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Zählt die Woh­nungs­ein­rich­tung zur Hausratversicherung?

Ja, die Woh­nungs­ein­rich­tung zählt voll­stän­dig zur Haus­rat­ver­si­che­rung. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt alle Gegen­stän­de, die zur Ein­rich­tung einer Woh­nung oder eines Hau­ses gehö­ren und die beweg­lich sind. Dies schließt Möbel, Deko­ra­tio­nen und alle ande­ren Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de ein, die nicht fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sind.

1. Was gehört zur Wohnungseinrichtung?

Zur Woh­nungs­ein­rich­tung zäh­len alle beweg­li­chen Sachen in dei­ner Woh­nung oder dei­nem Haus. Die­se sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung stan­dard­mä­ßig ver­si­chert. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Möbel: Sofas, Bet­ten, Schrän­ke, Rega­le, Tische, Stüh­le etc.
  • Deko­ra­ti­on: Lam­pen, Bil­der, Tep­pi­che, Vor­hän­ge, Pflan­zen usw.
  • Haus­halts­ge­rä­te: Staub­sauger, Kaf­fee­ma­schi­nen, Mikro­wel­len und ande­re elek­tri­sche Geräte.
  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te: Fern­se­her, Com­pu­ter, Lap­tops, Laut­spre­cher, Heimkinosysteme.
  • Tex­ti­li­en: Bett­wä­sche, Hand­tü­cher, Gardinen.

Die­se Gegen­stän­de sind gegen die im Ver­si­che­rungs­ver­trag fest­ge­leg­ten Risi­ken, wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Sturm, abge­si­chert.

2. Ver­si­chert bei ver­schie­de­nen Risiken

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt dei­ne Woh­nungs­ein­rich­tung vor ver­schie­de­nen Risi­ken. Dazu gehören:

  • Feu­er: Schä­den durch Brän­de an Möbeln und ande­ren Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den sind abgedeckt.
  • Lei­tungs­was­ser: Wenn dei­ne Möbel durch einen Was­ser­scha­den beschä­digt wer­den, etwa durch ein geplatz­tes Rohr, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kosten.
  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn Ein­bre­cher dei­ne Möbel oder ande­re Gegen­stän­de steh­len oder beschä­di­gen, bist du durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgesichert.
  • Sturm und Hagel: Auch Sturm­schä­den, die zur Beschä­di­gung dei­ner Ein­rich­tung füh­ren (z. B. durch ein­drin­gen­den Regen), sind versichert.

3. Wie wird der Wert der Woh­nungs­ein­rich­tung ermittelt?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te so fest­ge­legt wer­den, dass der gesam­te Wert dei­ner Woh­nungs­ein­rich­tung im Scha­dens­fall ersetzt wer­den kann. Es ist wich­tig, den Wert dei­nes Haus­rats rich­tig ein­zu­schät­zen, um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den. Typi­scher­wei­se ver­wen­den Ver­si­che­rer als Richt­wert 650 bis 750 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che, um den Wert der Woh­nungs­ein­rich­tung und des übri­gen Haus­rats zu ermitteln.

  • Inven­tar­lis­te: Es ist emp­feh­lens­wert, eine Inven­tar­lis­te dei­ner Woh­nungs­ein­rich­tung zu füh­ren, beson­ders wenn du vie­le wert­vol­le oder beson­de­re Gegen­stän­de besitzt. Die­se Lis­te hilft im Scha­dens­fall bei der genau­en Scha­dens­mel­dung und erleich­tert die Regu­lie­rung durch die Versicherung.

4. Was ist nicht versichert?

Es gibt bestimm­te Gegen­stän­de, die nicht als Teil der Woh­nungs­ein­rich­tung gel­ten und daher mög­li­cher­wei­se nicht in der Haus­rat­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen sind:

  • Fest ein­ge­bau­te Gegen­stän­de: Din­ge, die fest mit dem Gebäu­de ver­bun­den sind, wie Ein­bau­kü­chen, sani­tä­re Anla­gen, oder Fuß­bö­den, fal­len unter die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, sofern du Eigen­tü­mer bist.
  • Wert­ge­gen­stän­de: Beson­de­re Wert­ge­gen­stän­de wie Schmuck, Kunst­wer­ke oder Anti­qui­tä­ten sind oft nur bis zu bestimm­ten Ent­schä­di­gungs­gren­zen abge­si­chert. Für sol­che Gegen­stän­de kannst du ent­we­der den Ver­si­che­rungs­schutz durch eine Wert­sa­chen­ver­si­che­rung erwei­tern oder einen höhe­ren Ver­si­che­rungs­schutz abschließen.

5. Son­der­fäl­le: Gemein­sa­me Wohnungseinrichtung

In Wohn­ge­mein­schaf­ten oder Haus­hal­ten, in denen meh­re­re Per­so­nen gemein­sam woh­nen, ist es wich­tig, dass der Ver­si­che­rungs­ver­trag klar­stellt, dass der Haus­rat aller Mit­be­woh­ner ein­ge­schlos­sen ist. Der Haupt­ver­si­che­rungs­neh­mer soll­te sicher­stel­len, dass alle Mit­be­woh­ner und deren per­sön­li­cher Haus­rat im Ver­trag berück­sich­tigt werden.

Fazit

Ja, die Woh­nungs­ein­rich­tung zählt voll­stän­dig zur Haus­rat­ver­si­che­rung. Dazu gehö­ren alle beweg­li­chen Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de wie Möbel, Haus­halts­ge­rä­te und Deko­ra­ti­ons­ge­gen­stän­de. Der Wert dei­ner Ein­rich­tung wird bei der Fest­le­gung der Ver­si­che­rungs­sum­me berück­sich­tigt, um im Scha­dens­fall eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung zu gewähr­leis­ten. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die rich­ti­ge Ver­si­che­rung zu fin­den, die dei­ne Woh­nungs­ein­rich­tung umfas­send absi­chert, und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

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