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Zah­len Ver­si­che­rer auch für Fol­ge­kos­ten bei Personenschäden?

Über­nimmt die Ver­si­che­rung auch für Fol­ge­kos­ten bei Personenschäden?

Ja, in der Regel deckt eine ord­nungs­ge­mäß abge­schlos­se­ne e‑scooter ver­si­che­rung auch Fol­ge­kos­ten bei Per­so­nen­schä­den ab – und zwar im Rah­men des ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Haft­pflicht­schut­zes. Das bedeu­tet, wenn Du mit Dei­nem e‑scooter im Stra­ßen­ver­kehr einen Unfall ver­ur­sachst und dadurch Per­so­nen ver­letzt wer­den, über­nimmt Dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht nur die unmit­tel­ba­ren Kos­ten für Heil­be­hand­lun­gen, son­dern auch lang­fris­ti­ge Folgekosten.

Wesent­li­che Aspek­te der Folgekostenübernahme

  • Umfas­sen­der Per­so­nen­schutz:
    Die gesetz­li­che Haft­pflicht, die Du als Vor­aus­set­zung beim e scoo­ter ver­si­chern abschlie­ßen musst, deckt in der Regel Per­so­nen­schä­den ab. Das schließt Kos­ten für Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, ambu­lan­te Behand­lun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men und auch Schmer­zens­geld ein – sofern die­se durch den Unfall ver­ur­sacht wurden.

  • Lang­fris­ti­ge Fol­ge­kos­ten:
    Neben den aku­ten Behand­lungs­kos­ten kön­nen auch lang­fris­ti­ge Fol­ge­kos­ten, wie zum Bei­spiel Ren­ten­zah­lun­gen oder Anpas­sun­gen im All­tag (z. B. Umbau­ten im Wohn­be­reich bei blei­ben­den Ein­schrän­kun­gen), über­nom­men wer­den. Wie hoch die­se Leis­tun­gen aus­fal­len, hängt von der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me Dei­ner ver­si­che­rung e‑scooter ab.

  • Tarif­va­ri­an­ten und Zusatz­leis­tun­gen:
    Eini­ge Anbie­ter inte­grie­ren in ihren elek­tro­rol­ler ver­si­che­rung-Tari­fen spe­zi­el­le Bau­stei­ne, die über die rei­ne Haft­pflicht hin­aus­ge­hen. So kön­nen in erwei­ter­ten Poli­cen auch Fol­ge­kos­ten abge­deckt sein, die bei schwe­ren Per­so­nen­schä­den ent­ste­hen. Bei sol­chen Poli­cen spricht man oft von erwei­ter­ten Scha­dens­re­gu­lie­run­gen, die auch in lang­wie­ri­gen Gerichts­ver­fah­ren grei­fen können.

Wich­ti­ge Hin­wei­se und Ausnahmen

  • Ver­hal­ten im Unfall­fall:
    Damit der Ver­si­che­rungs­schutz für Fol­ge­kos­ten wirk­sam bleibt, ist es ent­schei­dend, dass Du den Unfall unver­züg­lich und voll­stän­dig mel­dest und alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen – wie Unfall­be­rich­te, ärzt­li­che Gut­ach­ten und Zeu­gen­aus­sa­gen – ein­reichst. Ver­säum­nis­se in der Scha­dens­mel­dung kön­nen zu Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen führen.

  • Vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten:
    Soll­te der Unfall durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten ver­ur­sacht wor­den sein, kann der Ver­si­che­rer die Über­nah­me von Fol­ge­kos­ten kür­zen oder ganz ver­wei­gern. Es ist daher wich­tig, stets ver­ant­wor­tungs­be­wusst zu handeln.

Fazit

Die gesetz­li­che e‑scooter ver­si­che­rung deckt in der Regel auch lang­fris­ti­ge Fol­ge­kos­ten bei Per­so­nen­schä­den ab – von Heil­be­hand­lun­gen über Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men bis hin zu Schmer­zens­geld und Ren­ten­zah­lun­gen. Ent­schei­dend ist, dass Du den Unfall schnell und voll­stän­dig mel­dest und alle rele­van­ten Unter­la­gen ein­reichst, damit Dei­ne e scoo­ter ver­si­chern-Poli­ce im Scha­dens­fall opti­mal greift. So bist Du recht­lich und finan­zi­ell best­mög­lich abge­si­chert, wenn es zu Per­so­nen­schä­den kommt.

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