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Zählt selbst gebautes Mobiliar als Hausrat?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, selbst gebautes Mobiliar zählt als Hausrat und ist in der Hausratversicherung versichert — unabhängig davon, ob du die Möbel gekauft oder selbst hergestellt hast. Solange die Gegenstände in deinem Haushalt dem üblichen Wohngebrauch dienen, genießen sie den vollen Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm.

Ja, selbst gebau­tes Mobi­li­ar zählt als Haus­rat und ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert — unab­hän­gig davon, ob du die Möbel gekauft oder selbst her­ge­stellt hast. Solan­ge die Gegen­stän­de in dei­nem Haus­halt dem übli­chen Wohn­ge­brauch die­nen, genie­ßen sie den vol­len Ver­si­che­rungs­schutz gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl und Sturm.

Ver­si­che­rungs­schutz für selbst gebau­te Möbel

Selbst­ge­bau­te Schrän­ke, Tische, Rega­le oder Sofas fal­len unter das beweg­li­che Inven­tar dei­nes Haus­halts und sind damit gegen alle Stan­dard-Gefah­ren der Haus­rat­ver­si­che­rung abgesichert:

  • Feu­er und Blitz­schlag: Schä­den durch Brand sind voll­stän­dig versichert
  • Lei­tungs­was­ser: Defek­te Roh­re oder Was­ser­schä­den wer­den erstattet
  • Ein­bruch­dieb­stahl: Gestoh­le­ne oder beschä­dig­te Möbel beim Ein­bruch sind geschützt
  • Sturm und Hagel: Wet­ter­schä­den an dei­nen Möbeln wer­den reguliert
  • Van­da­lis­mus: Vor­sätz­li­che Beschä­di­gun­gen (oft in Premium-Tarifen)

Wert­ermitt­lung im Scha­dens­fall — Das ist wichtig

Weil selbst gebau­tes Mobi­li­ar kei­nen Kas­sen­bon hat, erstat­tet die Ver­si­che­rung den Wie­der­be­schaf­fungs­wert — also den Preis für ein ver­gleich­ba­res neu­es Möbel­stück. Alter­na­tiv wer­den die Mate­ri­al­kos­ten plus ange­mes­se­ne Arbeits­zeit kal­ku­liert. Hier ent­schei­dend: Doku­men­ta­ti­on ist dein bes­ter Freund. Samm­le Quit­tun­gen für alle Mate­ria­li­en, mache Fotos wäh­rend des Bau­pro­zes­ses und notie­re dir den unge­fäh­ren Zeit­auf­wand. Die­se Unter­la­gen beschleu­ni­gen die Scha­dens­re­gu­lie­rung erheb­lich und hel­fen bei Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über den Wert.

Beson­de­re Rege­lun­gen für hoch­wer­ti­ge Einzelstücke

Wenn du hand­werk­lich anspruchs­vol­le oder beson­ders wert­vol­le Möbel selbst fer­tigst, kön­nen die übli­chen Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Wert­sa­chen grei­fen. Vie­le Poli­cen decken ein­zel­ne Gegen­stän­de nur bis ca. 500–1.000 Euro ab. Für teu­re­re Stü­cke soll­test du:

  • Den exak­ten Wert mit dem Ver­si­che­rer klä­ren und die Ver­si­che­rungs­sum­me ggf. erhöhen
  • Eine Zusatz­ver­si­che­rung für Kunst­hand­werk oder Wert­sa­chen in Betracht ziehen
  • Even­tu­ell eine Inven­tar­lis­te mit Fotos der Ver­si­che­rung einreichen

Außen­be­reichs­mö­bel — Oft nicht auto­ma­tisch versichert

Selbst gebau­tes Mobi­li­ar im Gar­ten, auf Ter­ras­se oder Bal­kon fällt häu­fig nicht unter die Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung. Der Ver­si­che­rungs­schutz beschränkt sich meist auf Wohn­räu­me und Neben­räu­me wie Kel­ler oder Gara­ge. Gar­ten­aus­stat­tung benö­tigt oft eine sepa­ra­te Zusatz­de­ckung oder Außenversicherung.

Prak­ti­sche Check­lis­te für dich

  • Alle Mate­ri­al­rech­nun­gen sam­meln und archivieren
  • Fotos des fer­ti­gen Möbels aus meh­re­ren Per­spek­ti­ven machen
  • Gro­be Zeit­auf­wen­dung doku­men­tie­ren (hilft bei der Wertfeststellung)
  • Beson­ders wert­vol­le Stü­cke der Ver­si­che­rung vor­ab mitteilen
  • Prü­fen, ob Außen­be­reichs­mö­bel ver­si­chert sind — ggf. Zusatz­schutz buchen
  • Bei Ver­trags­ab­schluss oder Anpas­sung die Ver­si­che­rungs­sum­me rea­lis­tisch wählen
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