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Zählt ein leer­ste­hen­des Haus zur Hausratversicherung?

Ein leer­ste­hen­des Haus ist in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt, wenn es über einen län­ge­ren Zeit­raum unbe­wohnt ist. Der Ver­si­che­rungs­schutz für den Haus­rat gilt nor­ma­ler­wei­se nur dann, wenn die ver­si­cher­te Immo­bi­lie regel­mä­ßig bewohnt und genutzt wird. Ein leer­ste­hen­des Haus stellt für Ver­si­che­rer ein erhöh­tes Risi­ko dar, da es in Abwe­sen­heit der Bewoh­ner anfäl­li­ger für Schä­den durch Ein­bruch, Van­da­lis­mus, Was­ser­schä­den und ande­re Risi­ken ist. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du wis­sen solltest:

1. Kurz­fris­ti­ger Leer­stand vs. län­ge­rer Leerstand

Es ist wich­tig, zwi­schen einem kurz­fris­ti­gen Leer­stand (zum Bei­spiel wäh­rend eines Urlaubs) und einem län­ge­ren Leer­stand (wenn das Haus dau­er­haft unbe­wohnt ist) zu unterscheiden:

  • Kurz­fris­ti­ger Leer­stand: Wenn das Haus für eine kur­ze Zeit leer steht, wie etwa wäh­rend eines Urlaubs oder bei Geschäfts­rei­sen, bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz in der Regel bestehen. Dies fällt oft unter den nor­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz oder die Außen­ver­si­che­rung.
  • Län­ge­rer Leer­stand: Wenn das Haus jedoch über einen län­ge­ren Zeit­raum (meist mehr als 60 Tage) leer steht, etwa bei einem Umzug, einer Reno­vie­rung oder wenn die Immo­bi­lie ver­kauft wer­den soll, kann der Ver­si­che­rungs­schutz ent­fal­len oder ein­ge­schränkt wer­den. Ver­si­che­rer sehen dies als erhöh­tes Risi­ko, da das Haus nicht regel­mä­ßig über­wacht wird.

2. Mel­de­pflicht bei län­ge­rem Leerstand

Wenn ein Haus für eine län­ge­re Zeit leer steht, musst du dies in der Regel der Ver­si­che­rung mel­den. Vie­le Haus­rat­ver­si­che­rungs­ver­trä­ge ent­hal­ten eine Klau­sel, die vor­schreibt, dass du den Ver­si­che­rer infor­mie­ren musst, wenn die Immo­bi­lie für mehr als 30 bis 60 Tage leer steht.

  • Pflicht zur Mel­dung: Ver­säumst du es, der Ver­si­che­rung mit­zu­tei­len, dass das Haus leer steht, kann dies dazu füh­ren, dass der Ver­si­che­rungs­schutz für dei­nen Haus­rat erlischt oder ein­ge­schränkt wird.
  • Risi­ko­be­wer­tung durch den Ver­si­che­rer: Sobald du den Leer­stand mel­dest, kann der Ver­si­che­rer den Ver­trag anpas­sen oder zusätz­li­che Bedin­gun­gen vor­schrei­ben, um das Risi­ko zu minimieren.

3. Erhöh­tes Risi­ko bei leer­ste­hen­den Häusern

Ein leer­ste­hen­des Haus ist einem erhöh­ten Risi­ko aus­ge­setzt, da es oft nicht regel­mä­ßig über­wacht wird. Ver­si­che­rer betrach­ten dies als kri­tisch, da die Wahr­schein­lich­keit von Schä­den durch Ein­bruch, Van­da­lis­mus, Feu­er oder Was­ser­schä­den steigt, wenn nie­mand im Haus ist, um früh­zei­tig Maß­nah­men zu ergreifen.

  • Ein­bruch und Van­da­lis­mus: Leer­ste­hen­de Häu­ser sind anfäl­li­ger für Ein­brü­che und Van­da­lis­mus, da Kri­mi­nel­le oft unbe­wohn­te Immo­bi­li­en als leich­te Zie­le sehen.
  • Was­ser­schä­den: Ein nicht ent­deck­ter Was­ser­scha­den, etwa durch eine defek­te Was­ser­lei­tung, kann in einem leer­ste­hen­den Haus unbe­merkt schwer­wie­gen­de Fol­gen haben, da kei­ne schnel­le Repa­ra­tur erfolgt.

