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Zählt selbst gebau­tes Mobi­li­ar als Hausrat?

Ja, selbst gebau­tes Mobi­li­ar zählt grund­sätz­lich als Haus­rat und ist somit in der Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob die Möbel gekauft oder selbst her­ge­stellt wur­den, solan­ge sie sich in dei­nem Haus­halt befin­den und dort dem übli­chen Wohn­ge­brauch dienen.

1. Ver­si­che­rungs­schutz für selbst gebau­tes Mobiliar

Selbst­ge­bau­te Möbel wie Schrän­ke, Tische, Rega­le oder Sofas fal­len unter den nor­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung, da sie zum beweg­li­chen Inven­tar des Haus­halts gehö­ren. Sie sind somit gegen die typi­schen ver­si­cher­ten Gefah­ren geschützt, wie:

  • Feu­er: Schä­den durch Brand oder Blitzschlag.
  • Lei­tungs­was­ser: Schä­den durch aus­lau­fen­des Was­ser aus defek­ten Leitungen.
  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn die selbst gebau­ten Möbel im Rah­men eines Ein­bruchs gestoh­len oder beschä­digt werden.
  • Sturm­schä­den: Schä­den durch extre­me Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se wie Sturm oder Hagel.

2. Bewer­tung von selbst gebau­tem Mobiliar

Da selbst gebau­tes Mobi­li­ar oft kei­nen Kauf­preis hat, stellt sich die Fra­ge, wie der Wert im Scha­dens­fall ermit­telt wird. In der Regel wird die Haus­rat­ver­si­che­rung den Wie­der­be­schaf­fungs­wert erset­zen. Bei selbst her­ge­stell­ten Möbeln bedeu­tet das, dass der Ver­si­che­rer ent­we­der den Preis für ein gleich­wer­ti­ges Möbel­stück oder die Kos­ten für Mate­ri­al und Arbeits­zeit erstat­tet, die du für den Bau auf­ge­wen­det hast.

  • Bele­ge und Doku­men­ta­ti­on: Es ist sinn­voll, den Bau­pro­zess und die ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en gut zu doku­men­tie­ren. Fotos und Rech­nun­gen für die gekauf­ten Mate­ria­li­en kön­nen im Scha­dens­fall hel­fen, den Wert der Möbel bes­ser zu ermitteln.

3. Beson­der­hei­ten bei hand­werk­li­chen Einzelstücken

Wenn du sehr wert­vol­le oder beson­ders auf­wän­dig gestal­te­te Möbel­stü­cke selbst gebaut hast, die über den übli­chen Wert von Stan­dard­mö­beln hin­aus­ge­hen, kann es sinn­voll sein, die­se als Wert­ge­gen­stän­de in der Haus­rat­ver­si­che­rung anzu­ge­ben oder den Ver­si­che­rungs­schutz durch eine Son­der­ver­si­che­rung für Kunst­wer­ke oder hand­werk­li­che Uni­ka­te zu erweitern.

  • Wert­sa­chen­gren­zen: Beach­te, dass eini­ge Haus­rat­ver­si­che­run­gen für beson­ders wert­vol­le Gegen­stän­de, dar­un­ter auch spe­zi­ell ange­fer­tig­te Möbel, Ent­schä­di­gungs­gren­zen fest­le­gen. Du soll­test prü­fen, ob der Wert dei­ner Möbel die­se Gren­zen über­steigt und gege­be­nen­falls die Ver­si­che­rungs­sum­me anpassen.

4. Mobi­li­ar im Außenbereich

Wenn du selbst gebau­tes Mobi­li­ar im Gar­ten, auf der Ter­ras­se oder dem Bal­kon nutzt, soll­test du prü­fen, ob die­se Gegen­stän­de durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind. Oft gilt der Ver­si­che­rungs­schutz nur für Möbel, die sich im Wohn­be­reich oder in Neben­räu­men wie Gara­gen oder Kel­lern befin­den. Für Möbel im Außen­be­reich kann eine zusätz­li­che Absi­che­rung erfor­der­lich sein.

Fazit

Ja, selbst gebau­tes Mobi­li­ar zählt in der Haus­rat­ver­si­che­rung als Haus­rat und ist gegen die übli­chen Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch und Sturm abge­si­chert. Im Scha­dens­fall wird der Wie­der­be­schaf­fungs­wert oder der Wert der Mate­ria­li­en und der Arbeits­zeit erstat­tet. Es ist rat­sam, den Bau­pro­zess und die ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en gut zu doku­men­tie­ren. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die bes­te Poli­ce für dei­ne indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass selbst gebau­tes Mobi­li­ar und ande­re wert­vol­le Gegen­stän­de opti­mal abge­si­chert sind.

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