Ja, die Wohnungseinrichtung zählt vollständig zur Hausratversicherung. Die Hausratversicherung deckt alle Gegenstände, die zur Einrichtung einer Wohnung oder eines Hauses gehören und die beweglich sind. Dies schließt Möbel, Dekorationen und alle anderen Einrichtungsgegenstände ein, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.
1. Was gehört zur Wohnungseinrichtung?
Zur Wohnungseinrichtung zählen alle beweglichen Sachen in deiner Wohnung oder deinem Haus. Diese sind in der Hausratversicherung standardmäßig versichert. Dazu gehören unter anderem:
- Möbel: Sofas, Betten, Schränke, Regale, Tische, Stühle etc.
- Dekoration: Lampen, Bilder, Teppiche, Vorhänge, Pflanzen usw.
- Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Mikrowellen und andere elektrische Geräte.
- Elektronische Geräte: Fernseher, Computer, Laptops, Lautsprecher, Heimkinosysteme.
- Textilien: Bettwäsche, Handtücher, Gardinen.
Diese Gegenstände sind gegen die im Versicherungsvertrag festgelegten Risiken, wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm, abgesichert.
2. Versichert bei verschiedenen Risiken
Die Hausratversicherung schützt deine Wohnungseinrichtung vor verschiedenen Risiken. Dazu gehören:
- Feuer: Schäden durch Brände an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen sind abgedeckt.
- Leitungswasser: Wenn deine Möbel durch einen Wasserschaden beschädigt werden, etwa durch ein geplatztes Rohr, übernimmt die Versicherung die Kosten.
- Einbruchdiebstahl: Wenn Einbrecher deine Möbel oder andere Gegenstände stehlen oder beschädigen, bist du durch die Hausratversicherung abgesichert.
- Sturm und Hagel: Auch Sturmschäden, die zur Beschädigung deiner Einrichtung führen (z. B. durch eindringenden Regen), sind versichert.
3. Wie wird der Wert der Wohnungseinrichtung ermittelt?
Die Versicherungssumme sollte so festgelegt werden, dass der gesamte Wert deiner Wohnungseinrichtung im Schadensfall ersetzt werden kann. Es ist wichtig, den Wert deines Hausrats richtig einzuschätzen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Typischerweise verwenden Versicherer als Richtwert 650 bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, um den Wert der Wohnungseinrichtung und des übrigen Hausrats zu ermitteln.
- Inventarliste: Es ist empfehlenswert, eine Inventarliste deiner Wohnungseinrichtung zu führen, besonders wenn du viele wertvolle oder besondere Gegenstände besitzt. Diese Liste hilft im Schadensfall bei der genauen Schadensmeldung und erleichtert die Regulierung durch die Versicherung.
4. Was ist nicht versichert?
Es gibt bestimmte Gegenstände, die nicht als Teil der Wohnungseinrichtung gelten und daher möglicherweise nicht in der Hausratversicherung eingeschlossen sind:
- Fest eingebaute Gegenstände: Dinge, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie Einbauküchen, sanitäre Anlagen, oder Fußböden, fallen unter die Wohngebäudeversicherung, sofern du Eigentümer bist.
- Wertgegenstände: Besondere Wertgegenstände wie Schmuck, Kunstwerke oder Antiquitäten sind oft nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen abgesichert. Für solche Gegenstände kannst du entweder den Versicherungsschutz durch eine Wertsachenversicherung erweitern oder einen höheren Versicherungsschutz abschließen.
5. Sonderfälle: Gemeinsame Wohnungseinrichtung
In Wohngemeinschaften oder Haushalten, in denen mehrere Personen gemeinsam wohnen, ist es wichtig, dass der Versicherungsvertrag klarstellt, dass der Hausrat aller Mitbewohner eingeschlossen ist. Der Hauptversicherungsnehmer sollte sicherstellen, dass alle Mitbewohner und deren persönlicher Hausrat im Vertrag berücksichtigt werden.
Fazit
Ja, die Wohnungseinrichtung zählt vollständig zur Hausratversicherung. Dazu gehören alle beweglichen Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Haushaltsgeräte und Dekorationsgegenstände. Der Wert deiner Einrichtung wird bei der Festlegung der Versicherungssumme berücksichtigt, um im Schadensfall eine angemessene Entschädigung zu gewährleisten. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft dir, die richtige Versicherung zu finden, die deine Wohnungseinrichtung umfassend absichert, und deine Hausratversicherung Kosten optimal zu gestalten.