4. Ver­si­che­rungs­schutz für Haus­rat in einem leer­ste­hen­den Haus

Wenn ein Haus län­ge­re Zeit leer steht, kann der Ver­si­che­rungs­schutz für den Haus­rat ein­ge­schränkt oder auf­ge­ho­ben wer­den. In eini­gen Fäl­len bie­ten Ver­si­che­rer spe­zi­el­le Klau­seln oder Zusatz­ver­si­che­run­gen an, um das Haus und den Haus­rat auch wäh­rend eines län­ge­ren Leer­stands zu schützen.

  • Zusatz­ver­si­che­rung für Leer­stand: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Zusatz­po­li­cen oder Anpas­sun­gen des Ver­trags an, um den Haus­rat auch in einem leer­ste­hen­den Haus abzu­si­chern. Die­se Poli­cen kön­nen teu­rer sein, da das Risi­ko höher ist.
  • Ver­rin­ger­ter Schutz: Ohne eine Zusatz­ver­si­che­rung kann es sein, dass nur ein ein­ge­schränk­ter Schutz besteht, zum Bei­spiel nur für bestimm­te Risi­ken wie Feu­er, aber nicht für Ein­bruch­dieb­stahl oder Vandalismus.

5. Maß­nah­men zur Risikominderung

Wenn du möch­test, dass der Ver­si­che­rungs­schutz für ein leer­ste­hen­des Haus bestehen bleibt, soll­test du Maß­nah­men ergrei­fen, um das Risi­ko zu ver­rin­gern und dies der Ver­si­che­rung mitzuteilen:

  • Sicher­heits­maß­nah­men: Instal­lie­re zusätz­li­che Sicher­heits­vor­keh­run­gen wie Alarm­an­la­gen, Über­wa­chungs­ka­me­ras und robus­te Tür­schlös­ser, um das Haus vor Ein­bruch und Van­da­lis­mus zu schützen.
  • Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len: Sor­ge dafür, dass das Haus regel­mä­ßig von Nach­barn, Freun­den oder einem Haus­meis­ter kon­trol­liert wird, um poten­zi­el­le Schä­den wie Was­ser­schä­den oder ande­re Pro­ble­me früh­zei­tig zu erkennen.
  • Was­ser und Strom abstel­len: Wenn das Haus für län­ge­re Zeit leer steht, kann es sinn­voll sein, Was­ser- und Strom­lei­tun­gen abzu­dre­hen, um das Risi­ko von Rohr­brü­chen oder Brän­den zu minimieren.

6. Was pas­siert im Scha­dens­fall bei leer­ste­hen­dem Haus?

Wenn ein Scha­den ein­tritt, wäh­rend das Haus leer steht und der Ver­si­che­rer nicht dar­über infor­miert wur­de, könn­te dies den Ver­si­che­rungs­schutz beein­träch­ti­gen. Mög­li­che Sze­na­ri­en sind:

  • Ableh­nung der Scha­dens­re­gu­lie­rung: Die Ver­si­che­rung könn­te den Scha­den ableh­nen, wenn der Leer­stand nicht gemel­det wur­de, da dies eine Ver­trags­ver­let­zung darstellt.
  • Teil­wei­se Ent­schä­di­gung: In eini­gen Fäl­len könn­te die Ver­si­che­rung nur einen Teil des Scha­dens über­neh­men, abhän­gig von den Umstän­den und der Dau­er des Leerstands.

Fazit

Ein leer­ste­hen­des Haus ist in der Regel nicht voll­stän­dig durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt, ins­be­son­de­re wenn der Leer­stand über einen län­ge­ren Zeit­raum besteht. Es ist wich­tig, den Ver­si­che­rer zu infor­mie­ren, wenn ein län­ge­rer Leer­stand geplant ist, um den Ver­si­che­rungs­schutz zu prü­fen und even­tu­ell anzu­pas­sen. Maß­nah­men wie zusätz­li­che Sicher­heits­vor­keh­run­gen und regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len kön­nen hel­fen, das Risi­ko zu mini­mie­ren und den Schutz zu gewähr­leis­ten. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine Poli­ce zu fin­den, die fle­xi­blen Schutz für leer­ste­hen­de Immo­bi­li­en bietet.

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