Ja, Schmuck zählt grundsätzlich als Hausrat und ist daher in der Hausratversicherung mitversichert. Allerdings gibt es bei der Absicherung von Schmuck spezielle Regeln und Entschädigungsgrenzen, die beachtet werden müssen, da es sich bei Schmuck um Wertgegenstände handelt.
Wie ist Schmuck in der Hausratversicherung abgesichert?
Schmuck ist gegen die gleichen Gefahren wie der übrige Hausrat versichert, darunter:
- Einbruchdiebstahl
- Feuer
- Leitungswasserschäden
- Sturm und Hagel
- Vandalismus nach einem Einbruch
Allerdings sind Wertgegenstände wie Schmuck in der Hausratversicherung oft nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert. Diese Entschädigungsgrenze liegt üblicherweise bei 10% bis 20% der gesamten Versicherungssumme. Das bedeutet, dass bei einer Versicherungssumme von z. B. 50.000 Euro der Schmuck nur bis zu einem Wert von 5.000 bis 10.000 Euro versichert ist.
Entschädigungsgrenzen für Schmuck
Viele Versicherer setzen klare Grenzen für die Entschädigung von Schmuck an:
- Entschädigung bei Einbruchdiebstahl:
- Schmuck, der in einem verschlossenen Tresor aufbewahrt wird, ist in der Regel vollständig versichert. Wenn der Schmuck jedoch frei zugänglich oder in einer einfachen Schublade aufbewahrt wird, ist die Entschädigung häufig auf einen festgelegten Maximalbetrag begrenzt, z. B. 1.000 bis 2.000 Euro.
- Wertgegenstände im Safe:
- Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, höhere Summen für Schmuck zu versichern, wenn er in einem versicherungszertifizierten Tresor aufbewahrt wird. In diesem Fall kann die Versicherung den vollen Wert des Schmucks absichern, auch wenn er deutlich über den typischen Entschädigungsgrenzen liegt.
Erweiterung des Versicherungsschutzes für Schmuck
Wenn Sie besonders wertvollen Schmuck besitzen, kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz durch spezielle Zusatzbausteine oder Erweiterungen der Hausratversicherung zu erhöhen:
- Erweiterte Hausratversicherung für Wertgegenstände:
- Viele Versicherer bieten eine Erweiterung der Deckungssumme für Schmuck und andere Wertgegenstände an. Diese Erweiterung kann individuell angepasst werden, um sicherzustellen, dass der Schmuck im vollen Wert abgesichert ist.
- Wertsachenversicherung:
- Eine spezielle Wertsachenversicherung oder Schmuckversicherung kann ebenfalls abgeschlossen werden, um wertvollen Schmuck unabhängig von den Entschädigungsgrenzen der Hausratversicherung zu versichern. Diese Versicherung bietet in der Regel einen umfassenderen Schutz für teuren Schmuck, auch außerhalb der Wohnung.
Was ist bei der Versicherung von Schmuck zu beachten?
- Aufbewahrungspflichten:
- Für besonders wertvollen Schmuck kann die Versicherung verlangen, dass er in einem zertifizierten Tresor aufbewahrt wird. Wenn Schmuck nicht ordnungsgemäß gesichert ist, kann die Entschädigungsleistung eingeschränkt sein.
- Schmuck außerhalb der Wohnung:
- Die Außenversicherung der Hausratversicherung bietet Schutz für Wertgegenstände, die vorübergehend außerhalb der Wohnung mitgeführt werden. Schmuck ist oft nur in begrenztem Umfang versichert, wenn er unterwegs gestohlen wird. Hier greift die Versicherung meist nur bis zu einem bestimmten Betrag. Für umfassenderen Schutz außerhalb der Wohnung ist eine spezielle Wertsachenversicherung erforderlich.
- Nachweise und Dokumentation:
- Um den Wert des Schmucks im Schadensfall nachweisen zu können, sollten Sie Kaufbelege, Gutachten oder Zertifikate aufbewahren. Diese Unterlagen helfen, den genauen Wert zu ermitteln und die Schadensregulierung zu beschleunigen.
Fazit
Ja, Schmuck zählt als Hausrat und ist durch die Hausratversicherung abgesichert. Allerdings gibt es für Schmuck als Wertgegenstand meist Entschädigungsgrenzen, die bei 10% bis 20% der Versicherungssumme liegen. Für besonders wertvollen Schmuck kann es sinnvoll sein, den Schutz durch Zusatzbausteine oder eine Wertsachenversicherung zu erweitern. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, den optimalen Schutz für Ihren Schmuck und andere Wertgegenstände zu finden und die Hausratversicherung Kosten zu optimieren.