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Zählt Sport­aus­rüs­tung zur Hausratversicherung?

Ja, Sport­aus­rüs­tung zählt in der Regel zur Haus­rat­ver­si­che­rung und ist somit mit­ver­si­chert, solan­ge sie sich in der Woh­nung oder dem Haus befin­det. Dazu gehö­ren Gegen­stän­de wie Fahr­rä­der, Ski­er, Snow­boards, Golf­aus­rüs­tung, Ten­nis­ra­ckets und ande­re sport­li­che Gerä­te. Es gibt jedoch eini­ge wich­ti­ge Punk­te, die du beach­ten solltest:

1. Ver­si­che­rungs­schutz für Sport­aus­rüs­tung zu Hause

Sport­aus­rüs­tung, die in dei­nem Wohn­be­reich, im Kel­ler oder in der Gara­ge auf­be­wahrt wird, ist durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gegen die übli­chen Risi­ken wie Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl, Lei­tungs­was­ser, Van­da­lis­mus und Sturm­schä­den abge­si­chert. Der Schutz gilt für den gesam­ten beweg­li­chen Haus­rat, also auch für Sport­ge­rä­te und Ausrüstungen.

Bei­spiel­haf­te abge­deck­te Risi­ken:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn jemand in dei­ne Woh­nung oder dein Haus ein­bricht und Sport­aus­rüs­tung stiehlt, ist dies durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Feu­er oder Lei­tungs­was­ser­schä­den: Wenn dei­ne Sport­aus­rüs­tung durch ein Feu­er oder einen Was­ser­scha­den beschä­digt wird, wird der Scha­den eben­falls durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt.

2. Sport­aus­rüs­tung außer­halb der Wohnung

Wenn du dei­ne Sport­aus­rüs­tung außer­halb der Woh­nung nutzt oder auf­be­wahrst, wie z. B. beim Sport, Cam­ping oder auf Rei­sen, gibt es Ein­schrän­kun­gen, die du beach­ten solltest.

  • Außen­ver­si­che­rung: Eini­ge Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten eine Außen­ver­si­che­rung, die den Haus­rat auch dann schützt, wenn er sich vor­über­ge­hend außer­halb der Woh­nung befin­det. Das kann auch für Sport­aus­rüs­tung gel­ten, jedoch ist die­ser Schutz oft zeit­lich oder betrags­mä­ßig begrenzt (z. B. bis zu 10% der Ver­si­che­rungs­sum­me oder für einen Zeit­raum von 3 Mona­ten).
  • Ein­fa­cher Dieb­stahl: Wenn Sport­aus­rüs­tung im Frei­en oder an öffent­li­chen Orten gestoh­len wird, greift der Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht, es sei denn, der Dieb­stahl erfolgt im Rah­men eines Ein­bruchs. Ein­fa­cher Dieb­stahl, z. B. wenn ein Fahr­rad aus einem offe­nen Bereich gestoh­len wird, ist meist nicht abgedeckt.

3. Fahr­rä­der als Sonderfall

Fahr­rä­der zäh­len zur Sport­aus­rüs­tung, aber der Dieb­stahl von Fahr­rä­dern außer­halb der Woh­nung ist meist nicht stan­dard­mä­ßig in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Dafür musst du eine spe­zi­el­le Fahr­rad­dieb­stahl-Klau­sel hinzufügen.

  • Fahr­rad­dieb­stahl-Klau­sel: Die­se erwei­tert den Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung und deckt den Dieb­stahl von Fahr­rä­dern auch außer­halb der Woh­nung ab, z. B. wenn das Fahr­rad auf der Stra­ße oder vor dem Haus gestoh­len wird. Ach­te dar­auf, dass dein Fahr­rad immer abge­schlos­sen ist, um den Ver­si­che­rungs­schutz aufrechtzuerhalten.

4. Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Sportausrüstung

Sport­aus­rüs­tung kann in man­chen Haus­rat­ver­si­che­run­gen Ent­schä­di­gungs­gren­zen unter­lie­gen, beson­ders wenn es sich um hoch­wer­ti­ge oder spe­zia­li­sier­te Aus­rüs­tung han­delt, wie z. B. Tauch‑, Golf- oder Ski­aus­rüs­tung.

  • Begrenz­te Deckung: In eini­gen Poli­cen gibt es eine Begren­zung der Ent­schä­di­gung für bestimm­te Arten von Sport­aus­rüs­tung. Wenn du beson­ders wert­vol­le Sport­ge­rä­te besitzt, lohnt es sich, eine Erhö­hung der Deckungs­sum­me in Betracht zu zie­hen oder eine spe­zi­el­le Wert­sa­chen­ver­si­che­rung für die­se Gegen­stän­de abzuschließen.

5. Zusatz­ver­si­che­rung für teu­re Sportausrüstung

Wenn du hoch­wer­ti­ge Sport­aus­rüs­tung besitzt, die einen beson­ders hohen Wert hat, kann es sinn­voll sein, eine spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­rung oder einen Pre­mi­um­schutz abzu­schlie­ßen, um den vol­len Wert im Scha­dens­fall abzudecken.

  • Wert­sa­chen­ver­si­che­rung: Für beson­ders teu­re Sport­ge­rä­te wie Elek­tro­fahr­rä­der, hoch­wer­ti­ge Ski­aus­rüs­tun­gen oder Golf­aus­rüs­tun­gen kann eine Wert­sa­chen­ver­si­che­rung sinn­voll sein, um den vol­len Neu­wert im Scha­dens­fall zu sichern.

Fazit

Ja, Sport­aus­rüs­tung zählt zur Haus­rat­ver­si­che­rung und ist gegen die übli­chen Risi­ken wie Ein­bruch, Feu­er, Lei­tungs­was­ser und Sturm­schä­den ver­si­chert, solan­ge sie sich in der Woh­nung oder im Haus befin­det. Wenn die Sport­aus­rüs­tung jedoch außer­halb der Woh­nung genutzt oder auf­be­wahrt wird, ist der Ver­si­che­rungs­schutz ein­ge­schränkt, und der Dieb­stahl im Frei­en ist oft nicht auto­ma­tisch ver­si­chert, es sei denn, es wur­de eine Fahr­rad­dieb­stahl-Klau­sel abge­schlos­sen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz für dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass dei­ne Sport­aus­rüs­tung opti­mal abge­si­chert ist.

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