Ja, selbst gebautes Mobiliar zählt grundsätzlich als Hausrat und ist somit in der Hausratversicherung versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Möbel gekauft oder selbst hergestellt wurden, solange sie sich in deinem Haushalt befinden und dort dem üblichen Wohngebrauch dienen.
1. Versicherungsschutz für selbst gebautes Mobiliar
Selbstgebaute Möbel wie Schränke, Tische, Regale oder Sofas fallen unter den normalen Versicherungsschutz der Hausratversicherung, da sie zum beweglichen Inventar des Haushalts gehören. Sie sind somit gegen die typischen versicherten Gefahren geschützt, wie:
- Feuer: Schäden durch Brand oder Blitzschlag.
- Leitungswasser: Schäden durch auslaufendes Wasser aus defekten Leitungen.
- Einbruchdiebstahl: Wenn die selbst gebauten Möbel im Rahmen eines Einbruchs gestohlen oder beschädigt werden.
- Sturmschäden: Schäden durch extreme Witterungsverhältnisse wie Sturm oder Hagel.
2. Bewertung von selbst gebautem Mobiliar
Da selbst gebautes Mobiliar oft keinen Kaufpreis hat, stellt sich die Frage, wie der Wert im Schadensfall ermittelt wird. In der Regel wird die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzen. Bei selbst hergestellten Möbeln bedeutet das, dass der Versicherer entweder den Preis für ein gleichwertiges Möbelstück oder die Kosten für Material und Arbeitszeit erstattet, die du für den Bau aufgewendet hast.
- Belege und Dokumentation: Es ist sinnvoll, den Bauprozess und die verwendeten Materialien gut zu dokumentieren. Fotos und Rechnungen für die gekauften Materialien können im Schadensfall helfen, den Wert der Möbel besser zu ermitteln.
3. Besonderheiten bei handwerklichen Einzelstücken
Wenn du sehr wertvolle oder besonders aufwändig gestaltete Möbelstücke selbst gebaut hast, die über den üblichen Wert von Standardmöbeln hinausgehen, kann es sinnvoll sein, diese als Wertgegenstände in der Hausratversicherung anzugeben oder den Versicherungsschutz durch eine Sonderversicherung für Kunstwerke oder handwerkliche Unikate zu erweitern.
- Wertsachengrenzen: Beachte, dass einige Hausratversicherungen für besonders wertvolle Gegenstände, darunter auch speziell angefertigte Möbel, Entschädigungsgrenzen festlegen. Du solltest prüfen, ob der Wert deiner Möbel diese Grenzen übersteigt und gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen.
4. Mobiliar im Außenbereich
Wenn du selbst gebautes Mobiliar im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon nutzt, solltest du prüfen, ob diese Gegenstände durch die Hausratversicherung abgedeckt sind. Oft gilt der Versicherungsschutz nur für Möbel, die sich im Wohnbereich oder in Nebenräumen wie Garagen oder Kellern befinden. Für Möbel im Außenbereich kann eine zusätzliche Absicherung erforderlich sein.
Fazit
Ja, selbst gebautes Mobiliar zählt in der Hausratversicherung als Hausrat und ist gegen die üblichen Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Einbruch und Sturm abgesichert. Im Schadensfall wird der Wiederbeschaffungswert oder der Wert der Materialien und der Arbeitszeit erstattet. Es ist ratsam, den Bauprozess und die verwendeten Materialien gut zu dokumentieren. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft dir, die beste Police für deine individuellen Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass selbst gebautes Mobiliar und andere wertvolle Gegenstände optimal abgesichert sind.