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Zählt der Ver­lust von Klei­dung zur Hausratversicherung?

Ja, der Ver­lust von Klei­dung zählt in der Regel zur Haus­rat­ver­si­che­rung, da Klei­dung als Bestand­teil dei­nes Haus­rats gilt. Wenn dei­ne Klei­dung durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er, Was­ser­scha­den oder Van­da­lis­mus beschä­digt oder gestoh­len wird, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den, sofern er unter die ver­si­cher­ten Risi­ken fällt. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te dazu:

1. Ver­si­chert bei typi­schen Schadensfällen

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt dei­ne Klei­dung vor ver­schie­de­nen Scha­dens­er­eig­nis­sen, die in dei­nem Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­deckt sind. Zu den gän­gi­gen ver­si­cher­ten Risi­ken gehören:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn Klei­dung bei einem Ein­bruch aus dei­ner Woh­nung oder dei­nem Haus gestoh­len wird.
  • Feu­er: Wenn dei­ne Klei­dung durch einen Brand beschä­digt oder zer­stört wird.
  • Was­ser­schä­den: Wenn dei­ne Klei­dung durch einen Lei­tungs­was­ser­scha­den, etwa durch einen Rohr­bruch oder eine aus­lau­fen­de Wasch­ma­schi­ne, beschä­digt wird.
  • Sturm und Hagel: Wenn ein Sturm oder Hagel Fens­ter beschä­digt und Regen­was­ser in die Woh­nung ein­dringt und dei­ne Klei­dung zerstört.
  • Van­da­lis­mus: Wenn dei­ne Klei­dung bei einem Ein­bruch mut­wil­lig zer­stört wird.

2. Ersatz von Klei­dung durch die Hausratversicherung

Im Scha­dens­fall ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel den Neu­wert der zer­stör­ten oder gestoh­le­nen Klei­dung. Das bedeu­tet, dass du den Betrag erhältst, den du benö­tigst, um die Klei­dung neu zu kau­fen.

  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen zah­len dir den Neu­preis der Klei­dung, auch wenn sie bereits älter war. Du kannst dir also gleich­wer­ti­ge neue Klei­dung kaufen.
  • Ent­schä­di­gungs­gren­ze: Ach­te dar­auf, ob es in dei­nem Ver­trag für bestimm­te Gegen­stän­de wie Wert­vol­le Klei­dung (z. B. Desi­gner­mo­de oder maß­ge­schnei­der­te Anzü­ge) Ent­schä­di­gungs­gren­zen gibt. In der Regel ist jedoch nor­ma­le All­tags­klei­dung voll­stän­dig abgedeckt.

3. Klei­dung außer­halb des Hau­ses (Außen­ver­si­che­rung)

Wenn du dei­ne Klei­dung außer­halb dei­nes Zuhau­ses ver­lierst, hängt der Ver­si­che­rungs­schutz davon ab, ob dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung eine Außen­ver­si­che­rung umfasst. Die Außen­ver­si­che­rung schützt dei­nen Haus­rat, ein­schließ­lich Klei­dung, wenn du vor­über­ge­hend nicht in dei­ner Woh­nung bist, etwa auf Reisen.

  • Außen­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung deckt den vor­über­ge­hen­den Ver­lust von Haus­rat, ein­schließ­lich Klei­dung, außer­halb der Woh­nung. Wenn dei­ne Klei­dung z. B. im Urlaub gestoh­len wird, kann die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den übernehmen.
  • Zeit­li­che Begren­zung: Die Außen­ver­si­che­rung ist oft auf einen Zeit­raum von etwa 3 Mona­ten begrenzt. Der Schutz greift nur bei einem Auf­ent­halt außer­halb der Woh­nung in die­ser Zeit.

4. Was ist nicht abgedeckt?

Es gibt eini­ge Sze­na­ri­en, bei denen der Ver­lust von Klei­dung nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt ist:

  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Wenn Klei­dung außer­halb der Woh­nung oder des Hau­ses gestoh­len wird, z. B. aus einem offen gelas­se­nen Auto oder aus einem öffent­li­chen Raum, wird dies in der Regel nicht von der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Ein­bruch­dieb­stahl ist ver­si­chert, ein­fa­cher Dieb­stahl jedoch meist nicht.
  • Ver­schleiß und Abnut­zung: Schä­den an Klei­dung durch nor­ma­len Ver­schleiß, Abnut­zung oder Schä­den durch fal­sche Lage­rung wer­den nicht ersetzt.

5. Was tun im Schadensfall?

Wenn dei­ne Klei­dung durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis beschä­digt oder gestoh­len wird, soll­test du fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Mach Fotos des Scha­dens und erstel­le eine Lis­te der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Kleidungsstücke.
  2. Scha­den bei der Ver­si­che­rung mel­den: Mel­de den Scha­den schnellst­mög­lich bei dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung. Bei einem Ein­bruch­dieb­stahl soll­test du auch eine Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­ten und den Poli­zei­be­richt an die Ver­si­che­rung weiterleiten.
  3. Bele­ge bereit­stel­len: Hal­te Kauf­be­le­ge oder Rech­nun­gen bereit, um den Wert der ver­lo­re­nen oder beschä­dig­ten Klei­dung nachzuweisen.

Fazit

Ja, der Ver­lust von Klei­dung ist durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, wenn die Klei­dung durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis wie Ein­bruch, Feu­er oder Was­ser­scha­den beschä­digt oder gestoh­len wird. Die Ver­si­che­rung ersetzt den Neu­wert der Klei­dung, damit du gleich­wer­ti­ge neue Klei­dungs­stü­cke anschaf­fen kannst. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, die den Ver­lust dei­ner Klei­dung opti­mal absichert.

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