Ja, technisches Equipment zählt in der Regel zur Hausratversicherung und ist somit gegen die üblichen versicherten Risiken wie Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser und Sturm abgesichert. Unter technischem Equipment fallen viele Geräte, die heutzutage in Haushalten zu finden sind, wie Computer, Laptops, Smartphones, Fernseher, Hi-Fi-Anlagen und Spielkonsolen.
Welche Arten von technischem Equipment sind versichert?
Die Hausratversicherung deckt in der Regel folgende technische Geräte ab:
- Unterhaltungselektronik:
- Fernseher, Hi-Fi-Anlagen, Lautsprecher, Spielkonsolen und ähnliche Geräte.
- Computer und Laptops:
- PCs, Laptops, Tablets und Peripheriegeräte wie Drucker und Monitore.
- Smartphones und mobile Geräte:
- Smartphones, Tablets, Smartwatches und andere tragbare Geräte, sofern sie sich im Haushalt befinden.
- Haushaltsgeräte:
- Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke und Geschirrspüler.
- Multimedia-Geräte:
- Kameras, Videoaufzeichnungsgeräte und deren Zubehör.
Welche Risiken sind für technisches Equipment abgedeckt?
Technisches Equipment ist durch die Hausratversicherung gegen die gleichen Gefahren wie der übrige Hausrat versichert:
- Einbruchdiebstahl:
- Wird Ihr technisches Equipment bei einem Einbruch gestohlen, zahlt die Hausratversicherung in der Regel den Neuwert der Geräte.
- Feuer und Leitungswasserschäden:
- Wenn technisches Equipment durch einen Brand oder einen Wasserschaden beschädigt wird, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.
- Sturmschäden:
- Wenn durch einen Sturm oder Hagel Wasser in die Wohnung eindringt und technisches Equipment beschädigt wird, ist dies durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Was ist nicht abgedeckt?
Es gibt einige Situationen, in denen die Hausratversicherung für technisches Equipment nicht zahlt:
- Eigene Fahrlässigkeit:
- Wenn technisches Equipment durch unsachgemäße Handhabung beschädigt wird (z. B. durch Herunterfallen oder Flüssigkeitsschäden), greift die Hausratversicherung nicht.
- Schäden außerhalb der Wohnung:
- Mobile Geräte wie Smartphones oder Laptops sind nur dann versichert, wenn sie sich im Haushalt befinden. Werden sie unterwegs gestohlen oder beschädigt, greift die Hausratversicherung nicht. Hier kann eine spezielle Elektronikversicherung oder eine Außenversicherung sinnvoll sein.
- Überspannungsschäden:
- Schäden durch Überspannung nach einem Blitzschlag sind oft nur durch eine zusätzliche Klausel in der Hausratversicherung abgedeckt. Prüfen Sie, ob diese Deckung in Ihrer Police enthalten ist, besonders wenn Sie teure elektronische Geräte besitzen.
Zusatzschutz für technisches Equipment
Wenn Sie besonders teures oder empfindliches technisches Equipment besitzen, können Sie den Versicherungsschutz erweitern:
- Elektronikversicherung:
- Eine spezielle Elektronikversicherung bietet zusätzlichen Schutz für teures technisches Equipment. Diese Versicherung greift auch bei Schäden durch Bedienfehler, Fahrlässigkeit oder unterwegs.
- Schutz vor Überspannungsschäden:
- Viele Versicherer bieten eine Erweiterung für Überspannungsschäden an, die elektronische Geräte vor Spannungsspitzen durch Blitzschlag schützt.
Fazit
Ja, technisches Equipment ist in der Hausratversicherung versichert und wird gegen Risiken wie Einbruch, Feuer, Leitungswasser und Sturm geschützt. Mobile Geräte sind jedoch nur innerhalb der Wohnung versichert, und Schäden durch eigene Fahrlässigkeit sind in der Regel nicht abgedeckt. Wenn Sie teures Equipment besitzen, kann es sinnvoll sein, den Schutz durch eine Elektronikversicherung oder eine Erweiterung gegen Überspannungsschäden zu ergänzen. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, die passende Versicherung zu finden und die Hausratversicherung Kosten optimal zu gestalten.