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Wo steht in der Zulas­sungs­be­schei­ni­gung die Anhängelast?

In der Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I (frü­her Fahr­zeug­schein genannt) fin­den Sie in Feld O.1 die zuläs­si­ge Anhän­ge­last. Die­se gibt an, wie viel Gewicht Ihr Fahr­zeug zie­hen darf. Dabei gibt es in der Regel zwei Werte:

  1. Gebremst: Hier wird ange­ge­ben, wie viel Gewicht Ihr Fahr­zeug zie­hen darf, wenn der Anhän­ger über eine Brem­se ver­fügt. Die­ser Wert ist in der Regel höher als der unge­brems­te Wert.
  2. Unge­bremst: Hier wird ange­ge­ben, wie viel Gewicht Ihr Fahr­zeug zie­hen darf, wenn der Anhän­ger kei­ne Brem­se hat.

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