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Zählt Schmuck als Hausrat?

Ja, Schmuck zählt grund­sätz­lich als Haus­rat und ist daher in der Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert. Aller­dings gibt es bei der Absi­che­rung von Schmuck spe­zi­el­le Regeln und Ent­schä­di­gungs­gren­zen, die beach­tet wer­den müs­sen, da es sich bei Schmuck um Wert­ge­gen­stän­de handelt.

Wie ist Schmuck in der Haus­rat­ver­si­che­rung abgesichert?

Schmuck ist gegen die glei­chen Gefah­ren wie der übri­ge Haus­rat ver­si­chert, darunter:

  • Ein­bruch­dieb­stahl
  • Feu­er
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den
  • Sturm und Hagel
  • Van­da­lis­mus nach einem Einbruch

Aller­dings sind Wert­ge­gen­stän­de wie Schmuck in der Haus­rat­ver­si­che­rung oft nur bis zu einem bestimm­ten Betrag ver­si­chert. Die­se Ent­schä­di­gungs­gren­ze liegt übli­cher­wei­se bei 10% bis 20% der gesam­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. Das bedeu­tet, dass bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von z. B. 50.000 Euro der Schmuck nur bis zu einem Wert von 5.000 bis 10.000 Euro ver­si­chert ist.

Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Schmuck

Vie­le Ver­si­che­rer set­zen kla­re Gren­zen für die Ent­schä­di­gung von Schmuck an:

  1. Ent­schä­di­gung bei Ein­bruch­dieb­stahl:
    • Schmuck, der in einem ver­schlos­se­nen Tre­sor auf­be­wahrt wird, ist in der Regel voll­stän­dig ver­si­chert. Wenn der Schmuck jedoch frei zugäng­lich oder in einer ein­fa­chen Schub­la­de auf­be­wahrt wird, ist die Ent­schä­di­gung häu­fig auf einen fest­ge­leg­ten Maxi­mal­be­trag begrenzt, z. B. 1.000 bis 2.000 Euro.
  2. Wert­ge­gen­stän­de im Safe:
    • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, höhe­re Sum­men für Schmuck zu ver­si­chern, wenn er in einem ver­si­che­rungs­zer­ti­fi­zier­ten Tre­sor auf­be­wahrt wird. In die­sem Fall kann die Ver­si­che­rung den vol­len Wert des Schmucks absi­chern, auch wenn er deut­lich über den typi­schen Ent­schä­di­gungs­gren­zen liegt.

Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes für Schmuck

Wenn Sie beson­ders wert­vol­len Schmuck besit­zen, kann es sinn­voll sein, den Ver­si­che­rungs­schutz durch spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne oder Erwei­te­run­gen der Haus­rat­ver­si­che­rung zu erhöhen:

  1. Erwei­ter­te Haus­rat­ver­si­che­rung für Wert­ge­gen­stän­de:
    • Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine Erwei­te­rung der Deckungs­sum­me für Schmuck und ande­re Wert­ge­gen­stän­de an. Die­se Erwei­te­rung kann indi­vi­du­ell ange­passt wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass der Schmuck im vol­len Wert abge­si­chert ist.
  2. Wert­sa­chen­ver­si­che­rung:
    • Eine spe­zi­el­le Wert­sa­chen­ver­si­che­rung oder Schmuck­ver­si­che­rung kann eben­falls abge­schlos­sen wer­den, um wert­vol­len Schmuck unab­hän­gig von den Ent­schä­di­gungs­gren­zen der Haus­rat­ver­si­che­rung zu ver­si­chern. Die­se Ver­si­che­rung bie­tet in der Regel einen umfas­sen­de­ren Schutz für teu­ren Schmuck, auch außer­halb der Wohnung.

Was ist bei der Ver­si­che­rung von Schmuck zu beachten?

  1. Auf­be­wah­rungs­pflich­ten:
    • Für beson­ders wert­vol­len Schmuck kann die Ver­si­che­rung ver­lan­gen, dass er in einem zer­ti­fi­zier­ten Tre­sor auf­be­wahrt wird. Wenn Schmuck nicht ord­nungs­ge­mäß gesi­chert ist, kann die Ent­schä­di­gungs­leis­tung ein­ge­schränkt sein.
  2. Schmuck außer­halb der Woh­nung:
    • Die Außen­ver­si­che­rung der Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für Wert­ge­gen­stän­de, die vor­über­ge­hend außer­halb der Woh­nung mit­ge­führt wer­den. Schmuck ist oft nur in begrenz­tem Umfang ver­si­chert, wenn er unter­wegs gestoh­len wird. Hier greift die Ver­si­che­rung meist nur bis zu einem bestimm­ten Betrag. Für umfas­sen­de­ren Schutz außer­halb der Woh­nung ist eine spe­zi­el­le Wert­sa­chen­ver­si­che­rung erforderlich.
  3. Nach­wei­se und Doku­men­ta­ti­on:
    • Um den Wert des Schmucks im Scha­dens­fall nach­wei­sen zu kön­nen, soll­ten Sie Kauf­be­le­ge, Gut­ach­ten oder Zer­ti­fi­ka­te auf­be­wah­ren. Die­se Unter­la­gen hel­fen, den genau­en Wert zu ermit­teln und die Scha­dens­re­gu­lie­rung zu beschleunigen.

Fazit

Ja, Schmuck zählt als Haus­rat und ist durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­si­chert. Aller­dings gibt es für Schmuck als Wert­ge­gen­stand meist Ent­schä­di­gungs­gren­zen, die bei 10% bis 20% der Ver­si­che­rungs­sum­me lie­gen. Für beson­ders wert­vol­len Schmuck kann es sinn­voll sein, den Schutz durch Zusatz­bau­stei­ne oder eine Wert­sa­chen­ver­si­che­rung zu erwei­tern. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, den opti­ma­len Schutz für Ihren Schmuck und ande­re Wert­ge­gen­stän­de zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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