Der Hausrat im Garten ist in der Hausratversicherung in der Regel nicht automatisch mitversichert. Hausrat, der sich im Freien, also außerhalb der versicherten Wohnung oder des Hauses befindet, fällt normalerweise nicht unter den Schutz der Standard-Hausratversicherung. Es gibt jedoch Ausnahmen und Möglichkeiten, den Schutz für bestimmte Gegenstände im Garten zu erweitern.
Was ist im Garten normalerweise nicht versichert?
Folgende Gegenstände im Garten sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt, wenn sie sich frei zugänglich im Außenbereich befinden:
- Gartenmöbel: Stühle, Tische, Sonnenliegen oder Sonnenschirme, die auf der Terrasse oder im Garten stehen, sind häufig nicht im Standard-Schutz enthalten.
- Grillgeräte: Auch Grills oder ähnliche Geräte, die sich im Garten befinden, sind oft nicht automatisch versichert.
- Dekorationsgegenstände: Gartendekoration wie Skulpturen, Beleuchtung oder Pflanzen sind ebenfalls meist nicht durch die Hausratversicherung geschützt.
- Spielgeräte: Trampoline, Schaukeln oder andere Spielgeräte, die sich im Garten befinden, sind in der Regel nicht mitversichert.
Wann kann Hausrat im Garten versichert sein?
Es gibt einige Fälle, in denen Hausrat im Garten durch die Hausratversicherung abgedeckt werden kann:
- Gartenhaus oder Schuppen: Wenn sich Hausrat in einem abgeschlossenen Gartenhaus, Schuppen oder Carport befindet, kann er unter bestimmten Bedingungen versichert sein. Ein Einbruchdiebstahl aus einem abgeschlossenen Bereich wie einem Gartenhaus kann von der Hausratversicherung abgedeckt sein.
- Sonderregelungen: Einige Versicherer bieten erweiterte Zusatzklauseln an, mit denen auch Hausrat im Außenbereich, wie Gartenmöbel oder Grills, versichert werden kann. Dies muss allerdings explizit im Versicherungsvertrag geregelt sein.
- Elementarschadenversicherung: Gegenstände im Garten, die durch Sturm, Hagel oder Naturkatastrophen beschädigt werden, könnten durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt sein, sofern dies als Zusatzbaustein in der Hausratversicherung enthalten ist.
Fahrräder im Garten
Wenn ein Fahrrad im Garten abgestellt wird und gestohlen wird, ist dies in der Regel nicht durch die Standard-Hausratversicherung abgedeckt. Fahrräder müssen in einem abgeschlossenen Raum (wie einer Garage oder einem Keller) untergebracht sein, um durch den normalen Einbruchdiebstahlschutz versichert zu sein. Eine Fahrraddiebstahl-Klausel kann den Diebstahl auch außerhalb des Hauses abdecken, muss aber explizit in den Vertrag aufgenommen werden.
Erweiterungen des Versicherungsschutzes
Wenn Sie Hausrat im Garten versichern möchten, können Sie den Versicherungsschutz erweitern. Mögliche Optionen sind:
- Außenversicherung: Einige Versicherer bieten eine Außenversicherung an, die Gegenstände außerhalb der Wohnung oder des Hauses gegen Diebstahl oder Vandalismus schützt. Diese muss allerdings ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein.
- Gartenversicherung: Es gibt spezielle Gartenversicherungen, die den Außenbereich absichern. Diese können für Gartenmöbel, Gartengeräte, Pflanzen und andere Außenbereiche abgeschlossen werden.
Fazit
Der Hausrat im Garten ist in der Standard-Hausratversicherung in der Regel nicht automatisch mitversichert. Gartenmöbel, Grills und andere Gegenstände im Freien sind häufig nicht durch den normalen Versicherungsschutz abgedeckt. Wenn Sie Ihre Gartenmöbel oder andere Gegenstände im Garten absichern möchten, können Sie eine Erweiterung der Hausratversicherung oder eine spezielle Gartenversicherung in Betracht ziehen. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, die passende Lösung zu finden und die Hausratversicherung Kosten zu optimieren.