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Zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei einem Rohrbruch?

Ja, die Gebäu­de­ver­si­che­rung zahlt in der Regel bei einem Rohr­bruch, sofern die­ser zu den ver­si­cher­ten Gefah­ren zählt. Ein Rohr­bruch fällt unter die Kate­go­rie der Lei­tungs­was­ser­schä­den, die stan­dard­mä­ßig in den meis­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten sind.

Was deckt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei einem Rohr­bruch ab?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Die Gebäu­de­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren an Wän­den, Böden und Decken, die durch den Was­ser­aus­tritt beschä­digt wurden.
    • Auch die Repa­ra­tur des defek­ten Rohrs ist oft mit­ver­si­chert, abhän­gig vom jewei­li­gen Versicherungsvertrag.
  2. Fol­ge­schä­den durch Was­ser­aus­tritt:
    • Wenn das aus­tre­ten­de Was­ser Fol­ge­schä­den ver­ur­sacht, z. B. in Form von Schim­mel oder Schä­den an wei­te­ren Gebäu­de­tei­len, über­nimmt die Ver­si­che­rung auch die­se Kosten.
  3. Kos­ten für Trock­nungs­ar­bei­ten:
    • Nach einem Was­ser­scha­den durch einen Rohr­bruch sind oft Trock­nungs­maß­nah­men not­wen­dig, um wei­te­re Schä­den zu ver­hin­dern. Die­se Kos­ten wer­den eben­falls von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung getragen.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel, Tep­pi­che oder Elek­tro­ge­rä­te, die durch den Was­ser­aus­tritt beschä­digt wer­den, sind nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier greift die Haus­rat­ver­si­che­rung.
  • Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den oder Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit (z. B. Nicht­be­ach­tung von War­tungs­ar­bei­ten) kön­nen zum Leis­tungs­aus­schluss führen.

Fazit:

Ein Rohr­bruch wird in der Regel von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern die Bedin­gun­gen des Ver­trags erfüllt sind. Schä­den an der Bau­sub­stanz und Fol­ge­schä­den sind ver­si­chert, beweg­li­che Gegen­stän­de jedoch nur über eine Haus­rat­ver­si­che­rung. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den bes­ten Ver­si­che­rungs­schutz zu finden.

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