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Wo sind Glas­schä­den versichert?

  1. Glas­ver­si­che­rung: Eine unab­hän­gi­ge Glas­ver­si­che­rung ist spe­zi­ell dar­auf aus­ge­rich­tet, Glas­schä­den abzu­de­cken. Die­se Ver­si­che­rungs­po­li­ce kann Schä­den an Glas­ge­gen­stän­den wie Fens­tern, Glas­tü­ren, Glas­fas­sa­den, Glas­dä­chern, Glas­re­ga­len oder Spie­geln abdecken.
  2. Gebäu­de­ver­si­che­rung: Eine Gebäu­de­ver­si­che­rung kann auch den Schutz vor Glas­schä­den bie­ten. Schä­den an Fens­tern, Türen oder Glas­fas­sa­den kön­nen im Deckungs­um­fang der Gebäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten sein.
  3. Haus­rat­ver­si­che­rung: In eini­gen Fäl­len kön­nen auch Haus­rat­ver­si­che­run­gen Glas­schä­den abde­cken. Dies kann bei­spiels­wei­se für beschä­dig­te Glas­ge­gen­stän­de im Haus­halt wie Trink­glä­ser, Vasen oder Glas­de­ko­ra­tio­nen gelten.
  4. Kfz-Ver­si­che­rung: In der Kfz-Ver­si­che­rung kann Glas­bruch an den Fahr­zeug­schei­ben oder Schein­wer­fern abge­deckt sein. Hier­bei han­delt es sich um spe­zi­fi­sche Glas­schä­den im Zusam­men­hang mit Fahrzeugen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Bedin­gun­gen und Deckungs­um­fän­ge von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung unter­schied­lich sein kön­nen. Es ist rat­sam, Ihre Ver­si­che­rungs­po­li­cen sorg­fäl­tig zu über­prü­fen und sich bei Fra­gen direkt an Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter zu wen­den, um Infor­ma­tio­nen zum Ver­si­che­rungs­schutz für Glas­schä­den zu erhalten.

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