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Zählt Hausrat im Auto zur Hausratversicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, Hausrat im Auto ist in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung schützt nur Gegenstände innerhalb deiner Wohnung oder deines Hauses. Einzige Ausnahme: Ein nachweisbarer Einbruchdiebstahl (aufgebrochenes Fahrzeug) kann unter bestimmten Bedingungen mit einer erweiterten Außenversicherung gedeckt sein.

Nein, Haus­rat im Auto ist in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Ver­si­che­rung schützt nur Gegen­stän­de inner­halb dei­ner Woh­nung oder dei­nes Hau­ses. Ein­zi­ge Aus­nah­me: Ein nach­weis­ba­rer Ein­bruch­dieb­stahl (auf­ge­bro­che­nes Fahr­zeug) kann unter bestimm­ten Bedin­gun­gen mit einer erwei­ter­ten Außen­ver­si­che­rung gedeckt sein.

War­um die Haus­rat­ver­si­che­rung Haus­rat im Auto nicht abdeckt

Die klas­si­sche Haus­rat­ver­si­che­rung ist auf den Schutz von Gegen­stän­den in Wohn- und Geschäfts­räu­men aus­ge­rich­tet. Gegen­stän­de im Fahr­zeug fal­len räum­lich und sach­lich aus dem Ver­si­che­rungs­schutz her­aus. Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist der ein­fa­che Dieb­stahl – wenn jemand dein unver­schlos­se­nes Auto öff­net und etwas stiehlt, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht ein. Selbst bei ver­schlos­se­nem Fahr­zeug leh­nen vie­le Ver­si­che­rer Zah­lun­gen für Gegen­stän­de im Auto ab, da die­se nicht zur klas­si­schen Haus­rats­de­fi­ni­ti­on gehören.

Auch wenn der Lap­top, das Smart­phone oder die Kame­ra wert­voll sind – ohne spe­zi­el­le Ver­ein­ba­run­gen in dei­nem Ver­trag haben die­se Gegen­stän­de kei­nen Schutz durch die Haus­rat­ver­si­che­rung. Dies ist ein häu­fi­ger Irr­tum, der zu uner­war­te­ten Ver­lus­ten führt.

Außen­ver­si­che­rung und Ein­bruch­dieb­stahl: Die mög­li­che Lösung

Eini­ge Haus­rat­ver­si­che­rer bie­ten eine erwei­ter­te Außen­ver­si­che­rung an, die den Schutz des Haus­rats außer­halb der Woh­nung ver­grö­ßert – etwa auf Rei­sen oder bei Umzü­gen. In weni­gen Fäl­len kön­nen hoch­wer­ti­ge Tari­fe einen Ein­bruch­dieb­stahl aus ver­schlos­se­nen Fahr­zeu­gen abde­cken, aller­dings nur wenn nach­weis­lich Gewalt ange­wen­det wur­de (auf­ge­bro­che­ne Tür, zer­stör­tes Fenster).

Wich­tig: Die­ser Schutz ist nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten und muss expli­zit im Ver­trag fest­ge­hal­ten sein. Über­prü­fe dei­ne Poli­ce oder kon­tak­tie­re dei­nen Ver­si­che­rer, um zu klä­ren, ob und unter wel­chen Bedin­gun­gen ein Ein­bruch­dieb­stahl im Auto ver­si­chert ist.

Alter­na­ti­ve Versicherungslösungen

  • Kfz-Ver­si­che­rung: Teil­kas­ko und Voll­kas­ko schüt­zen das Fahr­zeug selbst, nicht den dar­in befind­li­chen Haus­rat. Bei einem Ein­bruch zahlt die Kfz-Ver­si­che­rung nur Schä­den am Auto (z. B. auf­ge­bro­che­ne Tür­schlös­ser), nicht für gestoh­le­ne Gegenstände.
  • Spe­zi­el­le Zusatz­po­li­cen: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Zusatz­ver­si­che­run­gen für Wert­sa­chen im Auto an, ins­be­son­de­re für teu­re Sport­ge­rä­te oder beruf­li­che Ausrüstung.
  • Haus­rat­ver­si­che­rung mit erwei­ter­tem Außen­schutz: Beim Ver­si­che­rungs­ver­gleich gezielt auf Tari­fe mit Außen­ver­si­che­rung für Ein­bruch­dieb­stahl aus Fahr­zeu­gen ach­ten – dies kos­tet ca. 5–15 Euro mehr pro Jahr.

Prak­ti­sche Tipps zum Schutz vor Diebstahl

  • Wert­sa­chen grund­sätz­lich nicht im Auto las­sen – weder über Nacht noch über län­ge­re Zeit
  • Gegen­stän­de nicht sicht­bar im Fahr­zeug depo­nie­ren; Taschen und Ruck­sä­cke in den Kofferraum
  • Auto voll­stän­dig abschlie­ßen und Fens­ter schließen
  • Teu­re­re Gegen­stän­de wäh­rend der Fahrt bei dir tra­gen (Lap­top, Kame­ra, Schmuck)
  • Im Scha­dens­fall sofort Anzei­ge erstat­ten und den Ver­si­che­rer informieren
  • Ver­trags­be­din­gun­gen prü­fen: Wel­che Außen­ver­si­che­rung ist im Tarif enthalten?
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