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Zählt der Verlust von Kleidung zur Hausratversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Kleidung ist als Bestandteil deines Hausrats versichert – aber nur bei versicherten Schadensereignissen wie Einbruchdiebstahl, Feuer oder Wasserschäden. Der Verlust durch einfachen Diebstahl außerhalb der Wohnung ist hingegen nicht abgedeckt. Die Versicherung ersetzt beschädigte oder gestohlene Kleidung in der Regel zum Neuwert.

Ja, Klei­dung ist als Bestand­teil dei­nes Haus­rats ver­si­chert – aber nur bei ver­si­cher­ten Scha­dens­er­eig­nis­sen wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er oder Was­ser­schä­den. Der Ver­lust durch ein­fa­chen Dieb­stahl außer­halb der Woh­nung ist hin­ge­gen nicht abge­deckt. Die Ver­si­che­rung ersetzt beschä­dig­te oder gestoh­le­ne Klei­dung in der Regel zum Neuwert.

Wel­che Scha­dens­ar­ten für Klei­dung sind versichert?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt dei­ne Klei­dung vor ver­schie­de­nen Scha­dens­er­eig­nis­sen. Zu den klas­si­schen ver­si­cher­ten Risi­ken gehören:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Klei­dung, die bei einem Ein­bruch gestoh­len oder zer­stört wird
  • Feu­er: Beschä­di­gun­gen oder Zer­stö­rung durch Brand oder Blitzschlag
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Beschä­di­gun­gen durch Rohr­brü­che, aus­lau­fen­de Wasch­ma­schi­nen oder defek­te Wasserleitungen
  • Sturm und Hagel: Schä­den durch ein­drin­gen­des Was­ser nach Sturm­schä­den an Dach oder Fenstern
  • Van­da­lis­mus: Mut­wil­li­ge Zer­stö­rung von Klei­dung bei Einbruchdelikten

Im Scha­dens­fall erhältst du den Neu­wert der betrof­fe­nen Klei­dungs­stü­cke erstat­tet – unab­hän­gig davon, wie lan­ge du sie bereits beses­sen hast. Das ermög­licht dir, gleich­wer­ti­ge neue Klei­dung zu kaufen.

Was ist nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt?

Es gibt wich­ti­ge Ein­schrän­kun­gen, die du ken­nen solltest:

  • Ein­fa­cher Dieb­stahl außer­halb der Woh­nung: Wenn Klei­dung aus einem Auto, aus einem Geschäft oder auf der Stra­ße gestoh­len wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung nicht. Nur Ein­bruch­dieb­stahl in dein Zuhau­se ist versichert.
  • Ver­schleiß und Abnut­zung: Nor­ma­le Ver­schleiß­erschei­nun­gen oder Schä­den durch unsach­ge­mä­ße Lage­rung sind nicht entschädigt
  • Ver­lust und Ver­ges­sen: Wenn du Klei­dung ver­lierst oder vergisst
  • Ent­schä­di­gungs­gren­zen bei Wert­ge­gen­stän­den: Hoch­wer­ti­ge Desi­gner­klei­dung oder maß­ge­schnei­der­te Anzü­ge kön­nen Ober­gren­zen unterliegen

Klei­dung auf Rei­sen: Außen­ver­si­che­rung nutzen

Vie­le moder­ne Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten optio­nal eine Außen­ver­si­che­rung. Sie schützt dei­nen Haus­rat, ein­schließ­lich Klei­dung, wenn du vor­über­ge­hend nicht in dei­ner Woh­nung bist – etwa im Urlaub oder bei Dienst­rei­sen. Die­se Leis­tung ist oft auf einen Zeit­raum von 3 bis 6 Mona­ten begrenzt und ersetzt Schä­den durch ver­si­cher­te Ereig­nis­se auch außer­halb dei­nes Zuhauses.

Prak­ti­sche Check­lis­te für den Schadensfall

  • Doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­re beschä­dig­te Klei­dung und erstel­le eine detail­lier­te Lis­te mit Beschrei­bung und unge­fäh­rem Neuwert
  • Schnell mel­den: Benach­rich­ti­ge dei­ne Ver­si­che­rung umge­hend (meist inner­halb von 5 bis 7 Tagen)
  • Poli­zei­an­zei­ge: Bei Ein­bruch­dieb­stahl Anzei­ge erstat­ten und den Poli­zei­be­richt zur Ver­si­che­rung einreichen
  • Bele­ge sam­meln: Hal­te Kauf­rech­nun­gen oder ähn­li­che Nach­wei­se über den Neu­wert bereit
  • Ver­trags­un­ter­la­gen prü­fen: Über­prü­fe dei­ne Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen auf mög­li­che Aus­nah­men oder Obergrenzen
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