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Zählt der Ver­lust von Unter­halts­elek­tro­nik zur Hausratversicherung?

Ja, der Ver­lust von Unter­halts­elek­tro­nik wie Fern­se­hern, Com­pu­tern, Laut­spre­cher­sys­te­men, Spie­le­kon­so­len oder Heim­ki­no­sys­te­men ist durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern die­ser durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er, Was­ser­schä­den oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wird. Die genau­en Bedin­gun­gen und Ent­schä­di­gungs­gren­zen kön­nen jedoch vari­ie­ren, und es ist wich­tig, auf bestimm­te Details zu achten.

Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du zum Ver­si­che­rungs­schutz von Unter­halts­elek­tro­nik wis­sen solltest:

1. Was gehört zur Unterhaltselektronik?

Unter Unter­halts­elek­tro­nik fal­len alle elek­tro­ni­schen Gerä­te, die für Unter­hal­tung und Frei­zeit genutzt wer­den. Dazu gehören:

  • Fern­se­her und Heim­ki­no­sys­te­me
  • Com­pu­ter (PCs und Lap­tops) und Moni­to­re
  • Spie­le­kon­so­len
  • Hi-Fi- und Lautsprechersysteme
  • Tablets und Smart­phones
  • Strea­ming- und Multimedia-Geräte

Die­se Gerä­te sind in der Regel fes­ter Bestand­teil des ver­si­cher­ten Haus­rats und somit durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.

2. Ver­si­cher­te Gefah­ren für Unterhaltselektronik

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt den Ver­lust oder die Beschä­di­gung von Unter­halts­elek­tro­nik durch die fol­gen­den ver­si­cher­ten Gefah­ren ab:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn dei­ne Unter­hal­tungs­elek­tro­nik bei einem Ein­bruch gestoh­len wird, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Verlust.
  • Feu­er: Schä­den durch Brand oder Explo­si­on sind eben­falls abgedeckt.
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Elek­tro­ni­sche Gerä­te, die durch einen Was­ser­scha­den (z. B. Rohr­bruch) beschä­digt wer­den, sind eben­falls versichert.
  • Van­da­lis­mus: Wenn dei­ne Gerä­te durch Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch zer­stört wer­den, greift die Hausratversicherung.
  • Sturm- und Hagel­schä­den: Schä­den durch extre­me Wet­ter­be­din­gun­gen (wie Sturm oder Hagel), die zur Zer­stö­rung oder Beschä­di­gung dei­ner Elek­tro­nik füh­ren, sind eben­falls abgedeckt.

3. Neu­wert­ent­schä­di­gung für Unterhaltungselektronik

Die meis­ten moder­nen Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten eine Neu­wert­ent­schä­di­gung an, das heißt, du erhältst den vol­len Neu­wert der ver­lo­re­nen oder beschä­dig­ten Elek­tro­nik. Dies bedeu­tet, dass dir der Betrag erstat­tet wird, den du benö­tigst, um den glei­chen oder einen gleich­wer­ti­gen neu­en Gegen­stand zu kaufen.

  • Bei­spiel: Wenn dein Fern­se­her durch einen Was­ser­scha­den zer­stört wird und ein Neu­wert von 1.500 Euro hat, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die­sen Betrag, damit du einen neu­en Fern­se­her erwer­ben kannst.

4. Was pas­siert bei gro­ber Fahrlässigkeit?

Wenn der Ver­lust oder die Beschä­di­gung von Unter­hal­tungs­elek­tro­nik durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­de, könn­te die Ver­si­che­rung den Scha­den kür­zen oder ableh­nen. Aller­dings bie­ten vie­le moder­ne Haus­rat­ver­si­che­run­gen eine Ver­zichts­klau­sel auf gro­be Fahr­läs­sig­keit an, wodurch der Scha­den auch bei fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten regu­liert wird, aller­dings unter bestimm­ten Bedingungen.

  • Bei­spiel: Wenn du ein Fens­ter offen­lässt und dadurch ein Ein­bre­cher leicht Zugang erhält, könn­te dies als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet wer­den. Eine Ver­zichts­klau­sel könn­te den­noch dazu füh­ren, dass der Scha­den regu­liert wird.

