Suche

Zählt Haus­rat im Auto zur Hausratversicherung?

In der Regel zählt der Haus­rat im Auto nicht zur Haus­rat­ver­si­che­rung, da die­se Ver­si­che­rung nur den Haus­rat inner­halb dei­ner Woh­nung oder dei­nes Hau­ses sowie in bestimm­ten Fäl­len durch die Außen­ver­si­che­rung abdeckt. Wenn Gegen­stän­de aus dei­nem Auto gestoh­len wer­den, ist dies in den meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen nicht abge­deckt, es sei denn, es han­delt sich um spe­zi­el­le Ver­ein­ba­run­gen oder Zusatz­klau­seln. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te dazu:

1. Stan­dard­mä­ßig nicht versichert

Im Stan­dard­ver­trag der Haus­rat­ver­si­che­rung ist der Dieb­stahl von Haus­rat aus einem Fahr­zeug nicht abge­deckt. Das bedeu­tet, wenn tech­ni­sche Gerä­te, Klei­dung oder ande­re per­sön­li­che Gegen­stän­de aus dei­nem Auto gestoh­len wer­den, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht den Schaden.

  • Bei­spiel: Du lässt einen Lap­top oder ein Smart­phone im Auto und die­se wer­den gestoh­len – die Haus­rat­ver­si­che­rung greift hier in den meis­ten Fäl­len nicht.

2. Außen­aus­schlüs­se für ein­fa­chen Diebstahl

Vie­le Haus­rat­ver­si­che­run­gen schlie­ßen den soge­nann­ten ein­fa­chen Dieb­stahl expli­zit aus. Ein­fa­cher Dieb­stahl bedeu­tet, dass Gegen­stän­de ohne Gewalt­an­wen­dung ent­wen­det wer­den, was oft bei Dieb­stahl aus Autos der Fall ist.

  • Bei­spiel: Wenn jemand dein unver­schlos­se­nes Auto öff­net und Gegen­stän­de stiehlt, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht.

3. Mög­li­che Aus­nah­me: Ein­bruch­dieb­stahl im Auto

Es gibt jedoch spe­zi­el­le Fäl­le, in denen der Dieb­stahl aus einem Fahr­zeug durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sein kann, aller­dings nur, wenn es sich um einen Ein­bruch­dieb­stahl han­delt. Dies bedeu­tet, dass das Fahr­zeug auf­ge­bro­chen wur­de und dies nach­weis­bar ist (z. B. durch beschä­dig­te Türen oder Fenster).

  • Bei­spiel: Dein Auto wird auf­ge­bro­chen und Wert­ge­gen­stän­de wie ein Lap­top oder eine Kame­ra wer­den gestoh­len. Eini­ge Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten hier­für eine erwei­ter­te Außen­ver­si­che­rung, die die­sen Fall abdeckt.

4. Außen­ver­si­che­rung: Was deckt sie?

Die Außen­ver­si­che­rung ist ein Zusatz in der Haus­rat­ver­si­che­rung, der den Schutz des Haus­rats auch außer­halb der Woh­nung erwei­tert. In der Regel bezieht sich dies auf Rei­sen, Hotel­auf­ent­hal­te oder vor­über­ge­hen­de Auf­ent­hal­te außer­halb der Woh­nung, wie bei einem Umzug.

  • Zeit­li­che Begren­zung: Die Außen­ver­si­che­rung gilt oft nur für einen begrenz­ten Zeit­raum (z. B. bis zu drei Mona­te), in dem sich der Haus­rat außer­halb der Woh­nung befindet.
  • Ein­bruch­dieb­stahl im Auto: Eini­ge Ver­si­che­run­gen erwei­tern die Außen­ver­si­che­rung auf Ein­bruch­dieb­stahl aus ver­schlos­se­nen Fahr­zeu­gen, aber das muss expli­zit im Ver­trag fest­ge­legt sein.

5. Kfz-Ver­si­che­rung als Alternative

Wenn der Haus­rat im Auto nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­si­chert ist, könn­te dei­ne Kfz-Ver­si­che­rung eine Alter­na­ti­ve sein, ins­be­son­de­re die Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Die­se Ver­si­che­rung deckt aller­dings pri­mär Schä­den am Fahr­zeug selbst und nicht den Haus­rat im Auto.

  • Bei­spiel: Die Kfz-Ver­si­che­rung zahlt, wenn dein Auto bei einem Ein­bruch beschä­digt wur­de (z. B. auf­ge­bro­che­ne Tür), nicht aber für den Ver­lust per­sön­li­cher Gegen­stän­de wie Lap­tops oder Smartphones.

6. Zusatz­ver­si­che­rung für den Schutz von Gegen­stän­den im Auto

Es gibt auch spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­run­gen oder Erwei­te­run­gen, die du zu dei­ner Haus­rat- oder Kfz-Ver­si­che­rung hin­zu­fü­gen kannst, um den Dieb­stahl von Gegen­stän­den aus dem Auto abzu­de­cken. Die­se Ver­si­che­run­gen bie­ten spe­zi­fi­schen Schutz für Wert­sa­chen im Auto.

  • Spe­zi­el­le Zusatz­po­li­cen: Man­che Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Poli­cen an, die Gegen­stän­de im Auto abde­cken, wie bei­spiels­wei­se teu­re Sport­ge­rä­te oder beruf­li­che Ausrüstung.

7. Was soll­test du tun, um den Dieb­stahl zu vermeiden?

Um den Ver­lust von Haus­rat aus dem Auto zu ver­mei­den und die Ver­si­che­rungs­leis­tung nicht zu gefähr­den, soll­test du bestimm­te Vor­sichts­maß­nah­men ergreifen:

  • Wert­sa­chen nicht im Auto las­sen: Ver­mei­de es, teu­re Gegen­stän­de wie Lap­tops, Kame­ras oder Schmuck im Auto zu las­sen, ins­be­son­de­re über Nacht.
  • Auto sicher abschlie­ßen: Stel­le sicher, dass das Auto immer voll­stän­dig abge­schlos­sen ist und Wert­sa­chen nicht von außen sicht­bar sind.

Fazit

In der Regel deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Ver­lust von Haus­rat im Auto nicht ab, es sei denn, es han­delt sich um einen nach­weis­ba­ren Ein­bruch­dieb­stahl und dei­ne Ver­si­che­rung ent­hält eine erwei­ter­te Außen­ver­si­che­rung oder spe­zi­el­le Klau­seln, die die­sen Fall abde­cken. Eine Kfz-Ver­si­che­rung schützt in der Regel nur das Fahr­zeug selbst und nicht die dar­in befind­li­chen Gegen­stän­de. Um eine pas­sen­de Absi­che­rung zu fin­den, kann ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hel­fen, die bes­te Poli­ce mit einer erwei­ter­ten Außen­ver­si­che­rung oder ent­spre­chen­den Zusatz­bau­stei­nen zu finden.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Hausratversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Hausratversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen