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Zählt Haus­rat auf dem Dach­bo­den zur Hausratversicherung?

Ja, der Haus­rat auf dem Dach­bo­den zählt in der Regel zur Haus­rat­ver­si­che­rung, sofern der Dach­bo­den zu dei­ner Woh­nung oder dei­nem Haus gehört. Aller­dings gibt es eini­ge wich­ti­ge Punk­te, die du beach­ten soll­test, um sicher­zu­stel­len, dass der Haus­rat auf dem Dach­bo­den voll­stän­dig ver­si­chert ist:

1. Dach­bo­den als Teil des ver­si­cher­ten Wohnbereichs

Der Dach­bo­den wird als Teil des ver­si­cher­ten Wohn­be­reichs betrach­tet, wenn er pri­vat genutzt wird und zur Woh­nung oder zum Haus gehört. In die­sem Fall wird der Haus­rat auf dem Dach­bo­den, wie Möbel, Klei­dung, Elek­tro­ge­rä­te oder ande­re Gegen­stän­de, von der Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.

  • Ein­ge­schränk­te Nut­zung: Wenn der Dach­bo­den nur als Abstell­raum genutzt wird und kein voll­stän­dig aus­ge­bau­ter Wohn­raum ist, gel­ten die all­ge­mei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen für Abstell­räu­me. Der Haus­rat, der auf dem Dach­bo­den gela­gert wird, ist in der Regel ver­si­chert, aller­dings kön­nen bestimm­te Ein­schrän­kun­gen oder Ent­schä­di­gungs­gren­zen gelten.

2. Ein­schrän­kun­gen und Entschädigungsgrenzen

In eini­gen Haus­rat­ver­si­che­run­gen gibt es Ent­schä­di­gungs­gren­zen oder beson­de­re Bedin­gun­gen für Gegen­stän­de, die in Dach­bö­den oder Kel­lern gela­gert wer­den, ins­be­son­de­re wenn die­se Räu­me nicht zum stän­dig bewohn­ten Teil der Woh­nung gehören.

  • Wert­vol­le Gegen­stän­de: Für beson­ders wert­vol­le Gegen­stän­de wie Schmuck, teu­re Elek­tro­nik oder Kunst­wer­ke gel­ten auf Dach­bö­den oder in Kel­lern oft nied­ri­ge­re Ent­schä­di­gungs­gren­zen. Du soll­test prü­fen, ob die­se Begren­zun­gen in dei­nem Ver­si­che­rungs­ver­trag vor­han­den sind.
  • Lager­räu­me: Man­che Ver­si­che­rer behan­deln den Dach­bo­den ähn­lich wie Kel­ler­räu­me und bie­ten für dort gela­ger­ten Haus­rat mög­li­cher­wei­se nur einen ein­ge­schränk­ten Schutz. In die­sem Fall ist es sinn­voll, den Ver­si­che­rungs­ver­trag auf sol­che Ein­schrän­kun­gen hin zu überprüfen.

3. Schä­den durch beson­de­re Risiken

Die Ver­si­che­rung gegen Schä­den auf dem Dach­bo­den greift nur bei den in der Haus­rat­ver­si­che­rung übli­chen ver­si­cher­ten Gefah­ren. Dazu zählen:

  • Feu­er: Dein Haus­rat auf dem Dach­bo­den ist gegen Brand­schä­den versichert.
  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn Ein­bre­cher auf den Dach­bo­den gelan­gen und dort Haus­rat steh­len, ist die­ser Dieb­stahl in der Regel ver­si­chert, sofern es kei­ne zusätz­li­chen Ein­schrän­kun­gen gibt.
  • Was­ser­schä­den: Schä­den durch Lei­tungs­was­ser oder durch ein­drin­gen­des Regen­was­ser, das von defek­ten Dächern oder Roh­ren ver­ur­sacht wird, sind eben­falls abgedeckt.

Ach­tung: Schä­den durch Unwet­ter oder Über­schwem­mun­gen (z. B. Stark­re­gen oder Hoch­was­ser) auf dem Dach­bo­den sind oft nicht auto­ma­tisch abge­deckt. In sol­chen Fäl­len kann ein Ele­men­tar­bau­stein in der Haus­rat­ver­si­che­rung erfor­der­lich sein.

4. Ver­si­che­rungs­schutz bei gemein­schaft­lich genutz­ten Dachböden

Wenn der Dach­bo­den in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus gemein­schaft­lich genutzt wird, etwa als Gemein­schafts­ab­stell­raum, kann es Ein­schrän­kun­gen beim Ver­si­che­rungs­schutz geben. In sol­chen Fäl­len soll­test du prü­fen, ob dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung den Haus­rat in gemein­schaft­lich genutz­ten Räu­men voll­stän­dig abdeckt.

  • Gemein­schafts­räu­me: Man­che Ver­si­che­rer ver­si­chern nur den Haus­rat, der sich in den pri­va­ten Berei­chen der Woh­nung befin­det. Wenn der Dach­bo­den als Gemein­schafts­raum gilt, soll­test du sicher­stel­len, dass auch die­se Räu­me in dei­nem Ver­trag berück­sich­tigt sind.

5. Was tun bei einem Scha­dens­fall auf dem Dachboden?

Wenn es zu einem Scha­dens­fall auf dem Dach­bo­den kommt, ist es wich­tig, den Scha­den umge­hend zu mel­den und zu dokumentieren:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Mache Fotos von den beschä­dig­ten Gegen­stän­den und erstel­le eine Lis­te des beschä­dig­ten Haus­rats, um den Scha­den bei der Ver­si­che­rung gel­tend zu machen.
  2. Scha­den mel­den: Infor­mie­re dei­ne Ver­si­che­rung so schnell wie mög­lich über den Scha­den und rei­che alle erfor­der­li­chen Doku­men­te ein.
  3. Gut­ach­ter­be­such: In vie­len Fäl­len wird die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter schi­cken, um den Scha­den vor Ort zu begut­ach­ten. Stel­le sicher, dass der Scha­den auf dem Dach­bo­den voll­stän­dig erfasst wird.

Fazit

Der Haus­rat auf dem Dach­bo­den ist in der Regel durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern der Dach­bo­den Teil dei­nes Wohn­be­reichs ist oder pri­vat genutzt wird. Es kön­nen jedoch Ein­schrän­kun­gen oder Ent­schä­di­gungs­gren­zen gel­ten, ins­be­son­de­re für wert­vol­le Gegen­stän­de oder in gemein­schaft­lich genutz­ten Dach­bö­den. Es ist rat­sam, den Ver­si­che­rungs­ver­trag zu über­prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass der Dach­bo­den voll­stän­dig ver­si­chert ist. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, die auch den Haus­rat auf dem Dach­bo­den schützt, und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

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