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Zählt der Hausrat im Garten zur Hausratversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, Hausrat im Garten ist in der Standard-Hausratversicherung nicht automatisch mitversichert. Gegenstände, die sich im Freien befinden – wie Gartenmöbel, Grills oder Spielgeräte – fallen normalerweise nicht unter den Versicherungsschutz. Ausnahmen gelten nur für Gegenstände in abgeschlossenen Räumen wie einem Gartenhaus oder bei expliziten Zusatzklauseln im Versicherungsvertrag.

Nein, Haus­rat im Gar­ten ist in der Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Gegen­stän­de, die sich im Frei­en befin­den – wie Gar­ten­mö­bel, Grills oder Spiel­ge­rä­te – fal­len nor­ma­ler­wei­se nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz. Aus­nah­men gel­ten nur für Gegen­stän­de in abge­schlos­se­nen Räu­men wie einem Gar­ten­haus oder bei expli­zi­ten Zusatz­klau­seln im Versicherungsvertrag.

Was ist im Gar­ten stan­dard­mä­ßig nicht versichert?

Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen schüt­zen aus­schließ­lich Gegen­stän­de, die sich in der ver­si­cher­ten Woh­nung oder dem Haus befin­den. Fol­gen­de Din­ge im Gar­ten sind daher typi­scher­wei­se nicht abge­deckt:

  • Gar­ten­mö­bel – Stüh­le, Tische, Lie­gen und Son­nen­schir­me auf Ter­ras­se oder Rasen
  • Gar­ten­ge­rä­te – Grills, Rasen­mä­her und ande­re Werk­zeu­ge im Außenbereich
  • Gar­ten­de­ko­ra­ti­on – Sta­tu­en, Beleuch­tung, Brun­nen und Pflanzen
  • Spiel­ge­rä­te – Tram­po­li­ne, Schau­keln und Rutschen
  • Fahr­rä­der – außer in abge­schlos­se­nen Räu­men oder mit Zusatzklausel

Der Grund: Die­se Gegen­stän­de gel­ten als beson­ders dieb­stahl­ge­fähr­det und schwer zu ver­si­chern, da sie kei­nem geschlos­se­nen Raum zuge­ord­net sind.

Wann bie­tet die Haus­rat­ver­si­che­rung den­noch Schutz?

Es gibt eini­ge wich­ti­ge Aus­nah­men, in denen Gar­ten­aus­stat­tung ver­si­chert sein kann:

  • Abge­schlos­se­ne Gar­ten­häu­ser und Schup­pen: Gegen­stän­de in ver­schlos­se­nen Neben­ge­bäu­den sind oft mit­ver­si­chert. Ein Ein­bruch­dieb­stahl wird dann regu­liert, wenn das Gar­ten­haus sach­ge­mäß abge­sperrt war.
  • Ele­men­tar­schä­den: Beschä­di­gun­gen durch Sturm, Hagel oder Hoch­was­ser kön­nen durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­deckt sein – sofern die­ser Bau­stein im Ver­trag ent­hal­ten ist.
  • Ver­si­che­rungs­zu­sät­ze: Man­che Ver­si­che­rer bie­ten optio­nal eine Außen­ver­si­che­rung an, die gezielt Gar­ten­mö­bel, Grills und ähn­li­che Gegen­stän­de gegen Dieb­stahl und Van­da­lis­mus absichert.
  • Fahr­rad­klau­sel: Eine Fahr­rad­dieb­stahl-Ver­si­che­rung oder eine erwei­ter­te Fahr­rad­klau­sel kann auch Fahr­rä­der außer­halb des Hau­ses schützen.

Optio­nen zum Schutz von Gartenausstattung

  • Haus­rat­ver­si­che­rung mit Außen­ver­si­che­rung: Über­prü­fen Sie bei Ihrem Ver­si­che­rer, ob eine Außen­ver­si­che­rung hin­zu­buch­bar ist. Die­se kos­tet ca. 10–50 Euro zusätz­lich pro Jahr, je nach Tarif und Ausstattung.
  • Spe­zi­el­le Gar­ten­ver­si­che­rung: Es gibt eigen­stän­di­ge Gar­ten­ver­si­che­run­gen, die spe­zi­ell Außen­mö­bel, Gar­ten­ge­rä­te und Pflan­zen absichern.
  • Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich: Nut­zen Sie einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um Tari­fe mit optio­na­lem Außen­schutz zu finden.
  • Doku­men­ta­ti­on: Foto­gra­fie­ren Sie hoch­wer­ti­ge Gar­ten­mö­bel und Gerä­te und bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge auf – das ver­ein­facht Scha­dens­er­satz im Schadensfall.

Fazit: Wer hoch­wer­ti­ge Gar­ten­mö­bel, teu­re Grills oder ein Gar­ten­haus besitzt, soll­te eine expli­zi­te Außen­ver­si­che­rung hin­zu­bu­chen oder sich nach einer spe­zia­li­sier­ten Gar­ten­ver­si­che­rung erkun­di­gen. Lesen Sie Ihren Ver­si­che­rungs­ver­trag genau durch oder kon­tak­tie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer, um den genau­en Leis­tungs­um­fang zu klären.

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