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Zählt ein Arbeits­zim­mer zur Hausratversicherung?

Ja, ein Arbeits­zim­mer zählt zur Haus­rat­ver­si­che­rung und ist nor­ma­ler­wei­se mit­ver­si­chert, solan­ge es sich im pri­va­ten Wohn­be­reich befin­det und nicht aus­schließ­lich für beruf­li­che Zwe­cke genutzt wird. Haus­rat­ge­gen­stän­de im Arbeits­zim­mer, wie Möbel, Com­pu­ter, Dru­cker und sons­ti­ge Arbeits­mit­tel, die zum pri­va­ten Haus­rat gehö­ren, sind gegen die übli­chen Risi­ken wie Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser und Sturm­schä­den abgesichert.

Wann ist das Arbeits­zim­mer versichert?

  1. Pri­vat genutz­tes Arbeits­zim­mer:
    • Wenn Sie ein Arbeits­zim­mer im Rah­men Ihrer pri­va­ten Woh­nung haben, in dem Sie gele­gent­lich arbei­ten oder beruf­li­che Auf­ga­ben erle­di­gen, ist es Teil der ver­si­cher­ten Wohn­flä­che. Alle Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de wie Schreib­ti­sche, Rega­le und Elek­tro­nik (z. B. Com­pu­ter, Dru­cker) sind in der Regel durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.
  2. Gemischt genutz­tes Arbeits­zim­mer:
    • Falls das Arbeits­zim­mer sowohl pri­vat als auch beruf­lich genutzt wird, etwa bei Home­of­fice, bleibt es in der Regel eben­falls voll­stän­dig ver­si­chert. Vie­le Ver­si­che­rer betrach­ten es als Teil des Haus­rats, solan­ge es sich im eige­nen Wohn­be­reich befindet.

Beruf­lich genutz­te Gegenstände

Wenn Sie im Arbeits­zim­mer beruf­lich genutz­te Gegen­stän­de wie Com­pu­ter, Dru­cker oder ande­re Arbeits­mit­tel haben, die Ihnen vom Arbeit­ge­ber zur Ver­fü­gung gestellt wur­den oder selbst ange­schafft wur­den, ist die Absi­che­rung durch die Haus­rat­ver­si­che­rung oft abhän­gig von der Nut­zungs­art:

  • Pri­vat genutz­te Arbeits­mit­tel:
    • Arbeits­mit­tel, die sowohl beruf­lich als auch pri­vat genutzt wer­den (z. B. ein Com­pu­ter, den Sie auch für pri­va­te Zwe­cke ver­wen­den), sind in der Regel durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Rein beruf­lich genutz­te Gegen­stän­de:
    • Gegen­stän­de, die aus­schließ­lich für beruf­li­che Zwe­cke ver­wen­det wer­den, wie Dienst­lap­tops oder berufs­spe­zi­fi­sche Aus­rüs­tung, sind oft nicht in der Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier kann eine Betriebs­ver­si­che­rung oder eine berufs­spe­zi­fi­sche Ver­si­che­rung (z. B. eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung) not­wen­dig sein.

Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes für das Arbeitszimmer

  1. Zusätz­li­che Absi­che­rung für beruf­li­che Gegen­stän­de:
    • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, den Schutz für beruf­lich genutz­te Gegen­stän­de im Home­of­fice zu erwei­tern. Wenn Sie teu­re tech­ni­sche Aus­rüs­tung oder beruf­li­che Werk­zeu­ge im Arbeits­zim­mer haben, kann es sinn­voll sein, den Ver­si­che­rungs­schutz durch einen Zusatz­bau­stein zu erweitern.
  2. Elek­tro­nik­ver­si­che­rung:
    • Für teu­re elek­tro­ni­sche Gerä­te, die im Arbeits­zim­mer genutzt wer­den, kann eine spe­zi­el­le Elek­tro­nik­ver­si­che­rung sinn­voll sein, um umfas­sen­den Schutz vor Schä­den durch Bedien­feh­ler, Über­span­nung oder ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se zu erhalten.

Was ist nicht abgedeckt?

Es gibt eini­ge Fäl­le, in denen Gegen­stän­de im Arbeits­zim­mer mög­li­cher­wei­se nicht durch die Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung abge­si­chert sind:

  1. Rein beruf­lich genutz­te Gerä­te:
    • Wie bereits erwähnt, sind Gegen­stän­de, die aus­schließ­lich beruf­lich genutzt wer­den, oft nicht auto­ma­tisch in der Haus­rat­ver­si­che­rung enthalten.
  2. Arbei­ten außer­halb der Woh­nung:
    • Wenn Sie Arbeits­mit­tel außer­halb der Woh­nung, z. B. unter­wegs, nut­zen, sind die­se nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier greift in der Regel eine spe­zi­el­le Außen­ver­si­che­rung oder eine Elek­tro­nik­ver­si­che­rung.

Fazit

Ein Arbeits­zim­mer ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel voll­stän­dig mit­ver­si­chert, sofern es sich im pri­va­ten Wohn­be­reich befin­det und nicht aus­schließ­lich beruf­lich genutzt wird. Gegen­stän­de, die sowohl pri­vat als auch beruf­lich genutzt wer­den, wie ein Lap­top oder Dru­cker, sind nor­ma­ler­wei­se abge­deckt. Für rein beruf­lich genutz­te Gegen­stän­de kann es sinn­voll sein, den Ver­si­che­rungs­schutz zu erwei­tern oder eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, den opti­ma­len Schutz für Ihr Arbeits­zim­mer zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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