Ja, die Gebäudeversicherung zahlt in der Regel bei einem Rohrbruch, sofern dieser zu den versicherten Gefahren zählt. Ein Rohrbruch fällt unter die Kategorie der Leitungswasserschäden, die standardmäßig in den meisten Wohngebäudeversicherungen enthalten sind.
Was deckt die Gebäudeversicherung bei einem Rohrbruch ab?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen an Wänden, Böden und Decken, die durch den Wasseraustritt beschädigt wurden.
- Auch die Reparatur des defekten Rohrs ist oft mitversichert, abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag.
- Folgeschäden durch Wasseraustritt:
- Wenn das austretende Wasser Folgeschäden verursacht, z. B. in Form von Schimmel oder Schäden an weiteren Gebäudeteilen, übernimmt die Versicherung auch diese Kosten.
- Kosten für Trocknungsarbeiten:
- Nach einem Wasserschaden durch einen Rohrbruch sind oft Trocknungsmaßnahmen notwendig, um weitere Schäden zu verhindern. Diese Kosten werden ebenfalls von der Wohngebäudeversicherung getragen.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände wie Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte, die durch den Wasseraustritt beschädigt werden, sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hier greift die Hausratversicherung.
- Vorsätzlich verursachte Schäden oder Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z. B. Nichtbeachtung von Wartungsarbeiten) können zum Leistungsausschluss führen.
Fazit:
Ein Rohrbruch wird in der Regel von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sofern die Bedingungen des Vertrags erfüllt sind. Schäden an der Bausubstanz und Folgeschäden sind versichert, bewegliche Gegenstände jedoch nur über eine Hausratversicherung. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den besten Versicherungsschutz zu finden.