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Zählt ein leerstehendes Haus zur Hausratversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ein leerstehendes Haus ist in der Regel nicht durch die Hausratversicherung geschützt, wenn es länger als 60 Tage unbewohnt ist. Versicherer sehen das erhöhte Risiko für Einbruch, Vandalismus und Wasserschäden als kritisch an. Eine Meldung an die Versicherung ist meistens verpflichtend – andernfalls riskierst du die Ablehnung von Schadensersatzansprüchen.

Ein leer­ste­hen­des Haus ist in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt, wenn es län­ger als 60 Tage unbe­wohnt ist. Ver­si­che­rer sehen das erhöh­te Risi­ko für Ein­bruch, Van­da­lis­mus und Was­ser­schä­den als kri­tisch an. Eine Mel­dung an die Ver­si­che­rung ist meis­tens ver­pflich­tend – andern­falls ris­kierst du die Ableh­nung von Schadensersatzansprüchen.

Kurz­fris­ti­ger ver­sus län­ge­rer Leer­stand – wo liegt die Grenze?

Die Unter­schei­dung zwi­schen tem­po­rä­rem Leer­stand und dau­er­haf­tem Leer­stand ist ent­schei­dend für dei­nen Versicherungsschutz:

  • Kurz­fris­ti­ger Leer­stand (bis 60 Tage): Bei Urlaub, Geschäfts­rei­sen oder kurz­fris­ti­gen Umzü­gen bleibt der Haus­rat­ver­si­che­rungs­schutz nor­ma­ler­wei­se erhal­ten. Man­che Tari­fe decken sogar bis zu 90 Tage ab – hier soll­test du dei­ne Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prüfen.
  • Län­ge­rer Leer­stand (über 60 Tage): Sobald das Haus für mehr als 2 Mona­te leer steht – etwa bei Reno­vie­run­gen, Haus­ver­kauf oder beruf­li­chem Umzug – musst du dies anmel­den. Ohne Mit­tei­lung ver­lierst du mög­li­cher­wei­se dei­nen Ver­si­che­rungs­schutz komplett.

Vie­le Ver­si­che­rer 2026 hand­ha­ben dies streng: Sie ver­lan­gen expli­zi­te Zustim­mung für Leer­stän­de über 60 Tage und erhe­ben oft Zusatz­bei­trä­ge oder schrän­ken den Leis­tungs­um­fang ein.

Mel­de­pflicht und Kon­se­quen­zen bei Nichtmeldung

Die Anmel­dung eines län­ge­ren Leer­stands ist nicht optio­nal – sie ist eine ver­trag­li­che Pflicht. Vie­le Ver­si­che­rer for­dern bereits ab 30 Tagen eine Mit­tei­lung, ande­re erst ab 60 Tagen. Im Scha­dens­fall kann die feh­len­de Mel­dung zu gra­vie­ren­den Kon­se­quen­zen führen:

  • Scha­dens­ab­leh­nung: Liegt ein Was­ser­scha­den, Ein­bruch oder Brand­scha­den vor und die Ver­si­che­rung erfährt erst dann von dem Leer­stand, kann sie die Regu­lie­rung kom­plett verweigern.
  • Ver­jäh­rung oder Haf­tungs­aus­schluss: Ver­si­che­rer argu­men­tie­ren mit einer Risi­ko­er­hö­hung ohne Ein­wil­li­gung – das ist recht­lich oft wirksam.
  • Anpas­sung der Prä­mie: Bei Anmel­dung erhö­hen Ver­si­che­rer häu­fig den Bei­trag um 10–20 %, je nach Risikobewertung.

Risi­ko­min­de­rung für leer­ste­hen­de Häu­ser – prak­ti­sche Maßnahmen

Um den Ver­si­che­rungs­schutz zu sichern und die Prä­mie sta­bil zu hal­ten, soll­test du aktiv Maß­nah­men ergreifen:

  • Sicher­heits­vor­keh­run­gen: Instal­lie­re Alarm­an­la­gen, Bewe­gungs­mel­der und Über­wa­chungs­ka­me­ras. Vie­le Ver­si­che­rer redu­zie­ren den Zusatz­bei­trag, wenn nach­weis­ba­re Sicher­heits­maß­nah­men bestehen.
  • Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len: Beauf­tra­ge Nach­barn, einen Haus­meis­ter oder einen Ver­wal­tungs­dienst mit wöchent­li­chen oder monat­li­chen Inspek­tio­nen. Doku­men­tie­re die­se schriftlich.
  • Was­ser und Gas absper­ren: Bei Leer­stan­den über 3 Mona­te soll­test du Was­ser­lei­tun­gen sper­ren oder iso­lie­ren, um Frost­schä­den und unbe­merk­te Lecks zu verhindern.
  • Hei­zung in Betrieb hal­ten: Ein voll­stän­di­ges Abschal­ten erhöht das Risi­ko für Rohr­brü­che. Eine Min­dest­tem­pe­ra­tur von 10–15 °C ist sinnvoll.
  • Regel­mä­ßi­ge Lüf­tung: Las­se das Haus wöchent­lich lüf­ten, um Schim­mel­bil­dung zu vermeiden.

Spe­zi­el­le Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen für Leerstand

Nicht jeder Ver­si­che­rer lehnt Leer­stän­de ab. Man­che bie­ten spe­zia­li­sier­te Tari­fe oder Zusatz­bau­stei­ne an:

  • Leer­stands­ver­si­che­rung: Eini­ge Anbie­ter haben spe­zi­el­le Poli­ci­es für leer­ste­hen­de Häu­ser mit ange­pass­tem Leis­tungs­um­fang und trans­pa­ren­ten Bedingungen.
  • Fle­xi­ble Leer­stands­klau­seln: Ver­si­che­rer wie AXA, ERGO oder Debe­ka bie­ten teil­wei­se kulan­te­re Rege­lun­gen für beruf­lich beding­te oder vor­über­ge­hen­de Leerstände.
  • Erhöh­ter Selbst­be­halt als Alter­na­ti­ve: Statt höhe­re Prä­mi­en zu zah­len, kannst du einen höhe­ren Selbst­be­halt akzep­tie­ren (z. B. 300 € statt 150 €).

Ein geziel­ter Haus­rat­ver­si­che­rungs­ver­gleich mit Fil­ter für Leer­stands­lö­sun­gen spart dir Zeit und fin­det Tari­fe, die zu dei­ner Situa­ti­on passen.

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