Ja, die Gebäudeversicherung kann Mietausfall übernehmen, wenn der Ausfall durch einen versicherten Schaden am Gebäude verursacht wurde, der die Nutzung des Gebäudes oder der vermieteten Einheiten vorübergehend unmöglich macht. Dies ist ein wichtiger Schutz für Vermieter, da Mietausfälle nach einem Schaden wie einem Brand, einem Wasserschaden oder einem Sturmschaden erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten können.
Voraussetzungen für die Erstattung des Mietausfalls:
- Versicherter Schaden: Der Mietausfall wird nur übernommen, wenn der Schaden am Gebäude durch ein in der Police versichertes Risiko, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel, verursacht wurde. Schäden durch nicht versicherte Ereignisse wie Schönheitsreparaturen oder normale Abnutzung sind nicht abgedeckt.
- Nutzungsunfähigkeit: Der Schaden muss dazu führen, dass die Mieträume vorübergehend oder dauerhaft nicht bewohnbar sind, zum Beispiel durch Zerstörungen an der Bausubstanz oder Gesundheitsrisiken.
- Mietausfallversicherung als Zusatzbaustein: Nicht alle Standard-Wohngebäudeversicherungen enthalten automatisch den Schutz gegen Mietausfall. Oft ist eine spezielle Mietausfallversicherung als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung erforderlich.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Versicherung erstattet in der Regel die Kaltmiete, die der Vermieter während der Instandsetzungszeit verloren hat. In manchen Fällen sind auch Betriebskosten oder Nebenkosten mit eingeschlossen, sofern diese üblicherweise vom Mieter getragen würden.
Fazit:
Die Gebäudeversicherung zahlt bei Mietausfall, wenn dieser durch einen versicherten Schaden verursacht wurde und der Versicherungsnehmer eine entsprechende Klausel oder Zusatzversicherung für Mietausfall im Vertrag hat. Es ist ratsam, die Versicherungspolice zu überprüfen oder eine Mietausfallversicherung als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung abzuschließen, um finanziellen Verlusten vorzubeugen. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, den passenden Schutz zu finden.