Ja, die Gebäudeversicherung zahlt normalerweise bei Schäden durch Dachlawinen, wenn diese Schäden durch eine der versicherten Gefahren wie Sturm oder Schneedruck verursacht wurden. Allerdings kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abzuschließen, da diese spezielle Naturgefahren wie Schneedruck, Lawinen oder Erdrutsche abdeckt.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei Dachlawinen ab?
- Schäden am Dach und an der Bausubstanz:
- Wenn eine Dachlawine das Dach oder andere Gebäudeteile wie Fenster, Fassaden oder Balkone beschädigt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten oder, falls nötig, den Ersatz der betroffenen Gebäudeteile.
- Folgeschäden durch eindringendes Wasser:
- Falls durch die Dachlawine das Dach beschädigt wird und Wasser eindringt, deckt die Versicherung auch die damit verbundenen Folgeschäden, wie z. B. nasse Wände oder Decken.
Wichtige Überlegungen:
- Selbstbeteiligung: Bei der Regulierung von Schäden durch Dachlawinen kann eine Selbstbeteiligung anfallen, die je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich hoch ist.
- Präventive Maßnahmen: Um größere Schäden durch Dachlawinen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, spezielle Schneefangvorrichtungen zu installieren, die das Abrutschen großer Schneemengen verhindern.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Dachlawinen, sofern sie zu den versicherten Gefahren gehören, ab. In Regionen mit hohem Schneeaufkommen kann eine Elementarschadenversicherung zusätzlichen Schutz bieten. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den optimalen Versicherungsschutz zu finden, der auf deine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.