Suche

Zählt mein Kel­ler­in­halt zur Hausratversicherung?

Ja, der Inhalt dei­nes Kel­lers zählt in der Regel zur Haus­rat­ver­si­che­rung, solan­ge der Kel­ler als Teil dei­ner Woh­nung oder dei­nes Hau­ses genutzt wird. Es gibt jedoch eini­ge wich­ti­ge Punk­te und mög­li­che Ein­schrän­kun­gen, die du beach­ten soll­test, wenn es um den Ver­si­che­rungs­schutz für dei­nen Kel­ler­in­halt geht.

1. Was ist im Kel­ler versichert?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt den Haus­rat in dei­ner gesam­ten Woh­nung, inklu­si­ve des Kel­lers, ab. Dazu gehö­ren alle beweg­li­chen Gegen­stän­de, die du im Kel­ler lagerst. Typi­sche ver­si­cher­te Gegen­stän­de im Kel­ler sind:

  • Möbel: Alte oder gela­ger­te Möbelstücke.
  • Fahr­rä­der: Wenn sie im Kel­ler gela­gert wer­den, sind sie oft mit­ver­si­chert, aller­dings kann für Fahr­rä­der eine sepa­ra­te Fahr­rad­ver­si­che­rung oder ein Zusatz­bau­stein sinn­voll sein.
  • Werk­zeu­ge und Gar­ten­ge­rä­te: Gerä­te und Werk­zeu­ge, die du im Kel­ler lagerst, sind eben­falls Teil des ver­si­cher­ten Hausrats.
  • Win­ter- oder Som­mer­rei­fen: Rei­fen oder Auto­zu­be­hör, das im Kel­ler gela­gert wird, fällt eben­falls unter den Schutz der Hausratversicherung.

2. Ver­si­chert bei bestimm­ten Risiken

Dein Kel­ler­in­halt ist gegen die glei­chen Risi­ken ver­si­chert wie dein Haus­rat in der Woh­nung. Zu den ver­si­cher­ten Gefah­ren zählen:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn jemand in dei­nen Kel­ler ein­bricht und Gegen­stän­de stiehlt, ist dies in der Regel durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Wich­tig ist, dass der Kel­ler ver­schlos­sen war.
  • Feu­er: Schä­den durch Brän­de im Kel­ler wer­den eben­falls von der Haus­rat­ver­si­che­rung übernommen.
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Wenn es zu einem Rohr­bruch kommt und dein Kel­ler­in­halt durch das aus­tre­ten­de Was­ser beschä­digt wird, ist die­ser Scha­den durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt.
  • Sturm und Hagel: Wenn der Kel­ler durch indi­rek­te Schä­den von einem Sturm oder Hagel betrof­fen ist, etwa durch ein­drin­gen­des Was­ser, wer­den auch die­se Schä­den abgedeckt.

3. Ein­schrän­kun­gen für den Kellerinhalt

Obwohl der Kel­ler­in­halt durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt ist, gibt es häu­fig Ein­schrän­kun­gen oder beson­de­re Bedin­gun­gen für Gegen­stän­de, die im Kel­ler gela­gert werden:

  • Ent­schä­di­gungs­gren­zen: In man­chen Haus­rat­ver­si­che­run­gen gibt es Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Gegen­stän­de, die im Kel­ler gela­gert wer­den. Die­se Gren­ze liegt oft bei einem Pro­zent­satz der Gesamt­ver­si­che­rungs­sum­me (zum Bei­spiel 10–20 %). Es ist rat­sam, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass wert­vol­le Gegen­stän­de im Kel­ler aus­rei­chend abge­si­chert sind.
  • Wert­vol­le Gegen­stän­de: Hoch­wer­ti­ge oder wert­vol­le Gegen­stän­de, wie teu­rer Schmuck oder Kunst­wer­ke, soll­ten in der Regel nicht im Kel­ler gela­gert wer­den, da die Ver­si­che­rung für sol­che Gegen­stän­de oft gerin­ge­re Ent­schä­di­gungs­gren­zen fest­legt, wenn sie außer­halb der Woh­nung auf­be­wahrt werden.

4. Dieb­stahl aus dem Keller

Dieb­stahl aus dem Kel­ler wird von der Haus­rat­ver­si­che­rung nur dann gedeckt, wenn der Kel­ler ver­schlos­sen war und der Dieb­stahl durch einen Ein­bruch erfolgt ist. Wenn der Kel­ler nicht ver­schlos­sen war oder es sich um ein­fa­chen Dieb­stahl han­delt, über­nimmt die Ver­si­che­rung den Scha­den in der Regel nicht.

  • Ver­si­che­rungs­schutz bei Ein­bruch: Die Ver­si­che­rung zahlt den Scha­den, wenn nach­weis­lich in den Kel­ler ein­ge­bro­chen wur­de, zum Bei­spiel durch Auf­bre­chen des Schlosses.
  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Wenn Gegen­stän­de gestoh­len wer­den, ohne dass ein Ein­bruch vor­liegt (z. B. bei offe­nem Kel­ler), greift die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht.

5. Über­schwem­mung und Elementarschäden

Schä­den durch Über­schwem­mun­gen oder Rück­stau sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung nicht auto­ma­tisch abge­deckt. Wenn dein Kel­ler in einem Gebiet liegt, das von sol­chen Risi­ken betrof­fen ist, kann es sinn­voll sein, einen Ele­men­tar­bau­stein in die Haus­rat­ver­si­che­rung auf­zu­neh­men, der sol­che Natur­ge­fah­ren absichert.

  • Ele­men­tar­schä­den: Schä­den durch Über­schwem­mun­gen, Stark­re­gen oder Rück­stau müs­sen durch eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung gedeckt sein, da die­se in der nor­ma­len Haus­rat­ver­si­che­rung nicht ent­hal­ten sind.

6. Was ist nicht versichert?

Eini­ge Gegen­stän­de, die du im Kel­ler lagerst, sind mög­li­cher­wei­se nicht oder nur begrenzt durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert. Dazu gehören:

  • Schmuck, Bar­geld oder Wert­sa­chen: Die­se soll­ten in der Woh­nung auf­be­wahrt wer­den, da sie im Kel­ler oft nur bis zu einer sehr nied­ri­gen Gren­ze oder gar nicht ver­si­chert sind.
  • Fahr­rä­der: Fahr­rä­der sind zwar häu­fig im Kel­ler ver­si­chert, aber es gibt oft spe­zi­el­le Bedin­gun­gen oder Ent­schä­di­gungs­gren­zen. In man­chen Fäl­len ist eine sepa­ra­te Fahr­rad­ver­si­che­rung notwendig.

Fazit

Ja, der Inhalt dei­nes Kel­lers ist durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, aller­dings gibt es oft Ein­schrän­kun­gen oder Ent­schä­di­gungs­gren­zen, ins­be­son­de­re für wert­vol­le Gegen­stän­de. Wich­tig ist, dass der Kel­ler ver­schlos­sen ist, um den vol­len Schutz bei Ein­bruch­dieb­stahl zu gewähr­leis­ten. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die auch den Kel­ler­in­halt aus­rei­chend absi­chert, und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal anzupassen.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Hausratversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Hausratversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen