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Zählt der Ver­lust von Bar­geld zur Hausratversicherung?

Ja, der Ver­lust von Bar­geld ist grund­sätz­lich in der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, aller­dings nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen und mit Ent­schä­di­gungs­gren­zen. In den meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen gibt es kla­re Rege­lun­gen, wie viel Bar­geld maxi­mal ver­si­chert ist und in wel­chen Fäl­len der Ver­lust oder Dieb­stahl von Bar­geld ersetzt wird.

Wann ist der Ver­lust von Bar­geld versichert?

  1. Ein­bruch­dieb­stahl:
    • Wenn Bar­geld bei einem Ein­bruch gestoh­len wird, ist es in der Regel durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert. Vor­aus­set­zung ist, dass der Ein­bruch nach­weis­bar ist, z. B. durch auf­ge­bro­che­ne Türen oder Fenster.
  2. Raub:
    • Wenn Bar­geld durch Raub gestoh­len wird, also unter Gewalt­an­wen­dung oder Andro­hung von Gewalt, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung eben­falls. Hier ist es wich­tig, dass der Vor­fall poli­zei­lich gemel­det wird.

Was ist nicht versichert?

  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Wenn Bar­geld ohne Ein­bruch gestoh­len wird, bei­spiels­wei­se aus einer unver­schlos­se­nen Woh­nung oder wenn es unbe­auf­sich­tigt her­um­liegt, ist der Ver­lust nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Ver­si­che­rung greift nur bei Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub, nicht bei ein­fa­chem Diebstahl.

Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Bargeld

Die Haus­rat­ver­si­che­rung setzt in der Regel Ent­schä­di­gungs­gren­zen für den Ver­lust von Bar­geld. Die­se Gren­zen sind oft rela­tiv nied­rig, da Bar­geld ein hohes Risi­ko für Dieb­stahl dar­stellt. Typi­sche Ent­schä­di­gungs­gren­zen sind:

  • 500 bis 1.500 Euro: Dies ist die gän­gi­ge Ober­gren­ze, die vie­le Haus­rat­ver­si­che­run­gen für den Ver­lust von Bar­geld festlegen.
  • Tre­sor: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, höhe­re Sum­men zu ver­si­chern, wenn das Bar­geld in einem zer­ti­fi­zier­ten Tre­sor auf­be­wahrt wird. In die­sem Fall kann die Ent­schä­di­gungs­gren­ze deut­lich höher sein.

Wert­sa­chen­ver­si­che­rung als Ergänzung

Wenn Sie regel­mä­ßig grö­ße­re Bar­geld­be­trä­ge in Ihrem Haus­halt auf­be­wah­ren, kann es sinn­voll sein, eine spe­zi­el­le Wert­sa­chen­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die­se kann den Schutz für Bar­geld, Schmuck und ande­re Wert­ge­gen­stän­de erwei­tern und höhe­re Ent­schä­di­gungs­sum­men bieten.

Fazit

Der Ver­lust von Bar­geld ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung unter bestimm­ten Bedin­gun­gen, wie Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub, abge­deckt, aller­dings gibt es meist nied­ri­ge Ent­schä­di­gungs­gren­zen von 500 bis 1.500 Euro. Bar­geld, das ohne Ein­bruch oder Raub gestoh­len wird, ist nicht ver­si­chert. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, den pas­sen­den Schutz für Ihre Wert­sa­chen zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal sind.

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