- Glasversicherung: Eine unabhängige Glasversicherung ist speziell darauf ausgerichtet, Glasschäden abzudecken. Diese Versicherungspolice kann Schäden an Glasgegenständen wie Fenstern, Glastüren, Glasfassaden, Glasdächern, Glasregalen oder Spiegeln abdecken.
- Gebäudeversicherung: Eine Gebäudeversicherung kann auch den Schutz vor Glasschäden bieten. Schäden an Fenstern, Türen oder Glasfassaden können im Deckungsumfang der Gebäudeversicherung enthalten sein.
- Hausratversicherung: In einigen Fällen können auch Hausratversicherungen Glasschäden abdecken. Dies kann beispielsweise für beschädigte Glasgegenstände im Haushalt wie Trinkgläser, Vasen oder Glasdekorationen gelten.
- Kfz-Versicherung: In der Kfz-Versicherung kann Glasbruch an den Fahrzeugscheiben oder Scheinwerfern abgedeckt sein. Hierbei handelt es sich um spezifische Glasschäden im Zusammenhang mit Fahrzeugen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, Ihre Versicherungspolicen sorgfältig zu überprüfen und sich bei Fragen direkt an Ihren Versicherungsanbieter zu wenden, um Informationen zum Versicherungsschutz für Glasschäden zu erhalten.