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Zählt der Verlust von technischen Geräten zur Hausratversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, technische Geräte sind durch die Hausratversicherung abgedeckt – sofern der Verlust durch ein versichertes Ereignis wie Einbruchdiebstahl, Feuer, Wasserschäden oder Vandalismus verursacht wird. Die Versicherung erstattet in der Regel den Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Geräte. Allerdings ist wichtig zu wissen: Einfacher Diebstahl außerhalb der Wohnung und Verschleißschäden sind typischerweise nicht mitversichert.

Ja, tech­ni­sche Gerä­te sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt – sofern der Ver­lust durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er, Was­ser­schä­den oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wird. Die Ver­si­che­rung erstat­tet in der Regel den Neu­wert der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gerä­te. Aller­dings ist wich­tig zu wis­sen: Ein­fa­cher Dieb­stahl außer­halb der Woh­nung und Ver­schleiß­schä­den sind typi­scher­wei­se nicht mitversichert.

Wel­che tech­ni­schen Gerä­te sind versichert?

Als Haus­rat gel­ten alle tech­ni­schen Gerä­te, die sich in dei­ner Woh­nung oder dei­nem Haus befin­den. Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt daher:

  • Elek­tro­nik im Wohn­be­reich: Lap­tops, Com­pu­ter, Tablets, Smart­phones, Fern­se­her, Spie­le­kon­so­len, Stereoanlagen
  • Haus­halts­ge­rä­te: Wasch­ma­schi­nen, Kühl­schrän­ke, Geschirr­spü­ler, Mikro­wel­len, Staubsauger
  • Unter­hal­tungs­elek­tro­nik: Digi­tal­ka­me­ras, Video­ka­me­ras, Musik­an­la­gen, Smart-Home-Geräte
  • Klein­ge­rä­te: Kaf­fee­ma­schi­nen, Mixer, Toas­ter, Handmixer

Die genaue Abde­ckung hängt vom gewähl­ten Tarif ab. Beson­ders teu­re Gerä­te (ca. ab 1.000–2.500 Euro je nach Ver­si­che­rer) kön­nen Ent­schä­di­gungs­gren­zen unter­lie­gen – dies soll­test du vor Ver­trags­ab­schluss überprüfen.

Wel­che Scha­dens­ur­sa­chen sind abgedeckt?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt tech­ni­sche Gerä­te ab, wenn sie durch fol­gen­de ver­si­cher­te Risi­ken beschä­digt oder zer­stört werden:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Gestoh­le­ne Gerä­te bei Ein­bruch wer­den mit Neu­wert ersetzt
  • Feu­er und Blitz­schlag: Voll­stän­di­ge Zer­stö­rung durch Brand ist abgedeckt
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Schä­den durch Rohr­bruch, undich­te Wasch­ma­schi­ne oder Spülmaschine
  • Sturm und Hagel: Was­ser­schä­den durch ein­drin­gen­de Feuch­tig­keit nach Sturmschäden
  • Raub und Van­da­lis­mus: Zer­stö­rung durch mut­wil­li­ge Beschä­di­gung bei Einbruchsversuchen

Wich­tig: Ein­fa­cher Dieb­stahl (z. B. aus dem offen gelas­se­nen Auto oder von der Stra­ße) ist nicht abge­deckt – nur Ein­bruch­dieb­stahl mit Gewalteinwirkung.

Neu­wert­ent­schä­di­gung und Versicherungslücken

Im Scha­dens­fall zah­len moder­ne Haus­rat­ver­si­che­run­gen meist den Neu­preis – also den Betrag für ein gleich­wer­ti­ges neu­es Gerät, nicht den Zeit­wert. Dies ist ein gro­ßer Vor­teil gegen­über älte­ren Verträgen.

Nicht abge­deckt sind:

  • Ver­schleiß, Alte­rung und nor­ma­le Defekte
  • Schä­den durch unsach­ge­mä­ße Nut­zung (z. B. Sturz­schä­den, Überspannung)
  • Dieb­stahl außer­halb geschlos­se­ner Räu­me ohne Einbruch
  • Gerä­te im Auto oder Feri­en­haus (ohne Zusatzversicherung)

Außen­ver­si­che­rung: Schutz außer­halb der Wohnung

Wenn du tech­ni­sche Gerä­te häu­fig mit­nimmst (Lap­top auf Rei­sen, Smart­phone in der Tasche), soll­te dei­ne Poli­ce eine Außen­ver­si­che­rung haben. Die­se deckt Haus­rat auch außer­halb der Woh­nung ab – aller­dings meist mit höhe­rer Selbst­be­tei­li­gung und zeit­li­chen Gren­zen. Prü­fe vor Abschluss, ob dein Tarif die­se Opti­on beinhaltet.

Prak­ti­sche Check­lis­te für den Schadensfall

  • Doku­men­ta­ti­on: Foto­gra­fie­re den Scha­dens­ort und alle beschä­dig­ten Geräte
  • Poli­zei­an­zei­ge: Bei Dieb­stahl oder Ein­bruch inner­halb von 24 Stun­den Anzei­ge erstatten
  • Mel­dung: Scha­den unver­züg­lich der Ver­si­che­rung mitteilen
  • Nach­wei­se sam­meln: Kauf­be­le­ge, Rech­nun­gen, Seri­en­num­mern bereithalten
  • Lis­te anfer­ti­gen: Detail­lier­te Auf­zäh­lung aller betrof­fe­nen Gerä­te mit Modell und Kaufdatum
  • Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen prü­fen: Gren­zen und Aus­schlüs­se beachten
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