5. Deckungs­gren­zen und Leistungserweiterungen

Für beson­ders hoch­wer­ti­ge Elek­tronik­ge­rä­te kön­nen in der Haus­rat­ver­si­che­rung bestimm­te Ent­schä­di­gungs­gren­zen gel­ten. Die­se Gren­zen betref­fen oft teu­re­re Gerä­te oder Samm­lun­gen, ins­be­son­de­re bei Dieb­stahl oder Vandalismus.

  • Ent­schä­di­gungs­gren­zen: Wenn du teu­re Unter­halts­elek­tro­nik besitzt (wie High-End-Audio- und Video­sys­te­me), soll­test du über­prü­fen, ob die Ent­schä­di­gungs­gren­ze der Haus­rat­ver­si­che­rung aus­rei­chend hoch ist. Andern­falls kann es sinn­voll sein, die Ver­si­che­rungs­sum­me zu erhö­hen oder eine Leis­tungs­er­wei­te­rung abzuschließen.
  • Leis­tungs­er­wei­te­rung: Du kannst den Ver­si­che­rungs­schutz für dei­ne Unter­hal­tungs­elek­tro­nik erwei­tern, indem du spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­run­gen oder Leis­tungs­er­wei­te­run­gen hin­zu­fügst. Die­se kön­nen ins­be­son­de­re bei sehr teu­ren oder hoch­wer­ti­gen Gerä­ten sinn­voll sein.

6. Schutz außer­halb der Woh­nung (Außen­ver­si­che­rung)

Vie­le Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten eine Außen­ver­si­che­rung, die dei­nen Haus­rat auch außer­halb dei­ner Woh­nung schützt. Dies gilt jedoch oft nur für einen begrenz­ten Zeit­raum (in der Regel bis zu drei Mona­te) und ist auf einen bestimm­ten Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me beschränkt.

  • Bei­spiel: Wenn du dei­nen Lap­top oder dein Tablet mit auf Rei­sen nimmst und die­ses gestoh­len wird, greift die Außen­ver­si­che­rung, jedoch nur bis zur ver­ein­bar­ten Höchst­sum­me.

7. Trans­port­schä­den

Trans­port­schä­den an Unter­hal­tungs­elek­tro­nik sind in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Wenn also Gerä­te beim Umzug oder beim Trans­port beschä­digt wer­den, kann dies einen eige­nen Ver­si­che­rungs­schutz, wie eine Trans­port­ver­si­che­rung, erfor­dern.

  • Bei­spiel: Wenn dein Fern­se­her wäh­rend des Umzugs im Trans­por­ter beschä­digt wird, ist die­ser Scha­den in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung versichert.

8. Was tun im Schadensfall?

Im Scha­dens­fall soll­test du den Ver­lust oder die Beschä­di­gung dei­ner Elek­tro­nik schnellst­mög­lich der Ver­si­che­rung mel­den und den Scha­den doku­men­tie­ren:

  • Scha­den doku­men­tie­ren: Mache Fotos der beschä­dig­ten Gerä­te und erstel­le eine Lis­te der ver­lo­re­nen oder beschä­dig­ten Elek­tro­nik, inklu­si­ve Wert und Kauf­da­tum.
  • Scha­den mel­den: Mel­de den Scha­den sofort der Ver­si­che­rung und rei­che alle erfor­der­li­chen Nach­wei­se (Rech­nun­gen, Kauf­be­le­ge) ein.
  • Poli­zei infor­mie­ren: Bei Ein­bruch­dieb­stahl ist es wich­tig, die Poli­zei zu infor­mie­ren und eine Anzei­ge zu erstat­ten. Der Poli­zei­be­richt dient als Nach­weis für die Versicherung.

Fazit

Ja, der Ver­lust von Unter­halts­elek­tro­nik ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern er durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis wie Ein­bruch, Feu­er, Was­ser­schä­den oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wird. Es wird in der Regel der Neu­wert der zer­stör­ten oder gestoh­le­nen Gerä­te erstat­tet, sodass du die­se durch neue gleich­wer­ti­ge Gerä­te erset­zen kannst. Ach­te dar­auf, dass du bei beson­ders hoch­wer­ti­gen Gerä­ten even­tu­ell eine Leis­tungs­er­wei­te­rung benö­tigst. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine Poli­ce zu fin­den, die den opti­ma­len Schutz für dei­ne Unter­hal­tungs­elek­tro­nik bietet.

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