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Zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Mietausfall?

Ja, die Gebäu­de­ver­si­che­rung kann Miet­aus­fall über­neh­men, wenn der Aus­fall durch einen ver­si­cher­ten Scha­den am Gebäu­de ver­ur­sacht wur­de, der die Nut­zung des Gebäu­des oder der ver­mie­te­ten Ein­hei­ten vor­über­ge­hend unmög­lich macht. Dies ist ein wich­ti­ger Schutz für Ver­mie­ter, da Miet­aus­fäl­le nach einem Scha­den wie einem Brand, einem Was­ser­scha­den oder einem Sturm­scha­den erheb­li­che finan­zi­el­le Ein­bu­ßen bedeu­ten können.

Vor­aus­set­zun­gen für die Erstat­tung des Mietausfalls:

  1. Ver­si­cher­ter Scha­den: Der Miet­aus­fall wird nur über­nom­men, wenn der Scha­den am Gebäu­de durch ein in der Poli­ce ver­si­cher­tes Risi­ko, wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm oder Hagel, ver­ur­sacht wur­de. Schä­den durch nicht ver­si­cher­te Ereig­nis­se wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren oder nor­ma­le Abnut­zung sind nicht abgedeckt.
  2. Nut­zungs­un­fä­hig­keit: Der Scha­den muss dazu füh­ren, dass die Miet­räu­me vor­über­ge­hend oder dau­er­haft nicht bewohn­bar sind, zum Bei­spiel durch Zer­stö­run­gen an der Bau­sub­stanz oder Gesundheitsrisiken.
  3. Miet­aus­fall­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein: Nicht alle Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten auto­ma­tisch den Schutz gegen Miet­aus­fall. Oft ist eine spe­zi­el­le Miet­aus­fall­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erforderlich.

Wel­che Kos­ten wer­den übernommen?

Die Ver­si­che­rung erstat­tet in der Regel die Kalt­mie­te, die der Ver­mie­ter wäh­rend der Instand­set­zungs­zeit ver­lo­ren hat. In man­chen Fäl­len sind auch Betriebs­kos­ten oder Neben­kos­ten mit ein­ge­schlos­sen, sofern die­se übli­cher­wei­se vom Mie­ter getra­gen würden.

Fazit:

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung zahlt bei Miet­aus­fall, wenn die­ser durch einen ver­si­cher­ten Scha­den ver­ur­sacht wur­de und der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine ent­spre­chen­de Klau­sel oder Zusatz­ver­si­che­rung für Miet­aus­fall im Ver­trag hat. Es ist rat­sam, die Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu über­prü­fen oder eine Miet­aus­fall­ver­si­che­rung als Ergän­zung zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um finan­zi­el­len Ver­lus­ten vor­zu­beu­gen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den pas­sen­den Schutz zu finden.

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