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Zählt Elek­tro­nik im Frei­en zur Hausratversicherung?

In der Regel wird Elek­tro­nik im Frei­en nicht stan­dard­mä­ßig von der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt dei­nen Haus­rat haupt­säch­lich inner­halb der Woh­nung oder des Hau­ses und in bestimm­ten Fäl­len in angren­zen­den Gebäu­den wie Gara­gen oder Schup­pen. Elek­tro­ni­sche Gerä­te, die im Frei­en genutzt oder gela­gert wer­den, fal­len jedoch oft nicht unter den übli­chen Ver­si­che­rungs­schutz. Es gibt jedoch eini­ge Aus­nah­men und Erwei­te­run­gen, die du in Betracht zie­hen kannst:

1. Elek­tro­nik inner­halb der Woh­nung oder des Hauses

Elek­tro­ni­sche Gerä­te wie Lap­tops, Fern­se­her, Smart­phones oder Kame­ras sind in der Regel inner­halb der Woh­nung oder des Hau­ses durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt. Die­se Deckung umfasst typi­sche Scha­dens­fäl­le wie:

  • Feu­er
  • Ein­bruch­dieb­stahl
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den
  • Über­span­nungs­schä­den durch Blitzeinschlag

2. Elek­tro­nik im Gar­ten oder auf der Terrasse

Elek­tro­ni­sche Gerä­te, die sich im Frei­en befin­den, zum Bei­spiel auf der Ter­ras­se, im Gar­ten oder auf dem Bal­kon, sind meist nicht auto­ma­tisch ver­si­chert. Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift in der Regel nur für Gegen­stän­de inner­halb des Hau­ses oder der Woh­nung und bei ord­nungs­ge­mäß ver­schlos­se­nen Gebäu­den wie Gara­gen oder Schuppen.

  • Bei­spiel: Ein Lap­top, der im Gar­ten ver­wen­det wird, oder ein Laut­spre­cher, der auf der Ter­ras­se steht, ist in der Regel nicht durch die Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt, falls es zu Dieb­stahl oder Beschä­di­gung kommt.

3. Außen­ver­si­che­rung und ihre Begrenzungen

Die Außen­ver­si­che­rung, die Teil vie­ler Haus­rat­ver­si­che­run­gen ist, deckt den Haus­rat auch außer­halb der Woh­nung, aber nur für einen begrenz­ten Zeit­raum und unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ab. Die Außen­ver­si­che­rung greift zum Bei­spiel im Urlaub oder bei vor­über­ge­hen­den Auf­ent­hal­ten außer­halb der Woh­nung. Aller­dings gibt es für den Schutz im Frei­en meis­tens Einschränkungen:

  • Kurz­fris­ti­ge Nut­zung: Elek­tro­ni­sche Gerä­te, die vor­über­ge­hend im Frei­en genutzt wer­den, könn­ten je nach Poli­ce durch die Außen­ver­si­che­rung abge­si­chert sein, zum Bei­spiel, wenn du dei­nen Lap­top kurz­zei­tig mit auf die Ter­ras­se nimmst. Die­se Deckung ist jedoch oft auf Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub beschränkt, nicht auf Dieb­stahl durch ein­fa­ches Entwenden.
  • Ent­schä­di­gungs­gren­zen: Die Außen­ver­si­che­rung hat oft Ent­schä­di­gungs­gren­zen, die deut­lich unter der regu­lä­ren Ver­si­che­rungs­sum­me lie­gen, zum Bei­spiel 10–20 % der gesam­ten Hausratversicherungssumme.

4. Dieb­stahl im Freien

Elek­tro­nik, die im Frei­en gestoh­len wird, ist in den meis­ten Fäl­len nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­si­chert, ins­be­son­de­re wenn es sich um einen ein­fa­chen Dieb­stahl han­delt, bei dem kein Ein­bruch oder Raub statt­ge­fun­den hat. Ein Dieb­stahl im Frei­en, bei dem das Gerät ein­fach ent­wen­det wird, ohne dass jemand Gewalt anwen­det oder in ein Gebäu­de ein­bricht, wird in der Regel nicht ersetzt.

5. Erwei­te­run­gen der Hausratversicherung

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Zusatz­bau­stei­ne oder Erwei­te­run­gen an, die Elek­tro­nik im Frei­en bes­ser absi­chern. Wenn du regel­mä­ßig teu­re elek­tro­ni­sche Gerä­te im Gar­ten, auf der Ter­ras­se oder im Außen­be­reich nutzt, könn­te es sinn­voll sein, die­sen Zusatz­schutz in Erwä­gung zu ziehen:

  • Fahr­rad- und Elek­tro­nik­ver­si­che­rung: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne an, die Elek­tronik­ge­rä­te oder Fahr­rä­der im Frei­en bes­ser absi­chern, auch bei Dieb­stahl im Freien.
  • Erwei­te­rung der Außen­ver­si­che­rung: Du kannst bei man­chen Ver­si­che­rern die Ent­schä­di­gungs­gren­zen und den Schutz­be­reich der Außen­ver­si­che­rung anpas­sen, sodass auch teu­re Elek­tro­nik im Frei­en, zum Bei­spiel wäh­rend eines Grill­abends, abge­si­chert ist.

6. Was tun, wenn Elek­tro­nik im Frei­en beschä­digt wird?

Falls dei­ne Elek­tro­nik im Frei­en beschä­digt oder gestoh­len wird, soll­test du die genau­en Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen und fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  • Scha­den doku­men­tie­ren: Mache Fotos des Scha­dens und hal­te alle Details zum Vor­fall fest.
  • Scha­den mel­den: Kon­tak­tie­re dei­ne Ver­si­che­rung und fra­ge nach, ob der Scha­den even­tu­ell durch die Außen­ver­si­che­rung oder eine Son­der­klau­sel abge­deckt ist.
  • Poli­zei­li­che Anzei­ge: Bei einem Dieb­stahl im Frei­en soll­test du den Vor­fall der Poli­zei mel­den, da vie­le Ver­si­che­rer eine Anzei­ge als Vor­aus­set­zung für die Scha­dens­re­gu­lie­rung verlangen.

Fazit

Elek­tro­nik im Frei­en ist in der Regel nicht stan­dard­mä­ßig durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, beson­ders wenn es um Dieb­stahl oder ein­fa­che Beschä­di­gung geht. Es gibt jedoch Erwei­te­run­gen und Zusatz­bau­stei­ne, die zusätz­li­chen Schutz bie­ten kön­nen, wie die Außen­ver­si­che­rung oder spe­zi­el­le Elek­tro­nik­ver­si­che­run­gen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die rich­ti­ge Poli­ce zu fin­den, die auch den Schutz von Elek­tro­nik im Frei­en berück­sich­tigt und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal anpasst.

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