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Zählt der Ver­lust von tech­ni­schen Gerä­ten zur Hausratversicherung?

Ja, der Ver­lust von tech­ni­schen Gerä­ten ist in der Regel durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Tech­ni­sche Gerä­te, wie Lap­tops, Fern­se­her, Smart­phones, Tablets, Kame­ras und Haus­halts­ge­rä­te, gehö­ren zum Haus­rat und sind gegen ver­schie­de­ne Risi­ken wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er, Was­ser­schä­den und Van­da­lis­mus ver­si­chert. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, wie der Ver­lust von tech­ni­schen Gerä­ten durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt wird:

1. Wel­che tech­ni­schen Gerä­te sind versichert?

Tech­ni­sche Gerä­te, die sich in dei­ner Woh­nung oder dei­nem Haus befin­den, sind Teil dei­nes Haus­rats und somit durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt. Dazu gehören:

  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te: Lap­tops, Com­pu­ter, Smart­phones, Tablets, Fern­se­her, Ste­reo­an­la­gen, Spielekonsolen.
  • Haus­halts­ge­rä­te: Wasch­ma­schi­nen, Kühl­schrän­ke, Staub­sauger, Kaffeemaschinen.
  • Unter­hal­tungs­elek­tro­nik: Kame­ras, Video­ka­me­ras, Musikanlagen.
  • Küchen­ge­rä­te: Mixer, Mikro­wel­len, Geschirrspüler.

2. Wel­che Risi­ken sind abgedeckt?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt den Scha­den, wenn dei­ne tech­ni­schen Gerä­te durch eines der fol­gen­den ver­si­cher­ten Risi­ken ver­lo­ren gehen oder beschä­digt werden:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn tech­ni­sche Gerä­te bei einem Ein­bruch gestoh­len wer­den, ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Neu­wert der gestoh­le­nen Geräte.
  • Feu­er: Wenn dei­ne tech­ni­schen Gerä­te durch einen Brand beschä­digt oder zer­stört wer­den, zahlt die Ver­si­che­rung den Schaden.
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Wenn tech­ni­sche Gerä­te durch einen Was­ser­scha­den, bei­spiels­wei­se durch einen Rohr­bruch oder eine undich­te Wasch­ma­schi­ne, beschä­digt wer­den, ist die­ser Scha­den eben­falls versichert.
  • Sturm­schä­den und Hagel: Wenn ein Sturm Fens­ter oder Dächer beschä­digt und dadurch Was­ser ein­dringt, das tech­ni­sche Gerä­te beschä­digt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Schaden.
  • Van­da­lis­mus: Wenn tech­ni­sche Gerä­te bei einem Ein­bruch oder Ein­bruchs­ver­such mut­wil­lig zer­stört wer­den, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kosten.

3. Ersatz der Gerä­te im Schadensfall

Im Scha­dens­fall ersetzt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel den Neu­wert der tech­ni­schen Gerä­te, das heißt, du bekommst den Betrag, den du benö­tigst, um gleich­wer­ti­ge neue Gerä­te zu kaufen.

  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen zah­len dir den Neu­preis für die beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gerä­te, auch wenn die­se bereits älter waren.
  • Ent­schä­di­gungs­gren­ze: Ach­te dar­auf, ob es in dei­nem Ver­trag Ent­schä­di­gungs­gren­zen für bestimm­te Gegen­stän­de oder Kate­go­rien gibt. Manch­mal gibt es Begren­zun­gen für beson­ders teu­re elek­tro­ni­sche Geräte.

4. Was pas­siert bei Dieb­stahl außer­halb der Wohnung?

Wenn tech­ni­sche Gerä­te außer­halb der Woh­nung gestoh­len wer­den, zum Bei­spiel auf Rei­sen oder im öffent­li­chen Raum, hängt der Ver­si­che­rungs­schutz davon ab, ob dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung eine Außen­ver­si­che­rung umfasst. Die Außen­ver­si­che­rung schützt dei­nen Haus­rat auch außer­halb der Woh­nung, aller­dings gibt es in der Regel Einschränkungen:

  • Außen­ver­si­che­rung: Eini­ge Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten eine Außen­ver­si­che­rung, die auch den Ver­lust von tech­ni­schen Gerä­ten außer­halb der Woh­nung abdeckt, bei­spiels­wei­se im Hotel­zim­mer oder auf Reisen.
  • Ein­bruch in ein Fahr­zeug: Wenn tech­ni­sche Gerä­te aus einem ver­schlos­se­nen Auto gestoh­len wer­den, kann dies je nach Poli­ce eben­falls durch die Außen­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­rung abge­deckt sein.

5. Was ist nicht abgedeckt?

Es gibt eini­ge Sze­na­ri­en, bei denen der Ver­lust von tech­ni­schen Gerä­ten mög­li­cher­wei­se nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt ist:

  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Wenn tech­ni­sche Gerä­te außer­halb der Woh­nung gestoh­len wer­den, ohne dass ein Ein­bruch nach­weis­bar ist (z. B. aus einem offen gelas­se­nen Auto oder öffent­li­chen Raum), über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht den Scha­den. Ein­bruch­dieb­stahl ist ver­si­chert, ein­fa­cher Dieb­stahl jedoch nicht.
  • Ver­schleiß und Defek­te: Schä­den an tech­ni­schen Gerä­ten durch nor­ma­len Ver­schleiß, Alte­rung oder eige­ne Fahr­läs­sig­keit (z. B. Sturz­schä­den, Defek­te durch unsach­ge­mä­ßen Gebrauch) sind nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.

6. Was tun im Schadensfall?

Wenn dei­ne tech­ni­schen Gerä­te durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis beschä­digt oder gestoh­len wer­den, soll­test du fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Mach Fotos des Scha­dens oder des Tat­orts und erstel­le eine Lis­te der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen tech­ni­schen Gerä­te, inklu­si­ve Modell­num­mern und Kaufdatum.
  2. Scha­den bei der Ver­si­che­rung mel­den: Mel­de den Scha­den schnellst­mög­lich bei dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung. Bei einem Ein­bruch soll­test du auch eine Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­ten und den Poli­zei­be­richt an die Ver­si­che­rung weiterleiten.
  3. Kauf­be­le­ge bereit­stel­len: Hal­te Kauf­be­le­ge, Rech­nun­gen oder Garan­tie­un­ter­la­gen bereit, um den Wert der ver­lo­re­nen oder beschä­dig­ten Gerä­te nachzuweisen.

Fazit

Der Ver­lust von tech­ni­schen Gerä­ten ist durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, wenn er durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er, Was­ser­schä­den oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wird. Die Ver­si­che­rung ersetzt in der Regel den Neu­wert der Gerä­te, damit du gleich­wer­ti­ge neue Gerä­te kau­fen kannst. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, die auch den Ver­lust von tech­ni­schen Gerä­ten opti­mal absichert.

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