Ja, der Inhalt deines Kellers zählt in der Regel zur Hausratversicherung, solange der Keller als Teil deiner Wohnung oder deines Hauses genutzt wird. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte und mögliche Einschränkungen, die du beachten solltest, wenn es um den Versicherungsschutz für deinen Kellerinhalt geht.
1. Was ist im Keller versichert?
Die Hausratversicherung deckt den Hausrat in deiner gesamten Wohnung, inklusive des Kellers, ab. Dazu gehören alle beweglichen Gegenstände, die du im Keller lagerst. Typische versicherte Gegenstände im Keller sind:
- Möbel: Alte oder gelagerte Möbelstücke.
- Fahrräder: Wenn sie im Keller gelagert werden, sind sie oft mitversichert, allerdings kann für Fahrräder eine separate Fahrradversicherung oder ein Zusatzbaustein sinnvoll sein.
- Werkzeuge und Gartengeräte: Geräte und Werkzeuge, die du im Keller lagerst, sind ebenfalls Teil des versicherten Hausrats.
- Winter- oder Sommerreifen: Reifen oder Autozubehör, das im Keller gelagert wird, fällt ebenfalls unter den Schutz der Hausratversicherung.
2. Versichert bei bestimmten Risiken
Dein Kellerinhalt ist gegen die gleichen Risiken versichert wie dein Hausrat in der Wohnung. Zu den versicherten Gefahren zählen:
- Einbruchdiebstahl: Wenn jemand in deinen Keller einbricht und Gegenstände stiehlt, ist dies in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wichtig ist, dass der Keller verschlossen war.
- Feuer: Schäden durch Brände im Keller werden ebenfalls von der Hausratversicherung übernommen.
- Leitungswasserschäden: Wenn es zu einem Rohrbruch kommt und dein Kellerinhalt durch das austretende Wasser beschädigt wird, ist dieser Schaden durch die Hausratversicherung gedeckt.
- Sturm und Hagel: Wenn der Keller durch indirekte Schäden von einem Sturm oder Hagel betroffen ist, etwa durch eindringendes Wasser, werden auch diese Schäden abgedeckt.
3. Einschränkungen für den Kellerinhalt
Obwohl der Kellerinhalt durch die Hausratversicherung geschützt ist, gibt es häufig Einschränkungen oder besondere Bedingungen für Gegenstände, die im Keller gelagert werden:
- Entschädigungsgrenzen: In manchen Hausratversicherungen gibt es Entschädigungsgrenzen für Gegenstände, die im Keller gelagert werden. Diese Grenze liegt oft bei einem Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme (zum Beispiel 10–20 %). Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass wertvolle Gegenstände im Keller ausreichend abgesichert sind.
- Wertvolle Gegenstände: Hochwertige oder wertvolle Gegenstände, wie teurer Schmuck oder Kunstwerke, sollten in der Regel nicht im Keller gelagert werden, da die Versicherung für solche Gegenstände oft geringere Entschädigungsgrenzen festlegt, wenn sie außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.
4. Diebstahl aus dem Keller
Diebstahl aus dem Keller wird von der Hausratversicherung nur dann gedeckt, wenn der Keller verschlossen war und der Diebstahl durch einen Einbruch erfolgt ist. Wenn der Keller nicht verschlossen war oder es sich um einfachen Diebstahl handelt, übernimmt die Versicherung den Schaden in der Regel nicht.
- Versicherungsschutz bei Einbruch: Die Versicherung zahlt den Schaden, wenn nachweislich in den Keller eingebrochen wurde, zum Beispiel durch Aufbrechen des Schlosses.
- Einfacher Diebstahl: Wenn Gegenstände gestohlen werden, ohne dass ein Einbruch vorliegt (z. B. bei offenem Keller), greift die Hausratversicherung in der Regel nicht.
5. Überschwemmung und Elementarschäden
Schäden durch Überschwemmungen oder Rückstau sind in der Hausratversicherung nicht automatisch abgedeckt. Wenn dein Keller in einem Gebiet liegt, das von solchen Risiken betroffen ist, kann es sinnvoll sein, einen Elementarbaustein in die Hausratversicherung aufzunehmen, der solche Naturgefahren absichert.
- Elementarschäden: Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau müssen durch eine Elementarversicherung gedeckt sein, da diese in der normalen Hausratversicherung nicht enthalten sind.
6. Was ist nicht versichert?
Einige Gegenstände, die du im Keller lagerst, sind möglicherweise nicht oder nur begrenzt durch die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören:
- Schmuck, Bargeld oder Wertsachen: Diese sollten in der Wohnung aufbewahrt werden, da sie im Keller oft nur bis zu einer sehr niedrigen Grenze oder gar nicht versichert sind.
- Fahrräder: Fahrräder sind zwar häufig im Keller versichert, aber es gibt oft spezielle Bedingungen oder Entschädigungsgrenzen. In manchen Fällen ist eine separate Fahrradversicherung notwendig.
Fazit
Ja, der Inhalt deines Kellers ist durch die Hausratversicherung abgedeckt, allerdings gibt es oft Einschränkungen oder Entschädigungsgrenzen, insbesondere für wertvolle Gegenstände. Wichtig ist, dass der Keller verschlossen ist, um den vollen Schutz bei Einbruchdiebstahl zu gewährleisten. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft dir, die passende Versicherung zu finden, die auch den Kellerinhalt ausreichend absichert, und deine Hausratversicherung Kosten optimal anzupassen.