E‑Scooter im Versicherungsgesetz: Kraftfahrzeug oder nicht?
Wie das Pflichtversicherungsgesetz E‑Scooter einstuft
Rein rechtlich zählt ein e‑scooter nach § 1 Abs. 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) zu den Kraftfahrzeugen, weil er ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben wird – selbst wenn seine Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist. Damit unterliegt er der Haftpflichtversicherungspflicht. Genau aus diesem Grund benötigst Du ein eigenes e scooter kennzeichen als sichtbaren Nachweis, dass eine e scooter versicherung besteht.
Sonderrolle: Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung (eKFV)
Obwohl ein E‑Scooter kraftfahrzeugrechtlich eingestuft wird, fallen Zulassung und Besteuerung deutlich schlanker aus als bei PKW oder Motorrädern:
Merkmal | PKW / Moped | E‑Scooter |
---|---|---|
Zulassungsstelle | Anmeldung mit Kfz‑Schein | Keine Zulassung; ABE genügt |
Nummernschild | Blechkennzeichen | Aufklebe‑Plakette |
Hauptuntersuchung | TÜV alle 2 Jahre | Keine HU‑Pflicht |
Haftpflicht | Pflicht | Pflicht |
Versicherungspflicht trotz fehlender Zulassung
Weil der Gesetzgeber E‑Scooter als Kraftfahrzeuge ansieht, greift die Versicherungspflicht ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h. Ohne gültige e‑scooter versicherung machst Du Dich strafbar, selbst wenn Du nur eine kurze Probefahrt machst.
Unterschiede zur privaten Haftpflicht
* Deine private Haftpflicht deckt keine Kraftfahrzeugrisiken ab.
* Erst die spezialisierte versicherung e‑scooter erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und schützt Dritte vor Personen‑ und Sachschäden.
Fazit
Nach deutschem Pflichtversicherungsrecht gilt ein e‑scooter als Kraftfahrzeug, auch wenn er in der eKFV als Elektrokleinstfahrzeug geführt wird. Deshalb brauchst Du zwingend ein sichtbares e scooter kennzeichen und eine e scooter versicherung – andernfalls fährst Du ohne Haftpflicht und riskierst Bußgelder, Punkte und strafrechtliche Folgen.