotos mit Rah­men­num­mer in loka­len Face­book-Grup­pen und Nach­bar­schafts-Apps (Next­door, NeighbourHub)
  • Markt­plät­ze über­wa­chen: Durch­su­chen Sie regel­mä­ßig eBay Klein­an­zei­gen, Vin­ted und loka­le Tausch­bör­sen mit Filterfunktionen
  • Fahr­rad­re­pa­ra­teu­re infor­mie­ren: Benach­rich­ti­gen Sie loka­le Werk­stät­ten – die­se erken­nen oft gestoh­le­ne Räder beim Verkauf

Vergleichen Sie die besten Angebote für Fahrradversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Fahrradversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen