Ja, der Verlust von Bargeld ist grundsätzlich in der Hausratversicherung abgedeckt, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und mit Entschädigungsgrenzen. In den meisten Hausratversicherungen gibt es klare Regelungen, wie viel Bargeld maximal versichert ist und in welchen Fällen der Verlust oder Diebstahl von Bargeld ersetzt wird.
Wann ist der Verlust von Bargeld versichert?
- Einbruchdiebstahl:
- Wenn Bargeld bei einem Einbruch gestohlen wird, ist es in der Regel durch die Hausratversicherung versichert. Voraussetzung ist, dass der Einbruch nachweisbar ist, z. B. durch aufgebrochene Türen oder Fenster.
- Raub:
- Wenn Bargeld durch Raub gestohlen wird, also unter Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt, greift die Hausratversicherung ebenfalls. Hier ist es wichtig, dass der Vorfall polizeilich gemeldet wird.
Was ist nicht versichert?
- Einfacher Diebstahl: Wenn Bargeld ohne Einbruch gestohlen wird, beispielsweise aus einer unverschlossenen Wohnung oder wenn es unbeaufsichtigt herumliegt, ist der Verlust nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung greift nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub, nicht bei einfachem Diebstahl.
Entschädigungsgrenzen für Bargeld
Die Hausratversicherung setzt in der Regel Entschädigungsgrenzen für den Verlust von Bargeld. Diese Grenzen sind oft relativ niedrig, da Bargeld ein hohes Risiko für Diebstahl darstellt. Typische Entschädigungsgrenzen sind:
- 500 bis 1.500 Euro: Dies ist die gängige Obergrenze, die viele Hausratversicherungen für den Verlust von Bargeld festlegen.
- Tresor: Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, höhere Summen zu versichern, wenn das Bargeld in einem zertifizierten Tresor aufbewahrt wird. In diesem Fall kann die Entschädigungsgrenze deutlich höher sein.
Wertsachenversicherung als Ergänzung
Wenn Sie regelmäßig größere Bargeldbeträge in Ihrem Haushalt aufbewahren, kann es sinnvoll sein, eine spezielle Wertsachenversicherung abzuschließen. Diese kann den Schutz für Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände erweitern und höhere Entschädigungssummen bieten.
Fazit
Der Verlust von Bargeld ist in der Hausratversicherung unter bestimmten Bedingungen, wie Einbruchdiebstahl oder Raub, abgedeckt, allerdings gibt es meist niedrige Entschädigungsgrenzen von 500 bis 1.500 Euro. Bargeld, das ohne Einbruch oder Raub gestohlen wird, ist nicht versichert. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, den passenden Schutz für Ihre Wertsachen zu finden und sicherzustellen, dass Ihre Hausratversicherung Kosten optimal sind.